kein schriftlicher Mietvertrag - umlagefähige Nebenkosten?

24. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
gusubu
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
kein schriftlicher Mietvertrag - umlagefähige Nebenkosten?

Es besteht seit vielen Jahren das Mietverhältnis ohne einen schriftlichen Mietvertrag. Die Nebenkosten wurden immer abgerechnet, jedoch vom Mieter niemals lt. Abrechnung bezahlt. Der Mieter zieht grundsätzlich die Versicherungen ab.

Welche Nebenkosten sind umlagefähig, wenn kein schriftlicher Mietvertrag besteht?

Kann der Vermieter einen nachträglichen schriftlichen Mietvertrag verlangen?

Können die Erben des Vermieters (kürzlich verstorben) einen schriftlichen Mietvertrag verlangen?

Vielen Dank für jede Hilfe!

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"Susanne"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Zu 1: Alle, zum Vorteil des Mieters oder in seinem Intresse liegen...(s.schriftliche Verträge), aber niemand weis ja welche und in welchem Umfang, was vereinbart wurde.
Zu 2: Nein. (das heist verlangen kann er viel, aber..)
Zu 3: Ich denke deine eigentliche Frage...
Grundsätzlich steht im Todesfall des Vermieters beiden Parteien ein Ausserordendliches Kündigungsrecht zu. Innerhalb der ersten 6 Wochen nach BEKANNT werden des Todesfalls!
Um einen "richtigen" Mietvertrag abschließen zu können, ist also zunächst die Kündigung notwendig. Danach der neue Mietvertrag.
Kauf Dir mal n´Mietvertrag im Schreibwarenhandel. Da steht darüber was mit § Angaben drin.;)

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zu 3. muss ich Findus widersprechen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es nur beim Tod des Mieters. Beim Tod des Vermieters treten die Erben in den Mietvertrag ein.

Bei mündlichen Verträgen stellt sich immer die Frage der Beweislage. Die umlagefähigen Nebenkosten müssen per (mündlichen)Mietvertrag vereinbart sein.
Wenn der Vermieter über Jahre hinweg akzeptiert, dass der Mieter die Versicherung nicht zahlt, dann wird es sehr schwierig sein, zu beweisen, dass etwas anderes vereinbart war.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gusubu
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten!!!

Leider ist man in einem solchen Fall dann wohl als Vermieter ziemlich schlecht dran. Denn das Haus wird fröhlich weitervererbt und die Mieter sitzen zu diesen günstigen Konditionen wohl ewig in der Wohnung. Der Vermieter muss die Kosten tragen.

Dieses Forum begeistert mich!

Viele Grüße

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"Susanne"

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