kosten für reinigungsfirma

13. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
aline
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 21x hilfreich)
kosten für reinigungsfirma

Hallo,
ich wohne in einem Haus mit sechs Parteien. Im Mietvertrag ist eine Reinigungspflicht für das Treppenhaus vereinbart. Dieser komme ich selbst auch nach. Zwei bis drei Parteien im Haus aber nicht. Nun hat der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragt; die Kosten sollen anteilig nach Personen umgelegt werden. In meinem Mietvertrag ist die Beauftragung einer Firma für den Fall des Unterlassens der Reinigung durch den Mieter vorgesehen. Da ich selbst die Reinigung nicht unterlasse, finde ich es unfair nun 20 € im Monat mehr zu zahlen, nur weil meine Nachbarin nicht putzt.

Muß ich da mitmachen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.02.2010 16:51:31
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
leider mußt Du zahlen, da Du den Mietvertrag mit dieser Klausel unterschrieben hast.

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

So sicher ist dies nicht.
Es gibt dazu einige Urteile. Selbst wenn, die Klausel im Mietvertrag steht, darf man dem
Mieter nicht das Recht auf Selbstreinigung
verweigern.
In Deinem Mietvertrag steht ja offensichtlich nicht, dass der VM schon berechtigt ist, eine
Firma zu beauftragen, wenn n u r einige der
Pflicht nicht nachkommen.

Ich denke jeder einzelne Mieter muss dieser
Änderung zustimmen.

Informiere also Deinen VM schriftlich darüber, dass Du die Treppenhausreinigung selber vornehmen wirst.
----------------------
AG Frankfurt/Oder
1997-01-30
2.2 C 1295/96
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 1998-02-27
Bearbeitet von: ---

Reinigung des Treppenhauses

Wenn der Mieter durch den Mietvertrag verpflichtet ist, abwechselnd mit anderen Hausbewohnern das Treppenhaus zu putzen, dann darf der Vermieter nicht ohne seine Zustimmung eine Reinigungsfirma damit beauftragen und deren Kosten auf die Miete aufschlagen. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt/Oder. Etwas anderes gelte jedoch, wenn der Mieter seiner "Putzpflicht" nicht ordentlich nachgekommen ist.
---------------------------------------
Hier noch ein Link:
http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/PT175.html

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aline
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 21x hilfreich)

@Odil,

so ähnlich sehe ich das nämlich auch.
Ich habe eine individuelle vertragliche Verpflichtung, meinen Treppenabschnitt selbst zu reinigen. Dies tue ich auch. Der Passus mit der Reinigungsfirma greift m.E. nach nur für den Fall, daß ich die Reinigung unterlasse.

Es kann ja wohl nicht so verstanden werden, daß ich dafür zahlen soll, daß andere Mieter ihren jeweiligen Verpflichtungen nicht nachkommen.

Grüße,

Aline

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