ich bin kürzlich aus meiner wohngemeinschaft ausgezogen und hatte eine nachmieterin gesucht, dieser aber vergessen zu sagen, dass für die wohnung eine kaution zu hinterlegen ist. wir hatten abgesprochen, dass ich eine von mir umgestaltete wand vorstreiche, da sie diese ebenfalls streichen wollte. da ich ziemlich beschäftigt war konnte ich mit der nachmieterin keine übergabe durchführen. nun weigert sie sich mir die kaution zurück zu zahlen, mit der begründung, dass wenn sie von der kaution gewusst hätte, sie das zimmer gestrichen übernehmen hätte wollen. hat sie ein recht die kaution einzubehalten?
kaution von nachmieter einbehalten
Fragen zur Miete?
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Was hat Deine Nachmieterin mit der Kaution zu tun? Den Mietvertrag hattest Du doch mit dem Vermieter?!
ich sollte also die kaution direkt vom vermieter einfordern? der hatte ja mit der nachmieterfindung nur wenig zu tun... bzw. hat das bis jetzt immer so funktioniert das man die kaution an seinen vormieter "weiterreicht"
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hab grad mit dem vermieter telefoniert... da ich in der wohngemeinschaft nur ein mieter bin und die kaution von den bewohnern gemeinschaftlich gestellt wurde, kann er mir meinen anteil nicht einzeln auszahlen, da für ihn nicht nachvollziehbar ist wie groß dieser war. nun steh ich also nicht mehr im mietvertrag und muss mich seiner meinung nach mit der nachmieterin eingen
Offenbar ist auch der Vermieter kein Kaufmann. Forderungen können nur auf Basis eines Vertrages gestellt werden. Mit Wem bestand also ein Vertrag? Warst Du einer der Hauptmieter und es bestand ein MV mit dem Vermieter oder hattest Du einen Untermietvertrag mit einem Hauptmieter?
Weiterhin ist die Kautionsleistung auch von Dir zu beweisen. Hast Du eine Quittung bzw. kannst Du eine bargeldlose Zahlung an einen bestimmten Empfänger nachweisen?
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"MfG
Susanne"
vielen dank erstmal für die antwort, ich weiss nicht genau wie ein hauptmieter definiert ist, auf jeden fall stand ich als mieter mit im mietvertrag. das problem ist aber das der mietvertrag weiterhin besteht, es wurde eben nur ein mieter "ausgetauscht". im mietvertrag sind die kautionen für die einzelnen mieter nicht geregelt, es existiert nur ein "zentrales" kautionskonto, die einzahlung darauf kann ich abernachweisen.
-- Editiert von ranapithecus am 02.05.2007 15:57:06
-- Editiert von ranapithecus am 02.05.2007 15:59:50
das problem ist aber das der mietvertrag weiterhin besteht, es wurde eben nur ein mieter ausgetauscht.
Was ist da denn tatsächlich
passiert ?
Wer ist Inhaber des Kontos, auf das Du die Kaution einbezahlt hast?
Ist der Inhaber=dem Vermieter?
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"MfG
Susanne"
"tatsächlich" habe ich eine anzeige gesetzt auf die sich leute für mein zimmer beworben haben. meine mitbewohner haben einen nachmieter ausgesucht, ich bin ausgezogen-der nachmieter ein. entsprechend wurde der mietvertrag geändert, so dass nun nicht mehr ich sondern mein nachfolger eingetragener mieter ist und ich nichts mehr in der hand habe um die kaution einzufordern. das kautionskonto ist dem vermieter,
danke im voraus,
-- Editiert von ranapithecus am 02.05.2007 16:58:07
--- editiert vom Admin
entsprechend wurde der mietvertrag geändert, so dass nun nicht mehr ich sondern mein nachfolger eingetragener mieter ist
Was heißt das denn jetzt ?
Wurde in beiden Vertragsausfertigungen Dein Name durchgestrichen und durch den Namen der Nachmieterin ersetzt, oder was ?
@mortinghale: nein, es wurde eine zusatzvereinbarung (oder sowas ähnliches) zum mietvertrag abgeschlossen, der auf die gültigkeit der bedingungen des alten mietvertrages verweist und die neuen mieter aufführt.
ich habe aber nichts unterschrieben, dass mein ausscheiden aus dem mietverhältnis explizit dokumentiert
(oder sowas ähnliches)
ist schon mal gut.
