kaution zürück geben.

28. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)
kaution zürück geben.

Hallo
hab ne frage zur Mietkaution Be mir sind welche ausgezogen aber ich muss schriftlich denen Mitteieln was mit der Kaution Passiert wieso ich die 6 Monate einbehalte. Wie nemmt man das genau das ich es googel könnte so ein Musterschreiben?
Wäre für jeden tip dank bar


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Was wären denn die Gründe?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Grund wäre die 6 Monate recht die ich habe plus ein schaden wo enstanden ist wo die nicht einsehen was ich aber schon mit meinem Rechtsanwalt geklärt habe das ich recht habe. Man hat mir gesagt das beim Auszug ich denen Mitteilen müsste was mit ihrer Kaution passiert (schriftlich). ich habe das die ganze zeit einfach so gemacht ich habe 200€ einbehalten und ende des Jahres oder wenn die NB kommt habe ich denne das geld wieder zurück gegebne oder einen teil davon behalten und denen das verrechnet.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Es gibt kein 6-monatiges Recht eine Kaution einzubehalten. Das ist ein Ammenmärchen. Die Kaution muß ausgezahlt werden, sobald keine Ansprüche mehr bestehen. Das kann sofort sein, das kann nach 6 Monaten sein, oder in Einzelfällen darüber hinaus. Die 6 Monate resultieren eher daher, dass der Vermieter nur 6 Monate Zeit hat, Schäden geltend zu machen.
In diesem Fall gibt es aber wohl noch einen Schaden? Dessen Höhe muß beziffert werden. Bezüglich der Nebenkostenabrechnung kann man einen angemessenen Teil einbehalten, aber nicht die ganz Kaution.

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