korrekte Eigenbedarfskündigung

12. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Isy22
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)
korrekte Eigenbedarfskündigung

Hallo@all,
ich bin nach der Trennung von meinem Mann im Haus meiner Mutter untergekommen in der Wohnung meiner verstorbenen Oma.Es ist aber von beiden Seiten nur als Übergangslösung vereinbahrt.Wir haben trotzdem einen Mietvertrag gemacht,da meine Mutter(Rentner) die Kosten der Wohnung nicht tragen kann.Die Miete wird derzeit von der ARGE getragen.Meine Nichte(24) bekommt die Wohnung,wollte eigentlich schon rein,hat aber gewartet wegen mir.Sie wohnt schon seit Geburt bei meiner Mutter.Es ist auch testamentarisch festgelegt daß sie nach Omas Tod die Wohnung bekommt und später auch das Haus,dafür muß sie mal die Pflege meiner Mutter übernehmen und die meines Stiefvaters.Gebrechlich ist meine Mutter jetzt schon ein wenig,sie hat ein künstliches Hüftgelenk,viele Arbeiten fallen ihr schwer.Nun könnte ich eine Wohnung haben,die in der Miete zwar angemessen scheint,nur sie kostet mehr wie hier.Ich würde gerne wissen ob die Eigenbedarfskündigung von der ARGE angefochten werden kann oder wie die Formulierung sein müßte.Es ist noch zu erwähnen daß meine Nichte mit ihrer Schwester hier einzieht,die muß sich immer noch mit 22 ein Zimmer mit ihrem Bruder teilen.
Vielen Dank schon mal im Vorraus
Isy22

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15 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
.Ich würde gerne wissen ob die Eigenbedarfskündigung von der ARGE angefochten werden kann oder wie die Formulierung sein müßte.


Welche Eigenbed.-Kündigung? Wer hat denn hier wem wann und mit welcher Begründung gekündigt? Sie schreiben jede Menge unerhebliches und kaum Fakten.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Isy22
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Noch hat niemand gekündigt.Ich lebe im Haus meiner Mutter mit den Kindern seit meiner Trennung.Dies war aber nur als Übergangslösung gedacht weil meine Nichte in die Wohnung will und es auch so abgemacht war.Nur leider wird die Arge eine normale Kündigung anfechten da sie für die neue Wohnung mehr bezahlen muß.Kann meine Mutter eine Kündigung wegen Eigenbedarf schreiben und sind die Gründe auch haltbar.Es war ja nie beabsichtigt hier zu bleiben.wenn die Arge den Umzug aber ablehnt,bekomm ich nur die Miete die ich hier zahlen mußte und das reicht für eine andere Wohnung nicht.

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Achso, jetzt verstehe ich die Frage. Dann sind Sie hier allerdings wohl falsch und sollten Ihre Frage im Unterforum "Sozialrecht" stellen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
Isy22
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Wieso das denn,es geht darum ob die Gründe der Eigenbedarfskündigung haltbar sind.Sie möchte nicht die Kündigung schreiben und nachher ist sie nicht korrekt und wird angefechtet.

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ganz allgemein sind Eigenbedarfskündigungen immer schwierig. Es müssen bestimmte Formalien und Fristen eingehalten werden. Insbesondere bei einer so kurzen Mietdauer von Ihnen wird das ganze noch schwieriger.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
Isy22
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

es muß doch aber eine Möglichkeit geben hier raus zu kommen,ich bin hier eh nur geduldet und es würde mir sehr viel daran liegen die andere Wohnung nehmen zu können.Auf Dauer wird es hier noch zu heftigen Streitereien kommen.

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#7
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Isy22
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich zahl hier warm ca 240€ unter dem üblichen Satz und wenn die Arge den Umzug ablehnt bekomm ich ja nur weiterhin die Miete die ich hier auch bekommen habe und das reicht für die andere Wohnung halt nicht auch wenn sie im Rahmen liegt was die Arge normalerweise zahlt.Deshalb befürchte ich auch daß die Arge dem Umzug nicht zustimmt

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#9
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Deshalb befürchte ich auch daß die Arge dem Umzug nicht zustimmt



Und deswegen meinte ich vorhin:

quote:
Dann sind Sie hier allerdings wohl falsch und sollten Ihre Frage im Unterforum "Sozialrecht" stellen.


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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Jobtrocken:

Irgenwie ist die TE hier schon richtig, weil es doch erst einmal darum geht, ob in der geschilderten Konstellation eine Eigenbedarfskündigung rechtlich überhaupt möglich ist. Und - ohne das rechtlich wirklich bewerten zu können - sehe ich das schon als ein wenig problematisch an. Zum einen wegen der anscheinend nur kurzen Wohndauer und zum zweiten, weil es mir schon ein wenig absurd erscheint, der eigenen Tochter, zu Gunsten der Großnichte, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen. Vielleicht kann sich dazu ja noch mal jemand äußern.

