küchengeruch

9. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
sharmila
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
küchengeruch

hallo, ich bin eine studentin.
ich wohne bei einem alten ehepaar, die ihr unteres geschoss an mich vermietet haben.
da ich asiatischen ursprung bin und gerne auch koche,koche ich jeden tag einmal.
manchmal auch nur alle zwei tage einmal. Mein vermieter hat mich darauf angesprochen und geraten nicht so oft zu kochen, da der kochgeruch zu ihnen steigt.
wenn ich jeden tag koche hat er gesagt würde es ein problem werden.
ich weiß nicht was ich machen soll?
ich habe eins vergessen zu erwähnen.

ich koche asiatisch, also indisch, mit viel gewürzen

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Selbstverständlich darfst Du regelmäßig kochen, auch asiatisch. Wenn die Vermieter dadurch gestört werden, können sie in der vermieteten Wohnung eine Dunstabzugshaube
montieren lassen. Ein Kochverbot ist unwirksam!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
sharmila
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für deine antwort,

ich habe eine zusätzliche frage, darf mein vermieter mich jeder zeit kündigen.

ich wohne in denselben haus wo er auch wohnt.
aber unteres geschoss, getrennter eingang.

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Der Vermieter kann jederzeit kündigen, aber mit (nur für ihn) verlängerter Kündigungsfrist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Wie gesagt,
Küchegerüche, egal aus welcher Kultur
sind zu dulden. Dazu gibt es Gerichtsurteile.
Auf keinen Fall ist das ein Kündigungsgrund.
Allerdings kann natürlich die Wohnung vom Vermieter, wie auch von Dir gekündigt werden.
Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer
des Mietverhältnisses.
Wie lange wohnst du dort?
Gruß odil

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sharmila
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wohne zirka 1 jahr hier.

also nicht lange.
wie lang ist dann die kündigungsfrist vom seitens meines vermieters

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Bleib mal ganz ruhig.
Auch wenn du erst ein
Jahr dort wohnst,
(das würde bedeuten, dass er Vermieter 3 Monate Kündiungsfrist hat,)
braucht der Vermieter einen gesetzlich
anerkannten Kündigungsgrund.

Zu viel Kochen ist sicher kein Kündigungsgrund.

Er könnte wegen Eigenbedarf kündigen oder
weil er die Wohnung verkaufen will
(wirtschaftlich Verwertung nennt man das)
aber das ist für ihn auch nicht so ohne
weiteres möglich.
Sollte er Dir kündigen, solltest du sofort
schriftlich Widerspruch gegen die Kündigung
einlegen ( Einschreiben mit Rückschein).
___________
"Zieht der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aus, darf der Vermieter die Räumung der Wohnung nicht "auf eigene Faust" veranlassen,
er muss vor Gericht auf Räumung klagen.
In diesem Prozess wird die Vermieterkündigung auf ihre Berechtigung hin geprüft und Gegenrechte des Mieters werden berücksichtigt.

Das wichtigste Gegenrecht des Mieters ist das Widerspruchsrecht nach der Sozialklausel.

Auch bei einer berechtigten Vermieterkündigung kann der Mieter wohnen bleiben, wenn er sich auf Härtegründe berufen kann, die schwerer wiegen, als das Kündigungsinteresse des Vermieters.

Und selbst, wenn der Mieter zur Räumung der Wohnung verurteilt ist, kann er noch Räumungsfristen oder Vollstreckungsschutz beantragen. Der Mieterverein hilft weiter.

Also es ist nicht so leicht jemanden aus der
Wohnung zu bekommen, wenn kein wirklicher
Grund vorliegt. (Ein Grund wäre z. B. wenn
du die Miete nicht zahlen würdest)

Gruß
odil

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Richtig teuer für den Vermieter wird es wenn er wegen Eigenbedarf kündigt, die Wohnung dann aber weitervermietet -

Er ist dann SChadensersatzpflichtig, d.h. sämtliche Dir durch den Zwangsumzug enstandene Kosten kannst Du beim Vermieter geltend machen + je nach Anwalt und Richter Schmerzensgeld.

Übrigens ist die asiatische Küche richtig lecker, und darauf kannst Du ja nicht verzichten - das wäre ein starker Einschnitt in deiner privaten Lebensweise, und ferner wäre es unangemessen von Dir zu verlangen jeden Abend lediglich ein Butterbrot essen zu müssen, da dies ein Trauma oder zumindest gravierende gesundheitliche Folgen mit siche bringen würde, wie wohl dein Hausarzt mit Sicherheit bescheinigen kann/wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

lass dir das mal schriftlich geben, also das du nicht kochen sollst. dann hast du später was in der hand.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Sowohl Odil als auch meharis haben offensichtlich übersehen, dass es sich um eine Wohnung in einem vom Vermieter bewohnten Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen handelt.

Dann braucht der Vermieter keinen Kündigungsgrund, wenn er sich auf die erleichterte Kündigung nach § 573a BGB beruft.

Die Kündigungsfrist verlängert sich dabei um 3 Monate und beträgt bei einer Mietdauer von 1 Jahr insgesamt 6 Monate.

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