mehrere Eigentümer - ein Vermieter

16. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)
mehrere Eigentümer - ein Vermieter

Guten Abend,

wenn ein Mietobjekt ursprünglich zwei Eigentümer hatte, aber unter den Eigentümern besprochen war, dass einer allein den Mietvertrag allein abschließt, ist dann so ein Mietvertrag überhaupt wirksam abgeschlossen worden?

Mittlerweile ist der eine Eigentümer verstorben und der andere Eigentümer ist alleiniger Eigentümer und führte das sehr lange währende Mietverhältnis dann über viele Jahre mit dem Mieter fort.

Nun zieht der Mieter nach Jahrzehnten aus und die Frage ist, ob der nun Alleineigentümer überhaupt Rechte aus dem Mietvertrag geltend machten könnte, oder ob der Mieter sagten könnte, dass der Vertrag von Anfang an unwirksam war und sich nicht darauf berufen werden kann.

Ich stehe da gerade auf dem Schlauch.....

Vielen Dank!

Grüße

Morcheeba

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
ist dann so ein Mietvertrag überhaupt wirksam abgeschlossen worden?

Grundsätzlich spricht da nichts gegen.



Zitat (von Morcheeba):
ob der nun Alleineigentümer überhaupt Rechte aus dem Mietvertrag geltend machten könnte

Unter Umständen.



Zitat (von Morcheeba):
ob der Mieter sagten könnte, dass der Vertrag von Anfang an unwirksam war und sich nicht darauf berufen werden kann.

Das kann er ja immer ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
dass einer allein den Mietvertrag allein abschließt, ist dann so ein Mietvertrag überhaupt wirksam abgeschlossen worden?
Ob sich diese Frage stellte, als der zweite Eigentümer noch lebte, sei dahin gestellt. Jetzt stellt sie sich sicher nicht mehr.

Zitat (von Morcheeba):
der andere Eigentümer ist alleiniger Eigentümer
Zitat (von Morcheeba):
die Frage ist, ob der nun Alleineigentümer überhaupt Rechte aus dem Mietvertrag geltend machten könnte
Der Alleineigentümer ist mit allen Rechten und Pflichten als Vermieter in den Mietvertrag eingetreten. Das wäre auch dann der Fall, wenn der jetzige Alleineigentümer zuvor überhaupt nicht Teileigentümer gewesen wäre. Sondern die Wohnung komplett geerbt hätte.

Zitat (von Morcheeba):
ob der Mieter sagten könnte, dass der Vertrag von Anfang an unwirksam war
"Sagen" kann er das zwar und auch "Schreiben"! Wenn er dieses aber in einem gerichtlichen Verfahren verträte, so würde das Gericht dem nicht folgen.

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2328 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Der Alleineigentümer ist mit allen Rechten und Pflichten als Vermieter in den Mietvertrag eingetreten.


Das stimmt zwar grundsätzlich, aber eine Frage, die man nicht ganz ohne Klärung im Raum stehen lassen sollte:
Ist der damalige Teileigentümer überhaupt wirkich Alleineigentümer?
Eigentlich müsste das Teilwohnungseigentum nämlich zunächst mal (mitsamt des Mietvertrages) auf die Erben des Verstorbenen gefallen sein und von dort aus durch irgend eine aktive Handlung weiter zum (damals Teil-)Eigentümer.

-- Editiert von Kalanndok am 17.06.2022 12:22

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
auf die Erben des Verstorbenen gefallen sein und von dort aus durch irgend eine aktive Handlung weiter zum (damals Teil-)Eigentümer.


Vermutlich sind Erbe und (damals Teil-)Eigentümer personenidentisch.

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#5
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von hh):
Vermutlich sind Erbe und (damals Teil-)Eigentümer personenidentisch.
Und gleich noch eine Mutmaßung ins Blaue hinein: Die beiden (damals und einzigen beiden Teil-) Eigentümer waren Ehepartner.
Der überlebende Ehepartner war alleiniger Erbe des Teileigentums.

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