kaputtes fenster

3. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)
kaputtes fenster

vielleicht weiß das jemand
wir wohnen im 1 stock eines 3 familienhauses und der mieter im dachgeschosss ist ausgezogen und hat seine möbel aus dem fenster geworfen obwohl er es nicht dürfte und hat dabei unserer fenster kaputt gemacht wir haben gott sei dank ein altes fenster das noch zwei glasscheiben hat,der alte mieter will das fenster nicht bezahlen er sagt immer ja nächsten monat,
nun meine frage muß ich es selber bezahlen oder muss der vermieter das bezahlen
vielen dank für eure antworten

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... natürlich zahlt der, der den schaden verursacht hat. wenn der verursacher euch immer wieder vertröstet: schicht ihm einen zahlungsbescheid, der wird ihm beine machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)

interessiert ihn nicht weil er hartz 4 empfanger ist hat er schon bekommen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Sehe ich so wie blaubär49,

eine Konsequenz muss sein, wie geht es denn sonst weiter ?

Mahnbescheid und ein späterer Titel wird auch die Arge und auch dem VM interessieren, je nachdem, wie es weiter geht !

Titel ist der erste Schritt zu einer späteren EV - eidesstaatliche Vers. und spät. dann is`nix mehr mit Dispo, Kredite, Ratenzahlungen, Versandhauskäufe.

Dann wird´s auch für einen Harz`ler unangenehm, denn in der Kneipe wird nicht mehr angeschrieben........

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)

habe bei der polizei angerufen die unternehmen leider nichts

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Ihr seid Mieter?
Dann meldet eurem Vermieter das defekte Fenster und wer den Schaden verursacht hat.
Der Vermieter muss bei euch das Fenster reparieren lassen.
Ganz einfach: Das Fenster gehört eurem Vermieter und er muss sich darum kümmern.
Er darf das nicht auf euch abwälzen. Warum kümmert ihr euch überhaupt darum?
Was der Vermieter mit dem exMieter macht der ausgezogen ist ist nicht eurer Problem...genauso wenig ob der Vermieter jemals den Schaden vom Exmieter ersetzt bekommt.
Er muss euch sofort die Scheibe reparieren, von sienem Geld dann halt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)

wohnen in einem haus wo kaum was reperiert wird also hautsache die miete kommt rein aber reperieren gleich null,das haus ist fast 40 jahre alt und es wurde fast nichts gemacht an dem haus,hab ihm schon das fenster gezeigt aber wurde nichts gemacht,

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ja - wenn das alles so ist, dass nichts geht, dann bleibt euch wohl nur, selber geld in die hand zu nehmen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Es ist Vermietersache, das Fenster zu reparieren. Schriftlich dazu auffordern und Frist setzen. Dazu schreiben, wie es zum Schaden kam.

Wenn der VM nicht reagiert, selber reparieren lassen und Kosten von der Miete abziehen.

Gruß
Michael

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
schwedenbucht
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich würde bei soviel unfähigkeit auch fenster reparieren lassen und geld von der miete abziehen, aber zunächst den VM darauf hinweisen, das ihr vorhabr und ne frist setzen von 2-4 Wochen. Es kann ja nicht sein, das ihr da mit einem kaputten Fenster sitzt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.635 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen