kaputtes Fenster - wer muß zahlen?

15. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dokapin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kaputtes Fenster - wer muß zahlen?

Hallo,
ich bin Mieter einer Wohnung an welcher ein Wintergarten angrenzt. Dieser ist oben mit zwei Rollos versehen und an der Seite mit Jalousien versehen wegen der Wärme im Sommer. Jetzt ist ein Rollo ausgefallen und das Zugband (alles elektronisch) gerissen. Dies wurde bereits repariert und vom Vermieter übernommen.
Jetzt ist aber auch ein Isolierglas (doppeltes Glas) innen gesprungen. Evtl. durch eine Krafteinwirkung beim reißen des Zugbandes. Der Rollofachmann verwies zwecks diesem Schaden auf den Glaser. Klar. Er schätzt allerdings die Reparatur, da diese aufwändig ist auf EUR 5.000,--.

Muß diese Kosten der Vermieter oder ich tragen?

Im Mietvertrag steht u.a. Fenster, Markisen usw muß der Mieter sich mit 80 EUR beteiligen.

Sind es 80EUR oder der volle Schaden oder gar nichts? Verschuldet hab ich den Schaden ja nicht.

Danke für Eure Infos.

Gruß
Dokapin

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die 80€ musst Du nur zahlen, wenn der Schaden maximal 80€ beträgt. Bei einem Schaden, der größer ist, musst Du nichts zahlen.

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