guten tag,
erstmal vielen dank an alle die mir helfen wollen, und helfen können.
nun zu meinem problem:
ich habe 3 jahre und 1 monat in einer wohnung gewohnt.
bei der wohnungsübergabe wurde festgestellt, das der teppich erneuert werden muss. nun heisst es ich solle die renovierung bezahlen, aber es werden 30% von den kosten abgezogen da ich da ja 3 jahre gewohnt habe.
ich finde das ein bisschen wenig was dort abgezogen wird... ist das überhaupt so richtig?
ich habe mal gehört wenn man 5 jahre in einer wohnung gewohnt hat und dort auszieht und dann der teppich neu muss kann man den mieter nicht mehr belangen ... wenn das richtig ist was ich gehört habe müssten ja 60% von den renovierungs kosten abgezogen werden, da ich ja 3 jahre dort gewohnt habe.
kann mir wer helfen?
vielen dank
abel
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kaution nach renovierung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
so einen unqualifizierten kommentar zu posten zeigt mir deine kompetenz in solchen dingen und somit wie viel wert ich darauf legen muss
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Hallo,
Deine Infos sind nicht ausreichend.
Im Prinzip ist es so, dass mit der Mietzahlung die Be- und Abnutzung abgegolten ist. Das bezieht sich auf normale Abnutzung. Nun ist die Frage, ob der Teppich aufgrund der normalen Abnutzung erneuert werden muss und wie grundsätzlich der Mietvertrag bzgl. Renovierung gestaltet wurde.
Sprich ob Du überhaupt wirksam verpflichtet wurdest, Renovierungen (Schönheitsreparaturen) durchzuführen. Dazu müsstest Du den genauen Wortlaut der entspr. § aus Deinem Mietvertrag hier posten.
Gruß
Michael
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
schönheitsreparaturen musste ich selber machen, und der teppich hatte "nur flecken" aber die waren schon sehr schwerwiegend, das ich es auch verstehen kann, konnte das dort ein neuer teppich rein musste .. das habe ich natürlich aber niemals gesagt gegen über dem vermieter
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--- editiert vom Admin
quote:
Das ist in dem Zusammenhang irrelevant.
Komisch,
sonst bist Du doch auch immer dafür, das man alle Eventualitäten klärt...
Wenn der Mieter NICHT wirksam zu den SR verpflichtet war, kann er Seine Aufwendungen zurückfordern, somit sieht die rechtliche Situation "Wer bekommt Was von WEM" doch gleich ganz anderst aus.
quote:
schönheitsreparaturen musste ich selber machen
Auf welcher rechtlichen Grundlage ??
Gruß
Michael
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kann ich leider nicht so sagen, da ich im büro bist, aber es es hilft es war so einer standard mietvertrag, wo man die sachen per hand einträgt... halt so einer vordruck
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Zur Beurteilung hilft nur der genaue Wortlaut der entsp. §. Einzelne Worte können hier über Wirksamkeit oder nicht entscheiden. Evtl. mal einscannen und hier einstellen ??
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--- editiert vom Admin
quote:
[color=red]schönheitsreparaturen musste ich selber machen[/color], und der teppich hatte "nur flecken" aber die waren schon sehr schwerwiegend, das ich es auch verstehen kann, konnte das dort ein neuer teppich rein musste .. das habe ich natürlich aber niemals gesagt gegen über dem vermieter
Deutet irgendwie darauf hin, dass da Mieterseitig schon was getan wurde....
(Für mich jedenfalls)
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es geht auch nur um den teppichboden
ich sehe ja ein das ich was zahlen muss, ich möchte halt nur gerne wissen wie viel? ob das mit den 30% so okay ist!
ich habe gerade erfahren wie teuer das ganze war ...900€ für knapp 40m² ist auch schon die luxus ausführung .. vorher war da ein billig teppich drin.
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quote:
schönheitsreparaturen musste ich selber machen, und der teppich hatte "nur flecken" aber die waren schon sehr schwerwiegend, das ich es auch verstehen kann, konnte das dort ein neuer teppich rein musste .. das habe ich natürlich aber niemals gesagt gegen über dem vermieter
Deutet irgendwie darauf hin, dass da Mieterseitig schon was getan wurde....
(Für mich jedenfalls)
streichen etc. mehr habe ich nicht gemacht
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