klebriger Lack

10. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)
klebriger Lack

Hallo,

Mieter haben in einer Mietwohnung in Eigenleistung Heizkörper neu gestrichen. Die Mieter ziehen nun aus und bei einer Besichtigung mit meinem Meisterbetrieb wurde festgestellt, dass die Heizkörper bei Betrieb kleben. Nach Rücksprache mit dem Hersteller des verwendeten und von der Vermieterin gestellten Heizungslacks sowie dem Malermeister wurde das Kleben auf eine mangelhafte Arbeit zurückgeführt. Wobei eine endgültige Klärung im Streitfalle natürlich nur ein Sachverständigengutachten herbeiführen könnte.

Meine Frage ist, ob Mieter für Schäden - so hier ein Schaden vorläge - aufzukommen haben, wenn sie Leistung in Eigenleistung vornahmen. Der Austausch der Heizkörper würde ca. 6.000 Euro kosten, das erneute komplette Abschleifen und Neulackieren durch eine Fachfirma etwa 4.000 Euro. Hierzu liege Angebote vor.

Oder ist es so, dass Eigenleistung nicht mangelfrei sein muss?

Mit demselben Lack wurde in einer anderen, baugleichen Wohnung durch einen Fachbetrieb lackiert und dort kleben die Heizkörper nicht.

Danke und Grüße

Morcheeba

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79 Antworten
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#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Oder ist es so, dass Eigenleistung nicht mangelfrei sein muss?
Nein. Es ist nicht so dass Eigenleistung nicht mangelfrei sein muss.

Zitat (von Morcheeba):
Mit demselben Lack wurde in einer anderen, baugleichen Wohnung durch einen Fachbetrieb lackiert und dort kleben die Heizkörper nicht.
U.U. sind die Heizkörper nicht die gleichen oder waren etwa anders vorbehandelt.

Darum unbedingt das:
Zitat (von Morcheeba):
eine endgültige Klärung im Streitfalle natürlich nur ein Sachverständigengutachten herbeiführen könnte.

Vor allem wenn sich die Mieter weigern 4.000 € zu zahlen oder das komplette Abschleifen und Neulackieren in Eigenleistung vorzunehmen

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#2
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Die Heizkörper in der anderen Wohnung sind baugleich und waren exakt gleich vorbehandelt.

Nun weiß ich nicht, was ich machen soll: Der neue Mieter ist noch nicht eingezogen und erwartet Mangelbeseitigung.

Allerdings hat er den Mietvertrag erst nach der Besichtigung unterschrieben und in diesem steht zu dem Mangel nichts drin. Das Kleben hatte er bei der Besichtigung bemerkt.

Das Kleben ist nur oben auf den Heizkörpern und nicht überall. Ich halte es für unverhältnismäßig, nun alle Heizkörper erneut zu sanieren. Das ist alles erst 1 Jahr her und sie sind alle noch schneeweiß.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Bevor ein SV (möglichst nicht vom Hersteller oder Malerbetrieb empfohlen) sich das anschaut:

Gab es denn eine mietvertragliche Vereinbarung über das Streichen der Heizkörper? Und warum hast du den Lack bereitgestellt, wenn es doch vermutlich Schönheitsreparaturen zu Lasten des Mieters waren?
Ich weiß, dass das mit dem HK-Streichen standardmäßig sehr oft in MV steht, obwohl bestimmte Heizkörper einfach nie gestrichen werden müssen bei Auszug.
Ebenso wie das Streichen von bestimmten Fenstern und Türen nie erfolgen muss...

Zitat (von Morcheeba):
Die Mieter ziehen nun aus
Ist der Lack evtl. noch sehr frisch?

Es ist für Hersteller und Malermeister relativ leicht, eine falsche Ausführung anzunehmen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist der Lack evtl. noch sehr frisch?


Heizkörperlack trocknet in der Regel sehr schnell, wenn er richtig verarbeitet wurde. (rund 5 Stunden)

Zitat (von Morcheeba):
Nach Rücksprache mit dem Hersteller des verwendeten und von der Vermieterin gestellten Heizungslacks sowie dem Malermeister wurde das Kleben auf eine mangelhafte Arbeit zurückgeführt.


Wenn er klebt, ist er nicht richtig ausgehärtet.
Ursache ist in der Regel, dass zu viel Lack in einem Anstrich genommen wurde.
Es kann helfen, wenn man die Heizkörper einfach mal eine gewisse Zeit lang heiß werden zu lassen, damit der Lack durchtrocknen kann.

