kündigung des mietvertrags frage?

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
corestyle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)
kündigung des mietvertrags frage?

hallo ich wollte gerne die kündigung meiner wohnung fertig machen, jetzt hab ich nen schock bekommen ich sehe gerade folgendes:


mietbeginn
das mietverhältnis beginnt am 01.07.2011 auf läuft auf unbestimmte zeit.

die parteien verzichten wechselseitig auf die dauer von 1 jahr ab vertragsbeginn auf ihr recht zu ordentlichen kündigung des mietvertrages. eine ordentliche kündigung ist erstmals nach ablauf des bezeichneten zeitraums mit der gesetzlichen frist zulässig....


heisst das etwa das ich erst im juli kündigen kann?
wann kann ich denn kündigen ich will hier raus :(

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
corestyle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

von dem verzicht bleibt das recht zur fristlosen kündigung und zur außerordentlichen kündigung mit gesetzlicher frist unberührt. eine erhöhung der grundmiete gem. §§ 558 bis 559 b BGB ist auch während der zeit des wechselseitigen kündigungsausschlusses zulässig.

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#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Das bedeutet, Du darfst noch ein Weilchen da wohnen.

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#4
 Von 
corestyle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

na toll :( und zu wann kann ich denn kündigen?

juli und dann nochmal 3 monate drauf oder wie?

kann man da wirklich nix machen das man vorher raus kommt?nachmieter ect.?

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#5
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Du kannst jetzt sofort zum 30.06.2012 kündigen.

Es gibt auch die Möglichkeit das Mietverhältnis vorzeitig aufzulösen, aber das ist Sache des Vermieters dem zuzustimmen. Wird er nur machen wenn ein Nachmieter bereitsteht, der bereit ist mehr Miete zu zahlen o. ä. .

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn du einen wichtigen Grund hast, da ausziehen zu wollen (Versetzt in eine andere Stadt, unverhofft den Wunschstudienplatz woanders bekommen, ...) dann muss der Vermieter dir erlauben, bis zum ersten regulären Kündigungstermin die Wohnung unterzuvermieten. Damit könntest du eventuell etwas Geld sparen, aus dem Vertrag kommst du allerdings nicht raus.

Ansonsten, wie die Vorredneer schon sagten: Dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag anbieten.
Also zum Beispiel anbieten: "der Meitvertrag endet am 31.1. und der Mieter zahlt dem Vermieter ***€ dafür". Vielleicht läßt dein Vermieter sich damit ködern.
Wennd er Vermieter sich auf die Stellung eines Nachmieters einläßt, ist das natürlich noch schöner (und billiger).

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#7
 Von 
corestyle
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

wieso muss der nachmieter mehr miete zahlen? reicht es nciht das man einen nachmieter findet?!

da mein keller vom vormieter total zugemüllt ist und ich auch schon ein paar mal gesagt habe das sie den keller aufräumen sollen und es nicht tun, wäre das ein grund für eine fristlose kündigung?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
wieso muss der nachmieter mehr miete zahlen?

Das nennt man Motivation.
Alternativ biete man dem Vermieter zum Nachmieter 1-2 Monatsmieten wenn der nicht mehr zahlen will.



quote:
reicht es nciht das man einen nachmieter findet?!

Nein, der Nachmieter muss auch solvent sein und am wichtigsten: dem Vermieter gefallen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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