hallo
ich wohne in einer mietwohnung.
vor 14 tagen kam ich von der arbeit nach hause. wollte mich duschen. und es kam kein warmes wasser. ich rief meinen vermieter an. der schickte einen monteur zu mir.
wir gingen in den keller. der monteur stellte fest das der gasbrenner aus war. er entzündete ihn wieder. und ging wieder.
heute bekam ich eine rechnung von meinem vermieter über 46,59 euro. ich sollte also den monteur bezahlen mit der begründung:
bekanntlich tragen sie gemäß ihrem mietvertrag die kosten für kleinere instandhaltungen und reparaturen für ihre wohnung.
meine frage:
der gasbrenner ist fürs ganze haus..muß ich die rechnung bezahlen? ich bin der meinung das der vermieter das bezahlen muß da er dafür zuständig ist das wir warmes wasser haben.
und wenn nicht dann muß der betrag doch durch die mietparteien geteilt werden...oder?
sas689
kosten übernahme???
2. Juli 2008
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Frage vom 2. Juli 2008 | 14:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
kosten übernahme???
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 2. Juli 2008 | 14:50
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... neee, ist nicht deine sache.
die kleinreparaturklausel gilt nur für einrichtungen in der wohnung, die dir auch zugänglich sind - gurtband, armaturen ... lichtschalter ...
anders hätte es gehen können, wenn du den monteur gerufen hättest
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