Hilft es nicht, bleibt tatsächlich nur die Neulackierung mit allen dazugehörigen Vorarbeiten.


-- Editiert von User am 10. Januar 2023 15:24

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#5
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Das Haus wurde vor der Vermietung an diese Mieter komplett saniert und renoviert. Die Mieter boten Eigenleistung an und erhielten im Gegenzug eine vergünstigte Miete.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Heizkörperlack trocknet in der Regel sehr schnell, wenn er richtig verarbeitet wurde. (rund 5 Stunden)
Ich fragte nach, ob der Lack evtl. noch sehr frisch ist.
Dass er nach richtiger Anwendung schnell trocknet, ist bekannt und zwar dem Hersteller, dem Maler des Vertrauens und sogar mir.

Zitat (von Morcheeba):
Das Haus wurde vor der Vermietung an diese Mieter komplett saniert und renoviert.
Offenbar nicht komplett und eben nicht die Heizkörperlackierung.
Und was wurde tatsächlich im MV bzw. einem MV-Anhang zu diesen Eigenleistungen festgehalten?

Und warum hast du den Lack bereitgestellt? Eigenleistungen sind iaR Eigenleistungen mit eigenem Material und eigener Muskelkraft.
Eine dauerhaft vergünstigte Miete ? WEIL die Heizkörper noch nicht gestrichen sind und man sogar selbst die Farbe/Lack stellt... sorry, wenn das nirgends lesbar ist, was man damals verhandelt hat...

Wie lange haben die Mieter dort gewohnt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Die Mieter hatten sich mit Eigenleistung an der Sanierung beteiligt. Was die Miethöhe angeht, war ich deutlich zu entgegenkommend. Von daher war es finanziell für mich positiv, dass sie nach nur einem Jahr gekündigt haben. Es ist auch richtig, dass alles im Detail hätte vertraglich festgelegt werden müssen. Wären Sie nicht ausgezogen hätte ich mit einer Mieterhöhung mangels Mietspiegels Probleme bekommen.

Das Kleben an den Heizkörpern ist nur im oberen Bereich, nicht an jedem Heizkörper und nur punktuell. Es färbt nichts ab und es bleibt auch nichts daran kleben.

Ich habe nochmal geschaut und das Angbot über neue HK beläuft sich sogar auf 7.500 Euro. Angesichts des Mangels ist das völlig unverhältnismäßig. Auch eine weitere Sanierung der HK halte ich mit ca. 4.000 Euro für unverhältnismäßig.

Ob ein HK leicht klebt, ist m.E. doch auch relativ egal.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Es färbt nichts ab und es bleibt auch nichts daran kleben.

Zitat (von Morcheeba):
wurde festgestellt, dass die Heizkörper bei Betrieb kleben

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Ich halte es für unverhältnismäßig, nun alle Heizkörper erneut zu sanieren. Das ist alles erst 1 Jahr her und sie sind alle noch schneeweiß.


Daraus schließe ich, dass das Streichen der Heizkörper bereits vor 1 Jahr passierte, +/-, richtig?

Ich denke, dann können wir uns weitere Diskussionen darüber, ob der Lack vielleicht noch nicht ganz durchgetrocknet ist sparen. Es gibt keinen lufttrocknenden Lack, der nach einem Jahr Sauerstoffzufuhr nicht zu 100% durchgetrocknet wäre. Selbst die komplette Farbdose wäre jetzt steinhart, wenn man sie offen gelassen hätte. Eine beim Streichen zu dick aufgetragene Lackschicht wäre jetzt vielleicht bereits gerissen, hätte deutliche Hubbel, würde abbröckeln, etc. - aber sie würde nicht mehr kleben.

Ein Anwendungsfehler dieser Art kann nicht zu dem jetzigen Problem geführt haben. Es muss entweder vor dem Streichen oder nach dem Streichen irgendwas mit den Heizkörpern passiert sein. Und was das ist und ob der Mieter daran auch nur den Hauch einer Schuld trägt? Ich bin mir nicht mal sicher, dass ein Gutachter das so einfach erkennen könnte. Dazu wären vielleicht aufwendige chemische Analysen erforderlich. Oder die Charge, aus der der Lack stammte, war ein Montagsprodukt, auch sowas gibt's.

Zitat (von Morcheeba):
Das Kleben an den Heizkörpern ist nur im oberen Bereich, nicht an jedem Heizkörper und nur punktuell. Es färbt nichts ab und es bleibt auch nichts daran kleben.


Mit anderen Worten, minimale Bereiche einiger Heizkörper fühlen sich leicht backsig an...

Wenn das so ist, dann mal zwei simple Fragen, vielleicht war's das ja schon:

1. Hat es jemand schon mal mit einem Lappen versucht und Spüli/Fettlöser/etwas in der Art?
2. Hat der neue Mieter (der ja offensichtlich derjenige ist, der sich an der Sache stört), vielleicht einfach einen an der Marmel?

Rechtlich ist die Sache aus meiner Sicht eigentlich einfach - den "Mangel" hat der neue Mieter bereits bei der Besichtigung gesehen, es wurde dazu nichts vereinbart, der Mangel ist absolut unerheblich und schränkt die Mietsache nicht ein (ich selbst finde die Bezeichnung Mangel dafür auch absolut übertrieben) - das wäre in diesem Fall für mich "gemietet wie gesehen"

Ich kann aktuell wirklich nicht sehen, wie do ohne ein kompliziertes Beweissicherungsverfahren der alte Mieter zur Übernahme irgendwelcher Kosten verpflichtet sein könnte. Die Schuld des Mieters an dem Schaden muss grundsätzlich bewiesen werden (und die Aussage eines Handwerkers, der vom Vermieter einen Auftrag möchte, ist absolut irrelevant). Der Mieter muss nicht umgekehrt seine Unschuld beweisen. Viel Spaß dabei, sage ich nur ;-)

Und ich drücke euch die Daumen, dass ihr euch mit dem neuen Mieter da nicht nur mehr Geld monatlich reinholt, ansonsten aber vom Regen in die Traufe gekommen seid...

Nachtrag (sorry, bin vergesslich): Auch der Handwerksbetrieb verursacht mir Stirnrunzeln. Wegen ein paar kleiner klebriger Stellen, müssen die Heizkörper entweder getauscht oder aber komplett neu lackiert werden? Wage ich zu bezweifeln. Kleinere Schadstellen im Lack kann man oft ausbessern. Einfach ein bisschen anschleifen, 1-2 dünne Schichten neuen Lack drüber, passt. Und da die betroffenen Stellen oben drauf sind, werden die wirklich nicht weiter auffallen. Oder man fragt einen "Wannendoktor". Aber zig Tausend Euro? Ich habe dem dumpfen Verdacht, da möchte jemand die auftragsarme Zeit mit einer netten Einnahme aufwerten oder das ist ein Abwehrangebot.

Eventuell stelle ich mir die Sache aber auch vollkommen falsch vor und das ist ein echtes Drama und es muss dringend gehandelt werden. Bilder davon gibt es nicht zufällig, oder?

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 06:59

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Danke für die Mühe mit den ausführlichen Antworten.

Es ist tatsächlich so, dass nichts dran kleben bleibt, auch keine klebenden Fussel oder Staub zu sehen sind. Wenn man anfasst, wirkt es eben leicht klebrig.

Ich sehe es auch so: gemietet, wie gesehen, da der Vertrag natürlich nach der Besichtigung abgeschlossen wurde.

Gewiss werde ich nichts von den bisherigen Mietern verlangen. Sie haben pünktlich gezahlt, waren absolut korrekte Mieter und hinterlassen die Räume so, als hätten sie dort nie gewohnt. Es sieht aus, wie beim Tag des Einzugs.

Ich habe dem Mieter klar gemacht, dass ich weder an die ehemaligen Mieter herantreten werde, noch selbst HK austauschen oder sanieren werde.

Auch habe ich dem neuen Mieter angeboten, den Mietvertrag einvernehmlich wieder aufzulösen, wenn ihn diese Stellen an den HK stören. Das wollte er aber nicht.

Einen Auftrag, über seine Malerfirma die Sanierung auf meine Kosten zu übernehmen, werde ich ihm ebenfalls nicht erteilen.

Was auffallend ist, dass in der baugleiche Wohnung daneben mit demselben Lack gearbeitet wurde und dort nichts klebt. Ich könnte es mir noch so erklären, dass die hiesigen ehemaligen Mieter die Heizkörper bisher seit dem Streichen im Herbst 2021 gar nicht an hatten, da sie sehr sparsam mit Heizöl sind. Sie hatten pro Monat im Schnitt nur 100 Liter Heizöl für das ganze Haus verbraucht, wobei auch das Warmwasser über die Heizung läuft. Die anderen Mieter dagegen heizen täglich.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Einen Auftrag, über seine Malerfirma die Sanierung auf meine Kosten zu übernehmen, werde ich ihm ebenfalls nicht erteilen.


Ich lach mich schlapp, da liegt dann wohl der Hase im Pfeffer begraben. Dem Mieter gehört die Firma, die Dir dieses unrealistische Angebot gemacht hat?!?

Aus meiner Sicht machst Du das genau richtig.

Und ich habe ein kleine Vermutung, was die klebrigen Stellen sein könnten, hatte ich auch schon. Es gibt Lacke, wenn man die ein winziges bisschen zu dick aufträgt, trocknen die zwar auch komplett & stabil durch, fühlen sich aber an einigen Stellen dann leicht "gummiartig" an. Das kann im ersten Moment "klebrig" wirken, auch wenn es das gar nicht ist. Ist aber bestimmt kein Mangel.

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 09:51

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Ach, hatte ich das gar nicht geschrieben? Der neue Mieter ist Malermeister mit eigener Firma.

Richtig, gummiartig ist ein passender Ausdruck! Es wurde mit Rollen lackiert und im oberen Bereich wurde an schlecht zugänglichen Stellen zusätzlich ein Pinsel eingesetzt. Das hat der neue Mieter auch als nicht fachgerecht moniert. Ich könnte mir vorstellen, dass an diesen Stellen der Lack etwas dicker aufgetragen wurde.

In der anderen Wohnung hingegen wurde dieser Lack aufgesprüht, ist also überall gleichmäßig aufgebracht worden.

Es war schon eine fast schon surreale Sitution, als der Interessent von HK zu HK lief und alles betastete, während die derzeitige Mieterin und ich recht ratlos und auch etwas überfordert daneben standen. Ich habe es noch nie erlebt, dass Mietinteressenten HK betasten.

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 10:15

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Ähh...
Sie sind doch der Vermieter.

Ansage von Ihnen, "Heizkörper bleiben so wie sie sind." und die Sache ist erledigt.
Weiß nicht, weshalb man da mit einem Mitinteressenten oder Mieter drüber diskutieren sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Ach, hatte ich das gar nicht geschrieben? Der neue Mieter ist Malermeister mit eigener Firma.

Nö, aber jetzt hast Du es ja gesagt und das macht aus meiner Sicht die Sache endgültig klar ;-)

Und nur, falls es Dich interessiert, dass, was Du über den Lack sagst, deckt sich mit meinen Erfahrungen. Aufsprühen wird immer gleichmäßiger als ein Auftrag mit Pinsel/Rolle, vollkommen egal, ob das ein Fachunternehmen oder Privatpersonen machen.

Diese gummiartigen Stellen können bei Pinsel/Rolle leicht entstehen, besonders an schwer zu streichenden Stellen, wenn es sich um Lacke mit einem hohen Anteil an flexiblen Polymeren handelt. Die müssen einfach auch im getrockneten Zustand eine gewisse Biegsamkeit behalten, damit sie sich bei starken Wetter- und/oder Temperaturunterschieden ausdehnen bzw. zusammenziehen können. Ansonsten reißen die ganz schnell. Und an diesen komplizierten Stellen kann man diese Flexibilität dann wegen minimal höherer Schichtdicke mit den Fingern fühlen und es ist eben "gummiartig" oder "kommt einem klebrig vor". Ist aber wirklich ganz normal. Und solange man kein Profigerät zum Sprühen hat, wird sich das auch nicht vermeiden lassen. Auch nicht durch einen Fachmann. Und genau diese Lacke verwendet man normalerweise für Heizkörper.

Da habt ihr euch ja einen netten Mieter ausgesucht, der schon vor Einzug versucht, euch abzuzocken. Der weiß das mit den Lacken und was das "Problem" ist, bestimmt als Fachmann ganz genau. Wollte aber den Umstand ausnutzen, dass Laien das nicht wissen und sich verunsichern lassen.

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 10:41

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Verwendet wurde der CWS Wertlack Specotherm.

