Hallo alle zusammen, ich wende mich mal wieder an Euch.
Wir sind vor gut 2 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Da die Übergabe der Vormieter und der Mietbeginn von uns am gleichen Tag statt fanden, wurden die Mängel der Wohnung und der noch zu erledigenden Reperaturmaßnahmen von der Vermietung in der Wohnung schriftlich festgehalten. Soweit ganz gut.
Grundlegend müssen nun ein paar Wände in drei Räumen neu tapiziert werden, da sich die Tapete komplett ablöst. Dies wurde uns auch zuversichert und wir hatten sogar schon einen Termin mit dem Maler. Dieser wurde nun aber storniert mit der Begründung "kurzfristiger Eigentümerwechsel mit Wechsel der Hausverwaltung". Ich hatte mich dann gleich erkundigt und unsere Hausverwaltung hat dies bestätigt.
Im Grunde genommen habe ich keinen Ansprechpartner, da die Übergabe noch nicht komplett durch ist. (Die alte Hausverwaltung kann nur Informationen an die Neue weiter geben, aber mehr auch nicht) Also wir haben auch noch keine schriftliche Mitteilung vom neuen Eigentümer bekommen. Nun sieht es aber so aus, dass wir ja schon länger darauf warten und gefühlt wir die Wohnung gar nicht richtig einrichten können, da sowieso alles wieder irgendwie ausgeräumt und abgebaut werden muss, um die Renovierungsarbeiten durch zu führen. Also irgendwie lebt man in einer unfertigen Wohnung und wartet die ganze Zeit auf Informationen. Hinzu kommt, dass wir in 10 Wochen unser Kind erwarten, was das alles auch nicht gerade einfacher macht.
Meine Frage: Haben wir als Mieter irgendwelche Recht in Bezug auf Mietminderung - da ja diese Reperaturen immer noch nicht gemacht worden sind und es die Wohnqualität mindert. Und jetzt schon 2 Monate vergangen sind und ich denke es wird sich noch eine ganze Weile hinziehen. Aber da wir noch keine Benachrichtigung über den neuen Eigentümer haben - an wen wenden wir uns? Wie können wir da vor gehen oder sind uns auch die Hände gebunden und wir müssen einfach abwarten?
Ich würde mich über ein paar Tipps sehr freuen von Euch.
Vielen Dank im Voraus,
liebe Grüße Christin
kurz nach Einzug Eigentümerwechsel
21. März 2018
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Frage vom 21. März 2018 | 11:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
kurz nach Einzug Eigentümerwechsel
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 21. März 2018 | 19:36
Von
Status: Unbeschreiblich (107684 Beiträge, 38056x hilfreich)
Zitatwurden die Mängel der Wohnung und der noch zu erledigenden Reperaturmaßnahmen von der Vermietung in der Wohnung schriftlich festgehalten. :
Und das Schriftstück hat auch der Mieter?
Mit Unterschrift?
Dann gilt folgendes:
Man hat einen Vermieter.
Dem sendet man ein Einschreiben .
In dem weist man auf den Mangel und die Probleme hin, setze eine Frist nach Datum von 14 Tagen und kündigt neben der Mietminderung auch die Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete an.
Und jetzt?
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