vor 4 monate am sonntag morgen früh als ich auf die wc wollte, hab ich erlebt dass der wc verstopft war, grund war unklar. habe versucht mein vermieter/hausmeister zu erreichen, aber niemand ging am telefon dran (konnte nicht den ganzen tag warten). anschließend musste ich selbst ein klempner anrufen, der war da und habe rechnung erhalten...
der vermieter/hausmeister verweigert den rechnung zu überweisen. er sagt, dass ich nicht versucht habe ihn zu erreichen... beweisen kann ich es auch nicht.
gibt es da eine gewisse gesetz/frist, dass der vermieter/hausmeister es übernehmen muss?
-- Editiert von prinzselo am 17.09.2018 21:29
klempner am sonntag?
17. September 2018
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Frage vom 17. September 2018 | 21:28
Von
Status: Schüler (187 Beiträge, 3x hilfreich)
klempner am sonntag?
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#1
Antwort vom 17. September 2018 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
Zitathabe versucht mein vermieter/hausmeister zu erreichen, aber niemand ging am telefon dran :
In wie weit haben Vermieter/Hausmeister einen 7 Tage / 24 Stunden Notdienst angeboten / zugesagt?
Zitatgibt es da eine gewisse gesetz/frist, dass der vermieter/hausmeister es übernehmen muss? :
Montag bis Samstag, von 9 Uhr bis 17 Uhr sollte der Hausmeister in der Regel erreichbar sein. Muss er aber nicht.
#2
Antwort vom 17. September 2018 | 23:45
Von
Status: Schüler (187 Beiträge, 3x hilfreich)
arbeitszeiten verstehe ich. aber sonntag nicht erreichbar sein, dabei verstopfte wc nicht benutzen? man muss doch etwas tun damit man wieder austreten kann...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. September 2018 | 07:36
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Ein Abfluss verstopft nicht von selbst akut und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ursache unentdeckt geblieben ist.
Versuchen Sie sich mit dem VM zu einigen, evt 50:50 Lösung
#4
Antwort vom 18. September 2018 | 08:26
Von
Status: Schüler (187 Beiträge, 3x hilfreich)
stimmt von selbst würde da nix verstopfen, aber ist halt ne 8 stöckige hochhaus. wer weiss was da immer geschehen ist...
danke für die (meinungs)beiträge, aber suche zu der frage ne konkrete antwort.
#5
Antwort vom 18. September 2018 | 09:42
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Zitater sagt, dass ich nicht versucht habe ihn zu erreichen... beweisen kann ich es auch nicht. :
Ging kein AB oder die Mobilbox dran, sodass man beim Einzelverbindungsnachweis das erkennen könnte?
#6
Antwort vom 18. September 2018 | 15:01
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Zitatstimmt von selbst würde da nix verstopfen, aber ist halt ne 8 stöckige hochhaus. wer weiss was da immer geschehen ist... :
So einfach ist es nicht, wäre der Hauptstrang verstopft, hätte es der Klempner sicherlich gemerkt, so ist davon auszugehen, dass der Strang vom Topf zur Hauptleitung (also innerhalb der Wohnung) zu war, und dafür kommen Sie auf, es sei denn Sie können nachweisen, dass Sie nicht Verursacher waren oder aber dass die Ursache zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört.
Zitatdanke für die (meinungs)beiträge, aber suche zu der frage ne konkrete antwort. :
Noch nicht gemerket, dass es darauf nicht die gewünschte Antwort gibt?
#7
Antwort vom 18. September 2018 | 16:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Zitat:und dafür kommen Sie auf, es sei denn Sie können nachweisen, dass Sie nicht Verursacher waren oder aber dass die Ursache zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört.
In der Beweispflicht steht der Vermieter und nicht der Mieter.
Zitat:der vermieter/hausmeister verweigert den rechnung zu überweisen. er sagt, dass ich nicht versucht habe ihn zu erreichen...
Dafür, dass versucht wurde, den Vermieter zu erreichen steht wiederum der Mieter in der Beweispflicht.
Zitat:gibt es da eine gewisse gesetz/frist, dass der vermieter/hausmeister es übernehmen muss?
Konkrete Fristen gibt es da nicht. Vielmehr hängt das vom Einzelfall ab. Letztlich richtet sich das Ganze nach § 536a Abs. 2 BGB .
Bei einem Heizungsausfall im Winter darf der Mieter auch ohne Nachfrage beim Vermieter eine Notreparatur veranlassen, da dann die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.
AG Münster, Urteil vom 30.09.2009 (Az.: 4 C 2725/09 )
Bei einer defekten Toilette hängt das wohl vom Einzelfall ab. Eine Beauftragung des Klempners durch den Mieter dürfte jedenfalls dann zulässig sein, wenn durch die Verstopfung Folgeschäden zu befürchten sind.
#8
Antwort vom 18. September 2018 | 17:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32138 Beiträge, 5653x hilfreich)
Moin,Zitataber ist halt ne 8 stöckige hochhaus. :
da gibt es am Sonn-und Feiertag weder den Vermieter noch den Hausmeister, sondern in aller Regel im Zettelkasten des Hauses ein mehr oder weniger verstaubtes/vergilbtes Papier, auf dem die *Notfallnummern* aufgelistet sind.
Für Elektrik, für Heizung/Lüftung/Sanitär. Evtl. die Vertretung des Hausmeisters.
Vermieter von großen Objekten haben mit diesen Firmen meist Bereitschaftsvereinbarungen. Diese Firmen kennen dann auch das Gebäude.
Zitataber suche zu der frage ne konkrete antwort. :
Wurde auch schon gefragt in Beitrag 1
Beantwortest du das bitte?ZitatIn wie weit haben Vermieter/Hausmeister einen 7 Tage / 24 Stunden Notdienst angeboten / zugesagt? :
#9
Antwort vom 18. September 2018 | 18:16
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Zitatund dafür kommen Sie auf, es sei denn Sie können nachweisen, dass Sie nicht Verursacher waren oder aber dass die Ursache zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. :
In der Beweispflicht steht der Vermieter und nicht der Mieter.
Nö, da die Rechnung an den Mieter geht und er das Geld zurück haben will ist er beweispflichtig.
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