kein Warmwasser - Vermieter im Urlaub was nun?

16. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sallina
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
kein Warmwasser - Vermieter im Urlaub was nun?

Hallo Forumsmitglieder,

seit Freitag haben wir in unserem Haus (mehrere Parteien) kein warmes Wasser. Nicht mal lauwarm--sondern eiskalt. Unser Vermieter wohnt im EG, der Heizungsraum ist bei ihm im Keller und für uns nicht zugänglich. Unser VM ist derzeit im Urlaub und über Handy nicht zu erreichen (haben wir bereits x-Mal versucht). Er wird auch noch mindestens 1 1/2 Wochen weg sein.
Was können wir tun? :???:

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92 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#2
 Von 
Sallina
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider gibt es weder eine/n Kontaktperson/Hausmeister noch eine feste Firma.
Heißt also zwei Wochen bei Muttern duschen?! (und eventuell die Miete mindern).

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#3
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Fehlende Warmwasserversorgung rechtfertigt nach gängiger Rechtssprechnung zu ca. 10% Mietminderung. Taggenaue Berechnung wird empfohlen.

Das Getröte vom Erdhorn und 20-70% ist populistischer Rattenfängernatur.

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#5
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

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#6
 Von 
Sallina
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Das mit den 10% taggenau habe ich auch öfter gelesen.
Das Verhältnis zwischen uns Mietern ist total gut. Haben gestern schon alle miteinander gesprochen. Wir wollten uns heute eben Infos einholen und dann gemeinsam entscheiden was tun. Entweder alle oder keiner.
Das Verhältnis zu unserem Vermieter ist grundsätzlich okay. Die üblichen kleineren Unstimmigkeiten, aber ansonsten in Ordnung.
Wir wollen uns ja auch nicht überwerfen, Schließlich wohnen wir im selben Haus.

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

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#9
 Von 
Sallina
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ist das denn für ein Kellerschloss bzw. für eine Kellertür? Ggf. lässt sich diese ja ohne erheblichen Schaden öffnen.

-----------------------------

Leider nicht, der Keller ist nur durch seine Wohnung erreichbar. Wir haben einen seperaten Hauseingang ohne Zugang zum Keller.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Da stellt sich dann dir Frage, ob man auch die Wohnungstür des Vermieters in so einem Fall durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen darf.

Bei einer Kellertür für einen direkten Kellerzugang hätte ich das mit einem klaren JA beantwortet.

Aber auch bei der Wohnungstür tendiere ich in diesem konkreten Fall zu einem Ja, wobei ich dazu gerne noch die Meinung von anderen Usern hören möchte.

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#11
 Von 
guest123-1780
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Vermieter ist verpflichtet einen Notdienst bereitzuhalten!

Bitte Az nennen, oder die Aussage wird als komplett erfunden betrachtet.



Ich wollte auch grad nach Quellen fragen. Vielleicht schaffts das Eichhorn dieses eine Mal, eine Quelle beizubringen?

Nein, der Proll wirds auch diesmal nicht schaffen.
Phantasiert im Delirium schon von 70%, hat er wahrscheinlich gerade auf seiner Pulle gelesen. Ja immer diese Lada-Fahrer.



Heißt also zwei Wochen bei Muttern duschen?!

Wie handhaben denn dies die anderen M.?

-----------------
"Wir Vermieter raten niemals an Hartzler zu vermieten Von VM lernen heisst Siegen lernen"

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#12
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Wie wäre es mit Ersatzvornahme?

Da es hier keine gerichtliche oder behördliche Anordnung gibt, kommt eine Ersatzvornahme kaum in betracht.

Du meinst aber wahrscheinlich den Aufwendungsersatzanspruch des Mieters nach § 536a BGB . Die eigentliche Reparatur der Heizungsanlage ist durch diese Vorschrift abgedeckt.

Die Frage ist doch vielmehr, ob der Mieter dafür in die Wohnung des Vermieters eindringen darf.

Wenn man dazu das Schloss der Haustür aufbohren lassen muss, dann ist das Sachbeschädigung und ggf. liegt auch Hausfriedensbruch vor. Die Frage ist daher, ob das durch § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) abgedeckt ist, wenn es sich um das einzige Mittel handelt, um die Warmwasserversorgung wieder herzustellen.

Ich meine ja, bitte aber um weitere Kommentare.

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#14
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#15
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Und der Keller ist nur durch die Wohnung des Vermieters zu erreichen.

quote:
Leider nicht, der Keller ist nur durch seine Wohnung erreichbar. Wir haben einen seperaten Hauseingang ohne Zugang zum Keller.





-- Editiert von oha am 16.06.2008 14:40:07

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#16
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#17
 Von 
Sallina
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Wohnung öffnen lassen, halte ich für sehr grenzwertig.
Wir haben es am Wochenende mit Kalt-Duschen probiert auch die anderen Mieter. Geht aber gar nicht, weil einfach zu kalt :schock: . Auch die anderen sind dazu übergangen die Dusche der Verwandschaft zu benutzen. Aber das ist ehrlich gesagt schon nervig.

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#18
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Ich finde die Situation unzumutbar und käme nicht auf die Idee Miete zu mindern.

Vorrangigstes Ziel sollte doch sein, dieses sch*** Wasser wieder heiß zu bekommen. Ich würde das sofort mit einem Anwalt besprechen und gucken, ob die Öffnung der Wohnungstür des VM in Ordnung geht und unter welchen Bedingungen (Polizei mit vor Ort?).


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#19
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Schwierige Frage. Man sollte sich überlegen wie hoch der Schaden für den Vermieter in den einzelnen Varianten ist.
Die Mietminderung dürte vielleicht, wenn es sich um 10 Tage handelt bei rund 240, € insgesamt handeln (geschätzt 600€ Monatsmiete * 6 Wohnungen *20 %/3).
Den Schaden an der Wohnungstür vermag ich nicht einzuschätzen.
Da wir Sommer haben und nur die Warmwasserversorgung jetzt betroffen ist, würde ich keinen Notstand sehen und eher zur Minderung tendieren.
Vielleicht gelingt es ja doch noch ihn ans Handy zu kriegen. Viele machen im Urlaub tagsüber das Handy aus und gucken Abends mal, ob was Wichtiges gewesen ist.

Kurz gesagt: Da man durch die Wohnung durch muss, neige ich dazu die Wohnung unversehrt zu lassen.
Ein gefühlte Meinungsäußerung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

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#21
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#22
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Die erste Frage die hier zu beantworten ist lautet doch, ob es angemessen ist die Wohnung zu öffnen oder nicht.
Eine mögliche Mietminderung kommt dann ggf. später.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

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#26
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Dass dieses weibische Gezeter euch nicht langweil... :crazy:

Die TE kann ja schon froh sein, dass der VM nur 1 oder 1,5 Wochen im Urlaub ist! Stellt euch mal vor, der wäre 4 Wochen oder sogar 2 Monate nicht da!

Ich würde mich bei einem Anwalt mal erkundigen, ob vielleicht eine richterliche Verfügung nötig ist, die Wohnungstür des VM unter Aufsicht von Polizei oder dergleichen zu öffnen, um in den Keller zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#28
 Von 
Sallina
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die -manchmal mehr, manchmal weniger ernstgemeinten :grins: - Tipps.
Werden uns heute abend nochmal kurzschließen, was wir nun tun wollen.
Werde morgen mal das Ergebnis mitteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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