Das Thema ich für mich durch. Aber ich gebe zu, dass ich am Anfang echt überrumpelt war.

Der Mieter meinte zuletzt, er würde den Schaden dann selbst beheben und den ehemaligen Mietern in Rechnung stellen. Da bin ich dann gespannt auf dessen Anspruchsgrundlage.

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 11:30

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Habe kurz nachgeschaut, der ist auf Alkydharzbasis. Alkydharz ist so ein Kunststoff, der nach dem Trocknen flexibel bleibt. Solange ich also kein Beweise für's Gegenteil bekomme, bleibe ich bei meiner These.

Mich kann man auch mit vielen Sachen überrumpeln, mach Dir da also keinen großen Kopf drum. Bei Lacken/Farben ist es bei mir nur zufällig nicht ganz so leicht (geht aber auch!). Ich arbeite als Hobby alte Möbel auf und durch meine Hände sind im Laufe der Jahre bestimmt Hektoliter Farben gegangen. Ich habe da schon eine ganze Menge erlebt an sonderbaren Phänomenen ;-)

Und auf die Begründung für die Rechnung an die alten Mieter bin ich auch gespannt. Vielleicht hältst Du uns ja auf dem Laufenden? Hin und wieder brauche ich was zu lachen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo Ino,

danke.

Man kann überrumpelt werden, muss sich dann aber auch wieder fangen :-).

Schauen wir, wie es weitergeht.

Grüße

Morcheeba

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Ob ein HK leicht klebt, ist m.E. doch auch relativ egal.
Vielleicht. Ich hatte deinen #2 nicht gelesen, wir hatten fast gleichzeitig geschrieben. Sonst hätte ich anders geantwortet.

Vorschlag:
Du könntest deine Fragen für einen Erstbeitrag zuerst für dich vor-formulieren, dann prüfen, ob die relevanten Fakten enthalten und verständlich für Leser sind---und erst dann öffnen/für alle lesbar machen.
Es geht also längst und nur um einen Streit mit dem neuen Mieter, der Maler ist.

Zitat (von Morcheeba):
Das Kleben ist nur oben auf den Heizkörpern und nicht überall. Ich halte es für unverhältnismäßig, nun alle Heizkörper erneut zu sanieren. Das ist alles erst 1 Jahr her und sie sind alle noch schneeweiß.
Das war ja sowieso nicht deine Frage---und der neue Mieter verlangt lediglich Mangelbeseitigung. Du aber kommst gleich im EP mit Hersteller und Malerbetrieb und SV... und enormen Kostenansagen. Bitte, was soll das denn? Und zum Schluss in #12 kommt die Auflösung.
Zitat (von Morcheeba):
Es war schon eine fast schon surreale Sitution, ...
Ähm. Ich lese seit langer Zeit deine eigenartigen Vermietungsprobleme. Es scheint, als ob du immer und immer wieder Fehler bei der Vermietung machst. Auch aus (schlechter/teurer) Erfahrung wirst du nicht klug?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Ich wüsste nicht, wo hier der Fehler in der Vermietung liegt.
Im Termin hat der Interessent zwar das Kleben festgestellt, aber ein großes Thema wurde es erst nach Vertragsunterzeichnung.
Im Übrigen hatte er im Termin ansonsten nur positiv gesprochen und sämtliche anderen Arbeiten als fachmännisch bezeichnet.
Nur weil ein Interessent feststellt, dass HK an einigen Stellen kleben, scheidet er für mich nicht als Mieter aus.
Mir war wichtig, dass die Finanzen stimmen, dass der Interessent zuverlässig und höflich ist und es kommt mir auch entgegen, dass er handwerklich begabt ist und Kleinigkeiten selbst regeln kann.
Ich habe seit Mitte Oktober nach einem passenden Nachmieter gesucht und ich habe mal wieder Dutzende von Interessenten gehabt, die einen das Fürchten lehren.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Ich wüsste nicht, wo hier der Fehler in der Vermietung liegt.
Ich meinte das auch eher ganz allgemein für alle deine Vermietungen und auch für deine Beiträge zum Thema Vermietung.

Aber nun ist alles lt #19 wieder in Butter. Wie schön. :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Anami, das stimmt allerdings, deckt sich aber leider mit den Erfahrungen von Bekannten, die deshalb hier auf dem Land die Vermietung aufgaben. Wer hier nicht kauft, sondern mietet, gehört oft zu problematischen Gruppen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

leider liegt Ihr richtig und ich scheine ein Talent dafür zu haben, die falschen Leute auszusuchen.

