Kündigung Untervermietung - im Mietvertrag ist eine Untervermietung ausgeschlossen

15. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
joburg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Untervermietung - im Mietvertrag ist eine Untervermietung ausgeschlossen

hallo,

ich las folgendes auf dieser seite:

"Bittet man den Vermieter um Erlaubnis zur Untervermietung, kann dieser eine Untervermietung ablehnen, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorhanden ist. Lehnt er auch ohne wichtigen Grund eine Untervermietung ab, kann mit einer Dreimonatsfrist gekündigt werden."

gilt dies auch, wenn explizit im mietvertrag eine untervermietung ausgeschlossen ist?

vielen dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tracheo
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 3x hilfreich)

1. Wielange Wohnst Du dort !!!
Wenn es sich um Deinen Lebensgefährten
handelt wird wohl das Sonderkündigungs
Recht gelten !

Grüße von Tracheo !!

-----------------
"Was wir wissen ist eine Träne
Was wir nicht wissen ist ein
Ozean !! "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joburg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wohne seit ende 94 in der wohnung, das sind 9 jahre und somit 9 monate kündigungsfrist.

ich will auf jeden fall ausziehen und hätte dem vermieter jetzt angedroht (vorgeschlagen) die wohnung zu untervermieten und darauf gehofft, dass er das ablehnt und ich nur noch 3 monate kündigungsfrist habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tracheo
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 3x hilfreich)

Das mit den 9 Monaten ist nicht gesagt !!

Lies mal rechts Thema Die Mietkündigung !

Grüße von Tracheo !!

-----------------
"Was wir wissen ist eine Träne
Was wir nicht wissen ist ein
Ozean !! "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joburg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich werde nächste woche zum anwalt gehen, der sich den vertrag nochmal genau anschaut.
werde mich dann nochmal melden.

0x Hilfreiche Antwort

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