@Isy22:

Da die ARGE ja sicherlich weiß, dass Deine Vermieterin auch Deine Mutter ist, wird sie sicherlich bei einer Eigenbedarfskündigung stutzig werden. Allerdings ist rechtlich höchst umstritten, ob die ARGE überhaupt berechtigt ist, Verträge, oder eben auch Kündigungen, auf ihre zivil-mietrechtliche Wirksamkeit hin zu überprüfen.

Wenn ohnehin von vorherein klar war, dass Du nur für eine begrenzte Zeit dort wohnen kannst, wäre es aber sicher besser gewesen, einen zeitlich befristeten Mietvertrag abzuschließen.

Gibt es denn diese Absprache, dass Du nur vorrübergehend dort wohnen kannst und dann Deine Nichte die Wohnung bekommt und auch ggf. Deine Mutter pflegen muss, in irgendeiner Form schriftlich?

Letztendlich denke ich, es bleibt Euch ja gar nichts anderes übrig, als es einfach zu versuchen. Deine Mutter sollte die Kündigung schriftlich aussprechen und Du dann bei der ARGE die Zusicherung zur Kostenübernahme für die zukünftige Wohnung, Umzugskosten etc. beantragen (schriftlich/nachweislich). Allerdings sollte sich Deine Mutter m.E. bezgl. der Kündigung anwaltlich beraten lassen, damit diese dann wenigstens formell korrekt ist. Sollte dann die ARGE die Kostenübernahme ablehnen, solltest Du Dich im Unterforum Sozialrecht erneut melden.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#11
 Von 
Isy22
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

@jobtrocken
Es ist vor Jahren schon so geregelt worden und mußt bedenken meine Nichte ist von meiner Mutter großgezogen worden,ist also wie eine eigene Tochter für sie.Ich möcht mich hier eh nicht reindrängen,auf die Schnelle sah ich halt keine andere Lösung mich mit meinen Kindern und den Hunden erstmal hier einzunisten.Es ist aber auch in meinem eigenen Interesse hier wieder auszuziehn,fühl mich hier nicht sehr wohl.
Die Arge weiß daß mein Vermieter meine Mutter ist,hab denen auch gesagt daß das nur eine Übergangslösung ist,nur ob sie das noch wissen wollen wenn sie mehr bezahlen müßen,hm,weiß nicht.Das mit meiner Nichte ist testamentarisch(laut meiner Mutter)geregelt.Meine Nichte ist ja auch schon 24 und bewohnt in der Wohnung meiner Mutter mein altes Zimmer.Nachts schläft aber der Opa da drin,weil er glaub ich tierisch schnarcht und meine Nichte schläft bei meiner Mutter mit im Ehebett,eigentlich ja auch kein Zustand und die Schwester die noch mit in die Wohnung will,muß sich in ihrem Elternhaus noch ein Zimmer teilen mit ihrem Bruder.
Dazu kommt noch daß die Wohnung dringend saniert werden müßte,es müssen neue Stromleitungen gelegt werden,eine Heizung soll eingebaut werden,die uralten Pvc Böden müßen raus,das Bad muß neu gefließt werden,die Badewanne muß erneuert werden und ein Boiler zum Duschen eingebaut,sie würden damit auch gerne noch vorm Winter anfangen.
Außerdem sehe ich im Raum Rastatt selbst auch bessere Jobchancen,hier wo ich zur Zeit wohne ist total tote Hose.Nicht mal ein 400€ Job ist hier zu bekommen.

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#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Isy22:

Ich gehe mal davon aus, dass sich das jetzt auf mein vorhergegangenes Posting bezieht, auch wenn ich nicht @jobtrocken bin. :grins:

Testamentarisch festgelegt hört sich m.E. schon mal gut an. Damit dürfte dann eine Kündigung wohl tatsächlich wirksam möglich sein. Das sollte dann auch so mit in der Kündigung stehen. Ebenso die Tatsache, dass die Wohnung umfangreich saniert werden soll/muss, was nicht möglich ist, solange diese bewohnt ist. Bei der Argumentation gegenüber der ARGE kann das auch zusätzlich dazu führen, dass die jetzige Wohnung unzumutbar und ein Umzug schon allein deshalb erforderlich im Sinne des SGB II ist.

Bleibt denn eigentlich nach dem Umzug die gleiche ARGE zuständig, oder ist das ein anderer Landkreis? Wenn die Zuständigkeit der ARGE wechselt, greift nämlich die Einschränkung, dass nur die bisherige Miete gezahlt wird, sowieso nicht.

