mal wieder NK-Abrechnung

15. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)
mal wieder NK-Abrechnung

Hallo, ich habe hier bereits jede Menge hilfreiche Infos gefunden, ihr seid echt super, danke :-) , aber zur Sicherheit möchte ich folgendes Problem schildern:

Ein Mieter wohnte befristet in einer WG-Wohnung. Bei der Vertragsunterschreibung habe ich naiv einem Zusatz zugestimmt, d.h. neben monatliche Miete steht nun "inklusive Wasser, Heizung, Strom". Das ist an sich auch korrekt, denn in dem Betrag befanden sich schließlich auch die Nebenkostenanteile. Bisher hatte dieser Betrag alle Kosten gedeckt.

Bei der 1. Abrechnung der NK stellten sich deutlich erhöhte NK ein, so dass die Bewohner nachzahlen mussten, bis auf diesen einen Mieter haben auch alle ihre Anteile sofort beglichen.

Die Mieter konnten die Rechnung einsehen und da die Kosten extrem gestiegen waren, vereinbarten wir eine entsprechende, angepasste Erhöhung der Miete, der alle Seiten zustimmten, um eine weitere Nachzahlung zu vermeiden.

Der Mieter, der nicht zahlen will, ist inzwischen ausgezogen.

Die nächste Abrechnung steht noch aus, mein allgemeines Verständnis sagt mir, dass ich die Kaution dieses Mieters bis dahin einbehalten kann um evtl weitere Kosten abzufangen. Jedoch verlangt er jetzt die komplette Kaution zurück, mit der Begründung, dass eine Nachzahlunng der NK laut Mietvertrag nicht gültig sei.

Wäre es nun rechtens die Kaution einzubehalten und erst nach Abzug der noch ausstehende Rechnung und der möglicherweise noch folgenden Rechnung zurück zu zahlen?
Denn im Mietvertrag ist eine NK-Nachzahlung nicht erwähnt, also auch nicht ausgeschlossen, oder?

Gruß, Pie

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich fürchte, Sie haben den Mietvertrag nicht richtig formuliert.

Laut der Formulierung zahlt der Mieter nicht eine NebenkostenVORAUSZAHLUNG, die jährlich abgerechnet wird, sondern vielmehr eine NebenkostenPAUSCHALE, die bereits in der Miete selbst enthalten ist. Über eine solche Pauschale wird nicht abgerechnet, da sie eben pauschal, also unabhängig von den tatsächlichen Betriebskosten gezahlt wird.

Somit muß der Mieter meiner Ansicht nach keine Nachzahlung aufgrund einer Abrechnung zahlen.

Formulieren Sie beim nächsten Mietvertrag besser: Der Mieter zahlt eine monatliche Vorausszahlung auf die Betriebskosten in Höhe von...

Gruß Justice

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#2
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)

im Vertrag werden beide Begriffe nicht verwendet.

Die anderen Mieter der Wohnung zahlen alle ebenfalls eine Vorrauszahlung, wissen das und verstehen die monatlichen Zahlungen auch als solche.


Danke für die schnelle Reaktion!

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Tja, wenn aber der eine den Mietvertrag anders versteht, sieht es schlecht aus. Im Ernstfall interpretiert nämlich der Richter den Vertrag....

Wie ist es denn nun genau formuliert?


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#4
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)

"Der Mieter hat monatlich folgende Zahlungen zu leisten:

für Wohnung [plus handschriftlichen Zusatz] (inklusive Strom, Wasser Heizung) Betrag x"

wie gesagt, war meiner Meinung nach ok, da die Vorrauszahlung ja tatsächlich in diesem Betrag enthalten ist.
Mit einer anderen Interpretation habe ich wirklich nicht gerechnet.

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#5
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Da hier die Miete inklusive NK: Strom, Wasser, Heizung, etc. aufgeführt ist, ist es schwer es noch als Vorauszahlung anzusehen.
Ich sehe es wie justice005:
Durch die Formulierung wird beides zum Pauschalbetrag, denn die Miete wird ja auch nicht als Vorauszahlung auf einen höheren Mietbetrag gesehen.

Von diesem Standpunkt ausgesehen, ist es nicht rechtens die Kaution weiter einzubehalten, oder sogar noch ausstehende Rechnung davon abzuziehen, bzw. abzurechnen.