Der Ärger hört nicht auf.

Die erste Wohnraummiete für Januar hat er nur nach Erinnerung gezahlt. Die erste Rate der Kaution auf zweimalige Erinnerung nicht. Nun steht die zweite Rate schon an und ich teilte ihm mit, dass, sollte diese auch nicht fristgerecht eingehen, er zwei Raten im Rückstand ist und fristlos gekündigt werden kann. Er schrieb dann gestern, er habe gezahlt. Ob das Geld kommt, muss ich nun noch abwarten.

Er hat neben dem Wohnraummietvertrag einen Vertrag über eine Garage und einen Stellplatz geschlossen. Auch dafür zahlte er im Januar schon nicht. Auf die Erinnerung hin teilte er mit, keinen Stellplatz habe anmieten wollen. Garage und Stellplatz hatte er bei der Besichtigung gezeigt bekommen, die Kosten waren besprochen worden, der Entwurf des Vertrags war ihm zur Einsicht und Prüfung übersandt und von ihm freigegeben worden. Unterschrieben hat er den Vertrag dann in meiner Gegenwart, wobei der Vertrag zuvor noch einmal durchgegangen wurde.

Für Januar hat er gar nichts gezahlt, für Februar nur die Garage.

Wir reden hier nur von - lächerlichen - 15 Euro für den Stellplatz, der Platz für zwei große Pkw bietet, aber es geht hier natürlich darum, dass mir der Mieter von Anfang an Probleme machen will.

Vor allem parkt er nun mit zwei Fahrzeugen auf diesem Stellplatz. Ich habe dies auch fotografiert.

Er meinte nun, er würde den Stellplatz kündigen. Er hat dies aber bisher nicht getan, zahlt aber dennoch nicht.

Da ist meine Frage, ob in einem Vertrag, der Garage und Stellplatz enthält - es ist ein Muster von Haus und Grund - nur der Stellplatz gekündigt werden kann.

Es handelt sich um ein EFH mit angebauter Garage und einem großen Hof, auf dem Platz für weitere Pkw ist.

Ich hätte auch kein Problem damit, dass ein Mieter einen Stellplatz kündigt - z.B. wenn gar kein Pkw mehr vorhanden ist - aber hier wird der Platz benötigt. Es sind mehrere Pkw vorhanden, da auch seine Partnerin einen Wagen hat und der Mieter selbständig ist mit Firmenfahrzeug.

Auf meine Zahlungserinnerungen reagiert er nun mit der Ankündigung, mir eine "Liste" mit den "zahlreichen Mängeln" des Hauses zu übergeben und die Miete um "10-15 %" zu mindern, wenn die Mängel nicht "innerhalb von 14 Tagen" behoben seien.
Die Übergabe war erst vor weniger als drei Wochen und bis auf klebrige Stellen an Heizkörpern war alles mangelfrei. Er hatte rd. 2 Stunden (!) alles überprüft. Nun soll es Löcher in Türen geben, ein "riesiges Loch in einer Wand", undichte Fenster....Nachweise erbringt er aber nicht, für einen Vororttermin bietet er bisher keine Möglichkeit.

Der Mieter geht mir dermaßen auf die Nerven.



-- Editiert von User am 3. Februar 2023 08:19

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Der Mieter geht mir dermaßen auf die Nerven.
Das ist ja nicht dein erster Post hier im Forum, daher kennst du meine Antwort vermutlich schon. Aber falls andere mitlesen: Gib das ganze an einen Anwalt. Natürlich kostet der Geld. Aber es besteht die Chance, dass entweder der Mieter dann schnell wieder draußen ist oder dass er lernt, dass er mit dir nicht so umspringen kann.

Zitat (von Morcheeba):
Da ist meine Frage, ob in einem Vertrag, der Garage und Stellplatz enthält - es ist ein Muster von Haus und Grund - nur der Stellplatz gekündigt werden kann.
Wenn es nur einen Vermieter gibt und wenn auf dem gleichen Gründstück Wohnung, Stellplatz und Garage vermietet wurden, dann könnte es sich tatsächlich um einen einheitlichen Mietvertrag handeln. Ich meine nicht die Schriftstücke, da kann es mehrere geben. Aber rechtlich gesehen gibt es zumindest Argumente dafür, dass alles einheitlich gesehen wird. Dann könnten Stellplatz und Garage nicht separat gekündigt werden.