Ich würde tatsächlich so vorgehen, wie schon von mir vorgeschlagen und dann muss einfach mal die Reaktion der ARGE abgewartet werden. Allerdings darf das alles natürlich auch nicht so irrsinnig lange dauern, damit die neue Wohnung nicht zwischenzeitig anders vermietet wird. Den Antrag bei der ARGE solltest Du deshalb persönlich abgeben (Empfang bestätigen lassen) und auf einer sofortigen Bearbeitung bestehen. Es kann auch direkt eine Frist von z. B. 7 Tagen (Datum einsetzen) gesetzt werden.

Gruß,

Axel

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#13
 Von 
Isy22
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Axel,
ich hab aber irgendwo gelesen,daß wenn quasi der Eigenbedarf vorher schon da war und sie mir trotzdem vermietet hat,quasi kein Eigenbedarf mehr vorliegt.
Was die Arbeiten hier betrifft,es ist jetzt nicht gerade so daß die Wohnung nicht bewohnbar wäre,aber die Arbeiten lassen sich im Winter nur schwer ausführen,weil ja auch gerade wegen den Stromleitungen die Wände teilweise aufgeklopft werden müssen und das wahrscheinlich in jedem Zimmer,manchmal schlägts auch Funken wenn man einen Stecker reinsteckt,die Leitungen sind also nicht in Ordnung,irgendwann brennts hier.

Es bleibt die selbe Arge zuständig,ich muß meine Angelegenheiten in Bühl bei der Zweigstelle abgeben und das wird dann an die Hauptstelle in Rastatt weitergeleitet und der neue Ort ist auch Kreis Rastatt.Ein persönliches abgeben an der Hauptstelle ist nicht erwünscht,hab ich schon mal einen Anschiss bekommen.

Ich hab zu meiner Mutter gestern auch gesagt,sie soll sich die Kündigung von einem Rechtsanwalt aufsetzten lassen,wegen der Formulierung und sich eine Kopie besorgen vom Notar.Sie hat da bisschen ein Geheimnis drauß gemacht.
Durfte mir dann auch noch anhörn,wenn ich das gleich gewußt hätte....du siehst die Lage ist auch angespannt,ich will hier nicht bleiben.

Ich hoffe daß ich auch morgen das Mietangebot von dem Makler im Briefkasten hab,wegen den genauen Kosten zum Vorlegen.

Mal noch was anderes:
Ich möchte ja auch die Übernahme der Umzugskosten beantragen,jetzt ist es aber so daß meine ganzen Möbel noch in der Wohnung meines Mannes stehn,ich konnte nur das notwendigste mitnehmen,weil hier noch die ganzen Möbel der Oma stehn und die zum großen Teil auch hier bleiben sollen.Geht das denn?

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#14
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Isy22:

quote:
daß wenn quasi der Eigenbedarf vorher schon da war und sie mir trotzdem vermietet hat,quasi kein Eigenbedarf mehr vorliegt.


Das ist auch nicht völlig von der Hand zu weisen. Wurde hier ansatzweise ja auch schon geschrieben. Dennoch bleibt Dir doch erstmal gar nicht anderes übrig, als zu probieren, wie die ARGE auf eine entsprechende Kündigung reagiert. Rechtlich ist das nicht eindeutig und Hellseher sind wir nunmal auch nicht.

Im Übrigen solltest Du vielleicht miet- und sozialrechtliches trennen und die sozialrechtlichen Fragen im entsprechenden Unterforum posten. Insbesondere dann auch, was die Frage der Umzugskosten betrifft.

Zur weiteren Information schau Dir doch

Diesen Beitrag

mal an.

Gruß,

Axel



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#15
 Von 
Isy22
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Axel,
meine Mutter soll sich die Kündigung von einem Anwalt schreiben lassen,das wird das beste sein.Der soll eben alle Punkte aufführn,sprich Eigenbedarf ihrer 2 Enkel,testamentarische Festlegung dessen,Sanierung der Wohnung und was sonst noch wichtig sein könnte.Dann hoffe ich daß die Arge das anerkennt und vor allem daß sich das nicht alles ewig hinzieht,wenn ich schon mal eine Wohnung im Angebot habe wo der Vermieter kein Problem mit Hartz 4 Empfängern,Kindern und Hunden hat,findet man höchst selten.
Das mit den Umzugskosten werd ich dann gesondert im anderen Forum ansprechen.Sorry,ich hab nicht drangedacht daß das eigentlich nicht hierher gehört.Es ist alles so viel gerade.

Wenn es euch interessiert werde ich wieder berichten wie es gelaufen ist.

Danke an alle
Isy22

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