kündigung im mietshaus

14. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
sulo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
kündigung im mietshaus

hallo

folgendes problem liegt gerade bei mir an

wir haben zum 01,04,04 ein haus gemietet. es wir haben dies auf unsere eigenen kosten komplett renoviert. gemalter, lamiant verlegt und den dachboden ausgebaut, ich würde mal schätzen 5-7000 €. gestern ruft mich unsere vermieterin an und meint sie hätte einen käufer für das haus. ich könne mich jetzt entscheiden und zwar bis morgen, ob ich das haus selbst kaufen möchte oder ob sie uns gemäß mietvertrag wegen recht auf eigennutzung mit der kündigungsfrist kündigt.
ich weiß echt nicht weiter kaufen kann ich mir nicht leisten und ich will hier eigentlich auch nicht ausziehen ich habe ca 1 jahr nach diesem mietobjekt gesucht. außerdem was wird mit dem ganzen geld was ich hier inverstiert habe. ich kann doch schlecht die ganzen fußböden wieder rausreißen.
habe ich rechtlich überhaupt eine chance?
darf sie denn überhaupt kündigen weil sie es verkaufen will?

bin für jede hilfe dankbar

danke
ronny

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Das ist ja eine recht eigenwillige Rechtsauffassung. ;)

Kündigung wegen Eigenbedarfs dürfte schon deshalb nicht in Frage kommen, weil die Vermieterin offensichtlich nicht selbst einziehen will, sondern das Haus an jemand anderen verkaufen will. Ob der wegen Eigenbedarfs kündigen kann, ist eine ganz andere Frage. Der Erwerber tritt zunächst einmal als neuer Vermieter in den bestehenden Mietvertrag ein.

Auch wegen "Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung" dürfte eine Kündigung nicht in Frage kommen, da ja offensichtlich keine Probleme vorliegen, das Haus in vermietetem Zustand zu verkaufen.

Einfach mal in den Link "Kündigungsschutz des Mieters bei Eigenbedarf" in der Linkliste hier rechts reinschauen.

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#2
 Von 
sulo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal danke für die antwort.
bei uns ist das aber alles noch etwas komplexer, es handelt sich hierbei um ein haus mit nebengebäude. das nebengebäude nutzen wir geschäftlich. wir haben auch 2 mietverträge einen gewerbemietvertrag für das nebengebäude und einen normalen für das wohnhaus.
wie ich das sehe kann der vermieter einen gewerebmietvertrag ja jederzeit fristlos kündigen. das wäre natrülich auch nicht so schön.

naja ich werde dem vermieter ersteinmal mitteilen das wir an einem kauf nicht interessiert sind und abwarten was dieser nun unternimmt.

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#3
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Das mit dem Gewerbemietvertrag ("jederzeit fristlos kündigen") ist nicht richtig.

Für einen gewerblich genutzten Raum gelten zwar nicht die besonderen Schutzvorschriften für Wohnraum (z.B. Kündigung nur aus bestimmten Gründen zulässig). Nichtsdestoweniger müssen auch hier Fristen eingehalten werden (§ 580a BGB , in der Regel drei Monate, bei Geschäftsräumen nur quartalsweise).

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#4
 Von 
sulo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das mit der frist ist klar aber er kann es halt ohne grund kündigen. was er aber wohl nicht machen wird da wir dann ja nur noch die hälfte an miete zahlen müßten (halt die fürs haus). halte ich also für ausgeschlossen. ich bin halt nur etwas verunsichert.
ich habe soetwas noch nie durch und ich möchte wirklich ungern hier ausziehen.
wenn der vermieter jetzt wegen eigenbedarf kündigt und ich das anzweifle weil er mir ja schon gesagt hat das er das hasu verkaufen soll, sollte ich also dagegen klagen.
vielleicht kann ich dem vermieter ja sogar was schriftliches anringen so nach dem motto das er es mal niederschreiben soll das er das haus verkaufen möchte und es mir nun wegen dem vorkaufsrecht auch anbietet. das würde doch vor gericht sicher etwas bringen falls er wegen eigenbedarf kündigen möchte

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die letzten Sätze sind gar nicht so schlecht.
Wenn der Vermieter verkaufen will, würde ich mich mit ihm zusammensetzen und eine Lösung suchen. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages in Hinblick auf die getätigten Investitionen usw. eine Abfindung aushandeln 10-15.000,-?
Irgendwann muss man ja doch raus, vieleicht ist dann ein kurzfristiger Auszug auch für den Mieter günstiger?
Grüße

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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