keine Nebenkosten im Mietvertrag

19. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Froschi43
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
keine Nebenkosten im Mietvertrag

Hallo,
mal wieder ich. Da es sich hier um ein anderes Thema handelt habe ich einen neuen Thread eröffnet.
Nach dem ganzen hin und her mit der Eigenbedarfskündigung (es hat sich bisher nichts neues ergeben)hab ich nun eine Frage zu den Nebenkosten. In unserem Mietvertrag sind keine´rlei Nebenkosten aufgeführt, es gibt auch kein gesondertes Blatt auf dem Nebenkosten wie Wasser, Grundsteuer, Versicherungen usw. aufgeführt sind. Es wurde auch nichts mündlich vereinbart.Unser Heizöl kaufen wir selbst.
Nun kommt unser VM mit Grundsteuer und Gebäudebrandversicherung und Wasser (gesamt ca.700€).
Ich hab nun gelesen das wenn keine Nebenkosten im MV vermerkt sind bzw. aufgeschlüsselt sind sind dise mit der im MV eingetragenen Miete abgegolten.Stimmt das so? In unserer vorhergehenden Wohnung war dies alles genau aufgelistet was zu zahlen ist. Im MV steht übrigens nur mtl. Miete xxx€ +40€ für 2 Garagen,NK sind in keinster Weise erwähnt.Bevor ich nun Zahlungen leiste hätte ich gerne gewusst ob der VM dies ohne Angabe im MV überhaupt verlangen kann bzw.dies gang und gäbe ist das man das auch ohne Erwähnung der NK im MV stillschweigend bezahlen muss.
LG Ute

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

wenn im Mietvertag nichts erwähnt ist, kann die Grundsteuer keinesfalls verlangt werden.

Nebenkosten, die Berechnet werden, müssen zwei Bedingungen erfüllen. Diese müssen erlaubt sein und im Mietvertrag als solche vereinbart.

Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter den Vertrag gemacht hat. Wenn er da geschlampt hat, muss er sich das selbst anlasten.

Grüße Chilla

-----------------
"Chylla"

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ahja, Frau Doktortöchterchen versucht, mehr Geld rauszuschlagen.

Auf keinen Fall drauf eingehen! Wenn im Vertrag dazu garnichts vereinbart ist, gibts auch garnichts!

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

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