Du solltest die Kaution, meiner Meinung nach zurückzahlen, und zwar voll.

feuerelfe

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#6
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)

okay...ist das dein Ernst? Eine NK-Nachzahlung wurde im Vertrag nicht ausgeschlossen. Alle anderen Bewohner haben das Problem erkannt und verstehen die Position dieses Mieters nicht, und wollen vor allem nicht dessen Anteil auch noch übernehmen.

Sorry, aber es will mir nicht in den Kopf, warum jemand die von ihm mit genutzten Leistungen nicht bezahlen will bzw soll. Es gibt doch ein Gesetz, das besagt, das NK-Zahlungen auf die Bewohner einer WG gleichmäßig zu verteilen sind, zieht das hier nicht auch?

Das mag jetzt etwas böse klingen, aber ich fühle mich mom hintergangen und über den Tisch gezogen. :(


-- Editiert von Pieni am 16.10.2006 22:04:49

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#7
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Die NK-Nachzahlung wurde nicht ausgeschlossen aber auch nicht erwähnt - oder?!
Gesetze finden nur dann Anwendung, wenn die Grundlagen dafür da sind.
Aber: Es kann sein, daß durch bestimmte Vereinbarungen/Grundvoraussetzungen wiederum bestimmte Gesetze keine Anwendung mehr finden, sondern dafür andere Gesetze in Krafttreten (Pauschale schließt Vorrauszahlung aus).

Wenn dieser Mieter Anstand hätte würde er die Sachlage, wie die anderen, genauso sehen und auch zahlen.

Ich verstehe dich voll und ganz, kann deine Position auch nachvollziehen.
Durch formale Fehler kann man bei der Vermietung/Untervermietung auf immensen Kosten von anderen sitzen bleiben, bzw. diese zahlen. Es gibt Menschen, die sich so durch das Leben mogeln - Mietnomaden.

feuerelfe

-- Editiert von feuerelfe am 16.10.2006 22:39:01

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für dein Verständnis.
Ich hätte nie gedacht, dass sich aus so einer 'Kleinigkeit' soviel Ärger bilden kann. Aber wenn man hier durchliest, ist es zumindest nett zu wissen, nicht allein zu sein ;-)

So wie es aussieht, werde ich um Rechtsbeistand wohl doch nich rum kommen, an Verstand appelieren hat nix gebracht.

Danke nochmal für die Hinweise.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Was heißt hier Kleinigkeit?

Du hast einen Vertrag abgeschlossen mit einer recht eindeutigen Formulierung. Genauso wie Du erwartest, dass sich Dein Mieter an den Vertrag hält, darf er das von Dir erwarten.

Du solltest keine Inklusivmiete vereinbaren, wenn Du die Nebenkosten abrechnen willst.

Was willst Du denn jetzt mit einem Anwalt?

Wenn Du etwas anderes vereinbarst als das, was Du gemeint hast, dann ist das Dein Problem, nicht das Deines Mieters.

Mit dem Appell an den Verstand kannst Du ja wohl nur Dich selbst gemeint haben.

Im Gegensatz zu Feuerelfe kann ich Deine Position, wie Du siehst, ganz und gar nicht nachvollziehen.

Der Mieter mogelt sich hier auch nicht durchs Leben und ist weit von einem Mietnomaden entfernt. Er besteht einfach nur auf Einhaltung eines Vertrages, was einfach nur sein gutes Recht ist.

Wenn Du als Vermieter nicht in der Lage bist, einen Mietvertrag so zu formulieren, dass er dem entspricht, was Du meinst, dann solltest Du Dir für die Formulierung Hilfe holen, aber nicht Deinen Mieter dafür verantwortlich machen, dass er den Vertrag so versteht, wie Du es geschrieben hast.

Bei den vorgenannten Ausführungen gehe ich davon aus, dass Du uns über den Vertragsinhalt bezüglich der Nebenkosten vollständig informiert hast. Oder steht bezüglich der Nebenkosten noch mehr im Vertrag?


-- Editiert von hh am 17.10.2006 12:29:28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)

wow.
Appell an meinen Verstand? na danke. Ich habe etwas vereinbart, was ich gemeint habe, es scheint halt nur Auslegungssache zu sein. Dieser Fehler tut mir mehr als leid.

Nein, da steht sonst nix mehr im Vertrag. Es ist eine Laienvertrag, laienhaft und einfach formuliert, die wichtigsten Punkte abgeklärt. Leider wird mir das jetzt zum Verhängnis.

