kosten übernahme???

2. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
summer88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kosten übernahme???

hallo
ich wohne in einer mietwohnung.
vor 14 tagen kam ich von der arbeit nach hause. wollte mich duschen. und es kam kein warmes wasser. ich rief meinen vermieter an. der schickte einen monteur zu mir.
wir gingen in den keller. der monteur stellte fest das der gasbrenner aus war. er entzündete ihn wieder. und ging wieder.
heute bekam ich eine rechnung von meinem vermieter über 46,59 euro. ich sollte also den monteur bezahlen mit der begründung:
bekanntlich tragen sie gemäß ihrem mietvertrag die kosten für kleinere instandhaltungen und reparaturen für ihre wohnung.
meine frage:
der gasbrenner ist fürs ganze haus..muß ich die rechnung bezahlen? ich bin der meinung das der vermieter das bezahlen muß da er dafür zuständig ist das wir warmes wasser haben.
und wenn nicht dann muß der betrag doch durch die mietparteien geteilt werden...oder?
sas689

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... neee, ist nicht deine sache.
die kleinreparaturklausel gilt nur für einrichtungen in der wohnung, die dir auch zugänglich sind - gurtband, armaturen ... lichtschalter ...
anders hätte es gehen können, wenn du den monteur gerufen hättest

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.179 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen