korrigierte Nebenkostenabrechnung!

13. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
andreunity
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 22x hilfreich)
korrigierte Nebenkostenabrechnung!

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien. Anfang März haben alle Mieter die Nebenkostenabrechnung erhalten, die ein paar Mängel aufwies. Die Abrechnung wird von der Fa. ****** gemacht. Die Vermieterin hat allerdings ein paar falsche Beträge für die Abrechnung genommen. Nachdem 2 Mieter unter Vorbehalt bezahlt haben und der dritte , also ich etwas wiederbekommen müsste laut Abrechnung, ist Partei Nr. 4 zum Mieterbund gegangen und hat sich über die Abrechnung beschwert. Da der Mieterbund auch festgestellt hat, das in der Abrechnung fehler sind, wurde die Vermieterin beauftragt, die Abrechnung erneut von der Fa. ****** zu machen und die fehler korrigieren zu lassen. Allerdings ist keinem Mieter aufgefallen , das sich die gartenarbeit halbiert hat und die Haftpflichtversicherung des Hauses nicht mit in der Nebenkostenabrechnung berrechnet wurde. Da der Mieterbund jetzt gefordert hat, die Abrechnung neu zu machen, hat die Vermieterin natürlich die Haftpflichtversicherung mit dazu genommen.
Im Endeffekt haben jetzt alle Mieter eine neue Abrechnung bekommen und müssen nochmal etwas nachbezahlen.Ich dagegen bekomme 80€ eniger zurück, obwohl ich mich nicht beschwert habe.
Folgende frage nun:
Ist das gesetzlich erlaubt eine neue Abrechnung erstellen zu lassen und verliert die erste Ihre Gültigkeit, sodass jetzt die Mieter nachzahlen müssen?
Auch diese Abrechnung ist von der Fa. ****** erstellt worden und alle Rechnungen und Ausgaben sind als Kopie beigefügt.
Ich würde mich über Eure Antworten freuen und bedanke mich hierfür schonmal im voraus!

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-- Editiert Moderator am 13.06.2013 23:47

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn die Abrechnungsfrist noch nicht abgelaufen war - sicher geht das. Tja, das ist halt das Risiko beim Bemängeln. Manchmal schneidet man sich damit ins eigene Fleisch.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Ist das gesetzlich erlaubt eine neue Abrechnung erstellen zu lassen und verliert die erste Ihre Gültigkeit, sodass jetzt die Mieter nachzahlen müssen?

Wenn es das eigene Geld kostet fragt man sich plötzlich ob das was man selbst verlangt hat ungesetzlich ist?
Dann wäre ja im Umkehrschluss der der dieses ungesetzliche verlangt hätte der Anstifter/Mittäter ...

Aber zum Glück für den Mieter der solches verlangt hat, ist es nicht ungesetzlich eine korrekte Abrechnung zu verlangen und diese auch zu bekommen, insbesondere dann nicht wenn man sie selbst verlangt hat.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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