Der Mieter wollte damals sicher gehen, dass die Nebenkosten monatlich nicht extra abgerechnet werden, daher der Zusatz - und da ich nicht gedacht hatte, dass er diesen mal so verwendet und eine weitere Interpretation hinuifügt, habe ich dem zugestimmt. Leider.

Es geht hier ja nicht um Nebenkosten generell, sondern um eine Nachzahlung, die zum ersten Mal für diese Wohnung aufgetreten ist. Der Mieter hat die Rechnung einsehen können, und den Mehrverbrauch sogar anerkannt, aber stellt sich seitdem quer. und droht nun mit Einklage der Kaution.

Glaub mir, diesen Fehler mache ich nicht noch mal, das nächste mal hole ich mir bereits für die Vertragsaufsetzung professionelle Hilfe.

Bitte keine feindseligen Anschuldigungen, ich bin kein fieser Mensch, der andere Böses will, ich möchte nur nicht für die Kosten anderer gerade stehen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Niemand will sagen, daß Du ein böser Mensch bist. Du hast einen Fehler gemacht. das ist ärgerlich, aber beim nächsten Mietvertrag lernst Du was draus.

Allerdings solltest Du auch dem Mieter nicht böse sein. Er ist nun wirklich nicht verpflichtet, Nebenkosten nachzuzahlen. Und wenn er auf den Vertrag besteht, dann ist das im Grunde genommen auch kein Grund, ihm das übel zu nehmen. Übrigens hätte es auch andersrum sein können. Wenn die Nebenkostenabrechnung eine Rückzahlung ergeben hätte, hättest Du dieses Geld auch behalten können. Nach diesem Vertrag hätte der Mieter auch keinen Anspruch auf Rückzahlung gehabt !!

Im übrigen denke ich auch nicht, daß der Vertrag Interpretationssache ist. Das Wort INKLUSIVE bedeutet eigentlich wirklich unmißverständlich und frei von Interpretationsspielraum, daß es sich um eine feste Warmmiete handelt.

Hake die Sache unter dem Stichwort Lebenserfahrung ab und verfahre beim nächsten Mietvertrag gemäß dem Motto der gelben Seiten: Besser jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt... ;)

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Trotz meiner recht scharf formulierten vorhergehenden Antwort glaube ich Dir unbesehen, dass Dein Verhalten keinen bösen Willen darstellt.

Ich schließe mich justice005 an und bitte Dich, das Ganze unter Lebenserfahrung zu verbuchen. Auf Seiten des Mieters liegt nämlich auch kein böser Wille vor.

Ich möchte Dich darüber hinaus darauf hinweisen, dass auch ohne den handschriftlichen Zusatz keine Nebenkostenabrechnung möglich gewesen wäre.

Um das zu ermöglichen, muss man nämlich im Mietvertrag genau aufführen, welche Nebenkosten abgerechnet werden sollen und welchen Umlageschlüssel man dafür verwendet.

Auch zum Thema Schönheitsreparaturen sei gesagt, dass ohne vertragliche Vereinbarung diese Sache des Vermieters sind. Wenn der entsprechende Passus fehlerhaft formuliert ist oder ganz fehlt, dann kann es Dir passieren, dass nach ein paar Jahren Mietdauer der Mieter ankommt und von Dir verlangt, dass Du doch bitte die Wohnung renovieren möchtest. Der Mieter würde damit auch noch durchkommen.

Musterverträge sind für ein paar Euro im Internet oder im Schreibwarenhandel erhältlich.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)

Schönheitsreparaturen? da habe ich nichts vom Mieter verlangt.

Ob da wirklich kein böser Wille vor liegt, wage ich seit kurzem anzuzweifeln, ich werde inzwischen in einem Brief des Anwalts der Lüge bzgl ander Dinge bezichtigt, z.B. dass die Wohung sauber gewesen sei und ich hätte dies bestätgit. (das war sie nicht, zum Glück haben wir damals Fotos gemacht und ich habe das Unterschreiben eines entsprechenden Beleges verweigert)

Aber gut, jetzt muss ich da wohl durch. Das wird ne harte Lebenserfahrung.

Es ist nur noch frustrierend und ich ärgere mich in Grund und Boden nicht von Beginn an einen Profi ran gelassen zu haben. Ok, hier abgehackt, wenn es jetzt vorm Anwalt liegt sollte ich mich eh besser bedeckt halten, bevor mir noch mehr Dinge in den Mund gelegt werden.

Danke an euch!

0x Hilfreiche Antwort

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