hy!
vielleicht kann mir ja einer von euch helfen das alles mal zusammenzufassen.
mietshaus wurde zwangsversteigert. neuer eigentümer will aus meiner wohnung eine eigentumswohnung machen (kein eigenbedarf)+ will dass ich schnellstmöglich ausziehe!
Das heißt für mich: drei monate sperrfrist in denen ich nicht ausziehen müßte + wenn er mich unbedingt raus haben will kann ich eine abstandszahlung verlangen, die er dann auch noch von der steuer absetzten könnte, da ja kein eigenbedarf?????!!!!!
habe ich es richtig zusammengefasst oder fehlt was oder gibt es noch ein paar tipps mit dem ich ihm begegnen kann um für mich das bestmöglichste raus zu holen?? vielen lieben dank nochmal für eure bisherigen antworten und die folgende.
kündigung wegen zwangsversteigerung
8. Dezember 2005
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Frage vom 8. Dezember 2005 | 16:23
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
kündigung wegen zwangsversteigerung
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#1
Antwort vom 9. Dezember 2005 | 16:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
Bei einer Umwandlung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung besteht eine Kündigungssperrfrist von mindestens 3 Jahren (§ 577a BGB
). Diese Frist beginnt erst mit dem Zeitpunkt des Verkaufs.
Der jetzige (neue) Vermieter kann Dir daher gar nicht kündigen.
Du kannst Dich natürlich trotzdem mit dem Vermieter auf einen Mietaufhebungsvertrag gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung einigen.
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