Was für eine Nebenkostenregelung wurde denn getroffen ?
ich habe aber nichts unterschrieben, dass mein ausscheiden aus dem mietverhältnis explizit dokumentiert
Damit dürftest Du Dich, rechtlich gesehen, immer noch in dem Mietverhältnis befinden.
der auf die gültigkeit der bedingungen des alten mietvertrages verweist
Dadurch wurde die Nachmieterin doch über die Kaution informiert, oder nicht ?
Was steht denn in der Zusatzvereinbarung genau (z.B. bezüglich der Kaution) ?
in der zusatzvereinbarung steht gesondert nichts zur kaution, sie verweist auch in diesem punkt nur auf den alten mietvertrag. ich kann leider nicht zitieren, da mir die vereinbarung nicht vorliegt, ich stehe aber auf jeden fall nicht mehr als mieter darin (wie geht das mit der kursivschrift...damit dürfte ich mich rechtlich noch im mietverhältnis befinden), die nebenkosten hatte ich vor auszug mit den anderen mitbewohnern ausgeglichen.
dass wenn sie von der kaution gewusst hätte, sie das zimmer gestrichen übernehmen hätte wollen
Was soll das überhaupt für ein Grund sein ?
Die will sich einfach nur drücken.
Mit ihrer Unterschriftsleistung unter den Mietvertrag bzw. die Zusatzvereinbarung hat sie sich zur Kautionszahlung verpflichtet.
Allerdings hast Du den Vermieter in eine dumme Situation gebracht; dieser muß der Kaution jetzt hinterherlaufen, während er sie Dir erstatten muß.
Setze ihn von Deinem Anspruch in Kenntis, laß ihm aber fairerweise die Zeit, seinen Anspruch bei der Nachmieterin durchzusetzen.
Vielleicht können ja auch Deine ehemaligen Mitbewohner die Nachmieterin ein wenig 'unter Druck' setzen.
Ps.: Das es bezüglich Deines Auszugs bzw. des Übergangs auf die Nachmieterin nichts Schriftliches (mit Deiner Unterschrift) gibt, ist nach wie vor nicht gut.
-- Editiert von Mortinghale am 02.05.2007 18:09:18
Vielen Dank für die Auskunft, das beruhigt mich,
vlg
Björn
Hallo Björn,
ich hoffe mal, Du hast noch eine Ausfertigung DEINES alten Mietvertrags?
Hast Du aufs Kautionskonto des VM eingezahlt, muss er Dir natürlich auch das Geld wieder auszahlen! Gleichzeitig warst Du auch einer der Hauptmieter, hab ich jetzt so verstanden. Deine Forderung ist demnach gegen den VM zu stellen, der Rest ist sein Problem. Bestätigung geben lassen, dass das Mietverhältnis zum (Datum) beendet wurde!
-----------------
"MfG
Susanne"
--- editiert vom Admin
Hm,
ich habe bisher nirgends gelesen, daß der VM den Mieter aus dem Vertrag entlassen hätte. Für mich klingt es so, als ob die Mieter der WG eigenmächtig auf ihrer Vertragsausfertigung den Namen des Vormieters gestrichen und einen neuen eingesetzt haben. Somit dürfte es sich doch hier eher um Untermiet handeln, oder ?
Gruß
Michael
ich weiss nicht ob das 'rechtlich korrekt' ist, aber die zusatzvereinbarung führt alle jeweils aktuellen mieter auf und die ausgeschiedenen mieter eben nicht mehr. ich hab zwar keine bescheinigung erhalten, dass ich aus dem mietverhältnis ausgeschieden bin, es sollte aber kein problem sein, diese noch zu erhalten...
Das Problem ist hierbei folgendes:
Irgendjemand schliest einen Mietvertrag. Hier wohl mehrere Personen als WG. Wenn nun einer einfach auszieht und ein anderer kommt hinzu, so müsste der VM schriftlich den Mieter aus dem Vertrag entlassen. Ansonsten würde dieser noch Jahre später voll für evtl. Forderungen mithaften. Der VM weis ja evtl. gar nichts von seinem "Glück".
gruß
Michael
danke, das ich mich aus dem mietvertrag entlassen sollte ist ein wichtiger hinweis,
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