langjährigen Mieter kündigen

18. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
tgrund
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)
langjährigen Mieter kündigen

Hallo zusammen,

wir würden gerne einen langjährigen Mieter kündigen ... welcher Weg ist dazu der Beste; sodass nicht viel rumdiskutiert wird und der Mieter einfach geht.

Danke für die Hilfe

Thorsten

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4885x hilfreich)

Kündigung schreiben, per Einschreiben zustellen lassen (oder Mieter den Erhalt quittieren lassen) und vorallem Kündigungsfristen beachten
3 Monate bei einer Wohndauer bis zu 5 Jahren
6 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 5 Jahren
9 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 8 Jahren


Nach § 573 BGB brauchst du aber einen Grund, den du auch angeben musst.

-- Editiert radfahrer999 am 18.08.2011 09:11

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#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 835x hilfreich)

Wenn keiner der in §573 BGB genannte Gründe zutrifft, wird es ganz, ganz schwer. Auch die Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertbarkeit ist in der Regel nur schwer durchsetzbar, da dafür erst einmal nachgewiesen werden muss, dass die Wohnung im vermieteten Zustand nur mit erheblichen Abschlägen verkauft werden kann.
Wie sagte ein befreundeter Rechtsanwalt: Man wird leichter seinen Ehepartner los, als einen Mieter.
(solange der pünktlich seine Miete zahlt)

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1823x hilfreich)

quote:
welcher Weg ist dazu der Beste; sodass nicht viel rumdiskutiert wird und der Mieter einfach geht



Dem Mieter eine neue Wohnung suchen, den Umzug bezahlen, die bisher geleisteten Mieten zurückzahlen.

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4265 Beiträge, 2423x hilfreich)

Übrigens kann das Recht des Vermieters auf ordentliche Kündigung (also §573 BGB ) auch im Mietvertrag ausgeschlossen sein.

Wenn du willst, dass der Mieter "einfach geht", ist ein Aufhebungsvertrag zu empfehlen. Darin verpflichtet sich der Mieter dann, "einfach zu gehen". Das wird er natürlich nicht ohne Gegenleistung tun...

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

quote:
welcher Weg ist dazu der Beste; sodass nicht viel rumdiskutiert wird und der Mieter einfach geht.

- Kaution bei Auszug sofort zurückzahlen
- Wohnung übernehemen wie sie ist
- Mieter eine neue Wohnung suchen
- den Umzug mit den Nebenkosten (Courtage, Kaution, Ummeldung etc.) zahlen
- die Mietdifferenz übernehmen
- etwas Taschengeld für die Eingewöhnungsphase oben drauflegen

Natürlich mit der kleinsten Stufe (Punkte 1-3) anfangen und dann steigern.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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