Wenn Stellplatz und Garage auch rechtlich unabhängig vom Wohnungmietvertrag vermietet wurden, dann kann dieser zweite Mietvertrag als ganzes gekündigt werden. Also Stellplatz und Garage. Teilkündigungen sind im BGB meines Wissens nach nicht vorgesehen. Sofern nicht im Vertrag selber eine Teilkündigung ermöglicht wird, sehe ich also keinen Ansatz, nur den Stellplatz zu kündigen.

Einerlei, er nutzt ihn ja offenbar eh. Mietezahlungen und Kaution sind auch ein riesen Thema. Die angeblichen Mietmängel kommen noch als Zuckerguss oben drauf. Nimm einen Anwalt und lass dich nicht verar....

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Der Mieter geht mir dermaßen auf die Nerven.


Dann würde ich nun schweigen und keine "Erinnerungen" mehr senden, notwendig sind diese sowieso nicht.
Sobald 2 Mieten aufgelaufen sind, Termin beim Anwalt und raus mit den Herrschaften.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Leider wurde mir die RSV nach einem großen Schadenfall gekündigt und ich habe bisher keine neue gefunden. Sobald man sagt, dass man mal gekündigt wurde, wird man kaum noch aufgenommen.

Ich werde nun nicht mehr erinnern. Wenn jemand neu einzieht, vielleicht vorher noch gar nicht zur Miete wohnte, kann es schon sein, dass man nicht gelesen hat, bis wann zu zahlen ist. Da kann man schon mal freundlich erinnern und auf den Mietvertrag verweisen. In der Regel klappt es dann ja. Aber wenn Fristen erkennbar vorsätzlich nicht eingehalten werden, erinnere ich auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Ich werde nun nicht mehr erinnern.
Das scheint mir gar nicht das Hauptproblem zu sein. Ich frage mich eher, warum du die Schlüssel übergeben hast, obwohl die erste Miete und der erste Teil der Kaution nicht gezahlt wurde. An der Stelle fängt doch das Problem schon an.

Es ist nicht so, dass der Vermieter immer knallhart agieren muss. Aber an einigen Punkten sollte man schon konsequent sein um die Grenzen zu ziehen. Bei den Mietzahlungen sind diese aus meiner Sicht schnell überschritten. Klar, wenn nach 20 Jahren unproblematischer Mietzeit ein Mieter freundlich wegen finanzieller Probleme anfragt, kann auch der Vermieter kulant sein. Aber doch nicht schon beim Einzug.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Zum Glück sind die ersten beiden Raten der Kaution nun da und die Wohnungsmieten auch. Für den Garagenvertrag fehlt die Miete für Januar komplett und für Februar für den Stellplatz.

Tatsächlich kam mir gar nicht der Gedanke, Schlüssel zurück zu halten, bis das Geld da ist. Wenn der Mietvertrag z.B. zum 01. beginnt, müssen Miete und Kaution doch erst zum 3. Werktag überwiesen werden. Bis es dann da ist, kann es zwischen den Banken noch weitere Tage dauern. Man kann dem Mieter doch bis dahin nicht den Zugang zur Mietsache verwehren.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Miete und Kaution doch erst zum 3. Werktag überwiesen werden. Bis es dann da ist, kann es zwischen den Banken noch weitere Tage dauern.


Sie muss nicht am dritten Werktag überwiesen werden, sondern am dritten Werktag auf dem Konto, bzw. im Machtbereich des Vermieters sein.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Das Gesetz sagt, dass die Miete bis zum 3. Werktag zu entrichten sei, § 556b BGB.

Es genügt für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung, dass der Mieter seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag für die Überweisung bis zum dritten Werktag des Monats erteilt und das Konto des Mieters ausreichend gedeckt ist. Dem Wortlaut des § 556b Abs. 1 BGB lässt sich nicht zwingend entnehmen, dass eine im Überweisungsverkehr gezahlte Miete bereits am dritten Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein muss. Der Begriff des Entrichtens ist nach allgemeinem Sprachgebrauch als Synonym für das Bezahlen eines Geldbetrages zu verstehen.

So der BGH in seinem Urteil aus dem Jahr 2016 (Az. VIII ZR 222/15).

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