Hallo
Ich habe eine Frage zu den Nebenosten Abrechnungszeiträumen.
Wir wohnen seit Juni 2002 in der jetzigen Wohnung. Bissher haben wir noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Die Heizung und sonstigen Zähler wurden im Februar abgelesen.
Kann der Vermieter den Zeitraum von sich aus auf 2 Jahre setzen ? Also einfach festlegen, dass es alle 2 Jahre eine Abrechnung gibt ?
Oder muss so ein Zeitraum immer 12 Monate sein und nicht länger ?
Ich weiss von unseren Nachbarn, über uns (die wohnen schon mehrere Jahre hier), dass unsere Vermieterin auch locker mal 3 Jahre mit der Nebenkosten Abrechnung wartet und es dann satte 1500 Euro nachzuzahlen gibt.
Das könnten wir uns nicht leisten auf einmal, nur weil unsere Vermieterin nicht in die Hufe kommt.
Also, ist es ok, wenn sie so lange damit wartet ?
Es gibt ja für uns keinen festen Abrechnungszeitraum, da wir noch nie eine Abrechnung bekommen haben.
Viele Grüße und ich hoffe es hat jemand mein Problem verstanden *g*
Viele Grüße
Conny
leidiges Thema Nebenkosten - Abrechnungszeitraum
18. April 2004
Thema abonnieren
Frage vom 18. April 2004 | 22:20
Von
Status: Schüler (458 Beiträge, 55x hilfreich)
leidiges Thema Nebenkosten - Abrechnungszeitraum
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#1
Antwort vom 19. April 2004 | 15:02
Von
Status: Praktikant (647 Beiträge, 161x hilfreich)
Ich weiß leider nicht genau, wie das rechtlich begründet ist aber soweit ich weiß, MUSS man als Vermieter alle 12 Jahre die NK abrechnen.
P.
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