keinen Mietvertrag nach 18 Monaten

6. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kaemmchen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
keinen Mietvertrag nach 18 Monaten

Hallo,hab nach 18 Monaten immer noch keinen Mietvertrag.Kaution war eigentlich auch fällig.Jetzt schickt mir der Vermieter den Mietvertrag und verlangt nun die Kaution.Gibt es da eigentlich auch Fristen und muß ich überhaupt noch zahlen?
Wer kann mir da einen Tip geben?

Kaemmchen

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Wenn ich Dich richtig verstehe, wohnst Du bereits seit 18 Monaten in Deiner Wohnung und bezahlst regelmäßig Deine Miete und Nebenkosten? Dann hast Du auch einen Mietvertrag, denn ein solcher kann auch mündlich geschlossen werden. Für alle eventuellen Streitigkeiten gelten dann halt keine vertraglichen, sondern die gesetzlichen Regelungen.

Für Dich heißt das: Wenn Du den Mietvertrag jetzt noch unterschreibst, dann wirst Du auch die Kaution bezahlen müssen, weil diese vermutlich im Vertrag vereinbart wird. Unterschreibst Du jedoch nicht, und der Vermieter kann keine Unterschrift erzwingen, dann gilt der bisherige, mündliche Vertrag weiter. Bezüglich der Kaution wird der Vermieter dann beweisen müssen, dass diese vereinbart war. Nur dann musst Du die auch bezahlen. Kündigen kann der VM deswegen nicht.

Gruss,

Axel.

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Seh ich auch so, wenn der Vermieter nicht nachweisen kann, dass die Kauktion vereinbart wurde, dann ist das für ihn ein Nachteil. Aber selbst wenn er das nachweisen kann, z.B. weil er Euch bereits einen Brief geschrieben hat, in dem diese aufgeführt war, kann er immer noch nicht nachweisen, dass die Zahlung in einem Betrag vereinbart war. Eigentlich ist das noch problematischer mit den Nebenkosten. Alles was nicht vereinbart wurde, musst Du auch nicht bezahlen, und beweißpflichtig ist ER. Allerdings wird das Verhältniss bestimmt belastet wenn Du zu den mündlichen Zusagen nicht stehtst und er macht das, was ich auch mache, wenn mich ein Mieter ständig trietzt (ist erst ein mal vorgekommen bei 10 Mietern) man geht dann in Sachen Miethöhe konsequent nach dem Mietspiegel.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

naja, das ist theoretisch schon richtig, aber ob das auch in der praxis so klappen würde, würde ich doch bezweifeln....

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Das klappt auf jeden Fall bei den Nebenkosten die nicht unmittelbarer Verbrauch sind, wie Haftpflichtversicherung, Heizverbrauchablesekosten usw.

Allerdings ist er bestimmt sauer, wenn alles mündliche angezweifelt wird. Es sei denn er hat für die Gespräche Zeugen (Bekannte oder einen Makler).

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kaemmchen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben ja einen Mietvertrag erhalten und bin der Meinung diesen auch unterschrieben zurück gegeben habe. Nur jetzt schreibt mir die Hausverwaltung, dass sie bei der Durchsicht der Unterlagen keinen Mietvertag von uns hat.Sie haben mir jetzt nochmal einen zu kommen lassen und die fehlende Kaution angesprochen.Habe die vereinbarte Miete+Nebenkosten auch immer gezahlt.Nur die Kaution nicht.Würde jetzt auch nicht streiten wollen, bin ein netter Mieter.Hab nur gerade einen finanziellen Engpass und hoffte nicht mehr zahlen zu müssen.

Gruß Kaemmchen und Danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kaemmchen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Brief haben sie mir übrigens selbst eingeworfen. Ohne Postnachweis.War wohl der Hausmeister.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Tja, wenn die deinen Mietvertrag nicht finden können, werden die natürlich auch deinen Orderscheck mit der Kautionssumme nicht mehr finden;).
Kaution darf übrigens in 3 Raten gezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Die Zahlung einer Kaution verjährt leider erst nach 3 Jahren, also muß du diese noch zahlen.
Du hast das Recht, diese in 3 gleichen Raten zu zahlen.

Ob es ratsam ist, den Mietvertrag noch einmal zu unterschreiben....hm weiß ich nicht was besser ist....weiterhin mündlichen Vertrag oder etwas schriftliches.

-----------------
" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Die gesetzlcihen Bestimmungen sind wesentlich mieterfreundlicher als wenn man nen Mietvertrag abschliesst....

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Nicht nur hinsichtlich der Kaution und der Nebenkosten bist Du mit einem mündlichen Mietvertrag besser gestellt.

Ohne entsprechende Vereinbarung muss der Vermieter die Schönheitsreparaturen durchführen und darf dem Mieter auch keine Kleinreparaturen in Rechnung stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@hh

da war ich zu langsam:)

schliesse mit meinen vorrednern an, ich würde den vertag nicht unterschreiben. was die kautin angehet....?
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.743 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen