kaputtes Waschbecken - wer zahlt?

15. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
zfry
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
kaputtes Waschbecken - wer zahlt?

Hallo Zusammen,

ich vermiete eine Wohnung, in der ich das Bad vor Mietbeginn frisch renoviert habe. Vor kurzem hat mich die Mieterin kontaktiert, weil das Waschbecken beschädigt ist. Auf der Innenseite des Wachbeckens befindet sich eine Abplatzung von der aus Risse in verschiedene Richtungen gehen. Über die Ursache kann ich nichts sagen, bzw. möchte sich die Mieterin nicht äußern.

Könnt Ihr mir sagen, wer für diesen Schaden aufkommen muss?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12305.05.2023 22:02:31
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich denke, da das Waschbecken ein Eigentum des Vermieters ist und sich festes Teil der Mietsache, ist es Vermieter Sache. So der Vermieter sollte den Waschbecken erneuern. Sollte aber dies durch verschulden des Mieters beschädigt sein, dann sollte dies ea auf eigene Kosten ersetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von zfry):
Könnt Ihr mir sagen, wer für diesen Schaden aufkommen muss?


Der Vermieter, wenn er nicht beweisen kann, dass der M den Schaden verursacht hat.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Awle):
Ich denke, da das Waschbecken ein Eigentum des Vermieters ist und sich festes Teil der Mietsache, ist es Vermieter Sache. So der Vermieter sollte den Waschbecken erneuern.

Richtig.



Zitat (von Awle):
Sollte aber dies durch verschulden des Mieters beschädigt sein, dann sollte dies ea auf eigene Kosten ersetzen.

Das sollte weder der Mieter machen noch der Vermieter erlauben.



Zitat (von Leo4):
Der Vermieter, wenn er nicht beweisen kann, dass der M den Schaden verursacht hat.

So ist es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Aus der Beschreibung des Schadensbildes lässt sich aber entnehmen, dass irgendetwas in das Waschbecken hineingefallen ist. Dann muss die Mieterin den Schaden zahlen.

Dennoch ist der Vermieter verpflichtet, den Schaden zu beseitigen. Der Vermieter kann dann lediglich die Kosten der Schadensbeseitigung, hier wohl der Installation eines neuen Waschbecken der Mieterin in Rechnung stellen. Dabei ist dann auch noch ein Abzug neu für alt vorzunehmen.

Der Vermieter sollte den Schaden außerdem genau dokumentieren um im Streitfall beweisen zu können, dass der Schaden durch die Mieterin verursacht wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12305.05.2023 22:02:31
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das sollte weder der Mieter machen noch der Vermieter erlauben.


Ok, dann der Vermieter erneuert es auf Kosten des Mieters, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von hh):
Aus der Beschreibung des Schadensbildes lässt sich aber entnehmen, dass irgendetwas in das Waschbecken hineingefallen ist.

Nö, das kann auch ein Herstellungsfehler sein.



Zitat (von Awle):
dann der Vermieter erneuert es auf Kosten des Mieters, oder?

Richtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.161 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen