kündigung?? rechte/ pflichten 2

13. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
alina26
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
kündigung?? rechte/ pflichten 2

ich wohne seit ca. einem jahr in meiner wohnung. die miete habe ich jeden monat bezahlt- zweimal kam die miete später, was aber vorher abgesprochen wurde. diesen monat bin ich zu spät ( 6 tage), da der antrag vom amt noch bewilligt werden muss ( bekomm eine aufstockung). <nun stand sie vor meiner türe und meinte, dass sie beim anwalt ein mahnverfahren einleitet und so meine bevorstehende insolvenz nichtig sei.
kurz noch eine anmerkung zur wohnsituation: meine mieterin über mir knallt ständig die türen, klopft auf den boden, schreit rum, etc. meistens geht das schon mitten in der nacht los und verteilt sich dann in abständen den ganzen tag über. meine post verschwindet aus dem briefkasen -habe sie auch schon dabei erwischt-. habe es meiner vermieterin schon öfters gesagt, ihre antwort: was soll ich dagegen machen. (meine vormieterin kennt das problem ebenfalls u.a. hat sie ihre post in der altpapiertonne gefunden, etc.) die mieterin die auf der gleichen etage wohnt, schläft teilweise im kinderzimmer, da sie es sonst nicht aushält. wo ich eingezogen bin wurde der kellerraum bis oben zugemüllt hinterlassen. meine vermieterin meinte es tut ihr leid,sie habe aber keine geduld sich drum zu kümmern- kosten bleiben also an mir hängen. die wohnung sah auch nicht besser aus. der boden (laminat) war/ ist total aufgequillt. aber sie ist nur für den estricht zuständig und der mieter für den bodenbelag. was mich auch stört, dass die vermieterin ständig die anderen mieter ( insgesamt 8 parteien auf zwei nebeneinander stehenden häuser verteilt) über die probleme eines mieters informiert. meine frage nun: kann sie das? welche rechte und pflicht hat sie und habe ich?

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24 Antworten
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#1
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
ihre antwort: was soll ich dagegen machen


Der Mieterin über Dir kündigen.

quote:
welche rechte ... habe ich?


Schon einmal darüber nachgedacht, wegen der Belästigungen durch die Mieterin über Dir die Miete zu mindern.

quote:
meine vermieterin meinte es tut ihr leid,sie habe aber keine geduld sich drum zu kümmern


Sie kann auch einen Anwalt beauftragen, dies zu tun.

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#2
 Von 
alina26
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

das wird sie nicht tun. ich weiss von 2 vormieterinen die das gleiche problem hatten....die letzte kenn ich persönlich.
die mieterin über mir ist im rentenalter und soweit ich weiss wohnt sie schon seit jahren hier. habe schon mal drüber nachgedacht die miete zu mindern, aber ist das rechtlich? und wenn ja, um wieviel? will auch nicht unbedingt negativ auffallen, da unsere vermieterin jeden mieter über die probleme anderer informiert (hier weiss jeder über jeden bescheid). aber nachdem sie mir damit kam, will ich mir das auch nicht gefallen lassen

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#3
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Das dürfte von der zulässigen Minderung her vergleichbar sein.

quote:<hr size=1 noshade>Lärmbelästigung (übermäßiger Lärm von Mitmietern) 50 %

AG Braunschweig, Urteil vom 03.08.1989 - 113 C 168/89 (9), WM 1990, S. 147 (Lautstarke Musik durch eine Wohngemeinschaft im selben Haus). <hr size=1 noshade>


Wenn sie nicht einverstanden ist, vor dem Amtsgericht auf Feststellung klagen, dass die Miete um 50 % gemindert ist.

quote:<hr size=1 noshade>da unsere vermieterin jeden mieter über die probleme anderer informiert <hr size=1 noshade>


Die anderen Mieter kannst Du gleich als Zeugen beim AG benennen. Wenn auch die mindern, kannst Du in deren Prozess als Zeugin auftreten.

quote:<hr size=1 noshade>( insgesamt 8 parteien auf zwei nebeneinander stehenden häuser verteilt) <hr size=1 noshade>


Also 4 in deinem Haus Du, die Störerin und 2 Zeugen. Das macht 3 die mindern können. Die V wäre sehr dumm, wenn die die anderen informiert, aber Du solltest dies tun.

Denn gemeinsam seit ihr stark

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#4
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
....die letzte kenn ich persönlich.


Eine Zeugin mehr für die 3 Prozesse. Eventuell kapiert die V ja auch nach dem 1. Prozess, was in Sachen mindern geht und ihr könnt die anderen beiden Prozesse sparen. :grins:

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#5
 Von 
alina26
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

das problem ist die mieterin (die sich auch beschwert und schimpft)auf der gleichen etage wie die "störerin" ist die tochter

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#6
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

AG Osnabrück, Urteil vom 17.07.1987 - 31 C 282/87 , WM 1987, S. 384 (Mietminderung wegen Lärmbelästigung aus einer Nachbarwohnung, auch wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, den Lärm zu unterbinden.).

quote:<hr size=1 noshade>das problem ist die mieterin (die sich auch beschwert und schimpft)auf der gleichen etage wie die "störerin" ist die tochter <hr size=1 noshade>


Wessen Tochter :???:

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#7
 Von 
alina26
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist die tochter von der alten dame die hierden lärm verursacht. sie schimpft auch über die mutter. sie und selbst sagt, dass sie prof. hilfe braucht. aber welche tochter stellt sich gegen der eigenen mutter (denke ich mal)
aber danke für deinen antworten bis jetzt

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#8
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
das ist die tochter von der alten dame die hierden lärm verursacht


Also ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht nur in einem Prozess zwischen V und Störerin aber nicht in einem zwischen Dir und V. Hier kann die nur die Antwort auf einzelne Fragen verweigern, durch deren wahrheitsgemäße Beantwortung sie die Störerin wegen einer Straftat belasten würde. Das betrifft die verschwundene Post aber nicht den Lärm.

Wenn in dem Haus 4 Mieter leben Du, die Störerin und deren Tochter bleibt noch ein weiterer Mieter als möglicher Zeuge. Was ist mit dem :???:


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#9
 Von 
alina26
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

denke schon, dass sie das machen würden, hätte aber auch eine nachbarin vom nebenhaus und evtl. die vormieterin

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#10
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Na also den 4. Mieter, die Vormieterin und eine aus dem Nachbarhaus sind schon 3. Wenn Du noch einige Bekannte zu Besuch einlädst, die einen Tag lang beobachten und ein Lärmprotokoll anfertigen, kann nichts mehr schief gehen. :grins:

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#12
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Jamel ist hier der Forentroll und selbst Vermieter.

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#13
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

<nun stand sie vor meiner türe und meinte, dass sie beim anwalt ein mahnverfahren einleitet und so meine bevorstehende insolvenz nichtig sei.


Die Vermieterin kann Dir eine Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung schicken. Weiter wird aber erst einmal nichts geschehen. Solltest Du jedoch häufiger zu spät bezahlen, dann kann das auch ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.

Das es in diesem Haus anscheinend nur Ärger gibt, warum suchst Du Dir keine andere Wohnung?

-- Editiert am 13.02.2011 12:20

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#14
 Von 
Peer123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
diesen monat bin ich zu spät ( 6 tage), da der antrag vom amt noch bewilligt werden muss ( bekomm eine aufstockung).


Da könnte evtl. das Urteil hier greifen:
BGH Urteil: Hartz IV- Mieter werden geschützt


quote:
meine post verschwindet aus dem briefkasen -habe sie auch schon dabei erwischt


Wenn eindeutig klar ist, dass es diese Person ist und es sogar schon des öfteren vorkam, dann sofort anzeigen. So etwas ist kein Spaß mehr.


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#15
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich stimme Peer zu.

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0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Ist es technisch eigentlich möglich eine Mausefalle so im Briefkasten anzubringen, dass die zuschnappt, wenn jemand reingreift, um die Post rauszuholen :???: :devil:

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#19
 Von 
guest-12313.02.2011 18:14:15
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hier kann man das Mieterlexikon empfehlen, da ist gut aufgeführt, wann man die Miete kürzen kann.

Allerdings gehört in diesem Fall auch ein detailliertes Lärmprotokoll dazu.

Und das mit dem Postdiebstahl?

Ich würde da nur noch ausziehen.

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#23
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Schon deshalb sollte man dort wohnen bleiben und den Kampf aufnehmen.

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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119386 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
Ist es technisch eigentlich möglich eine Mausefalle so im Briefkasten anzubringen, dass die zuschnappt, wenn jemand reingreift, um die Post rauszuholen

Je nach Bauform schon.

Für alle anderen empfiehlt sich ein modifzierter Elektroschocker aus den Scherzartikelbedarf ...

:devil:




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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