mietbeginn 1.9.2001.

18. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
jonas03
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
mietbeginn 1.9.2001.

hallo,

habe am 20.8.01 einen mietvertrag zum 1.9.2001 (mietbeginn) unterschrieben. mietdauer bis 1.9.2004. verlängert sich um 12 monate falls nicht 3 monate vorher (also zum 1.6.2004) gekündigt wird.
ist für die frage ob neues oder altes mietrecht gilt das datum der vertragsunterschrift oder der mietbeginn ausschlaggebend?? würde nämlich gerne zum 1.4.2004 schon raus.

-----------------
"jonas"

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Beginn des Mietvertrages.

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens
<a href="http://www.erecht.net">www.erecht.net</a>

Welche Regierung die beste sei? Diejenige, die uns lehrt, uns selbst zu regieren." (Goethe)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.678 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen