hallo,
habe am 20.8.01 einen mietvertrag zum 1.9.2001 (mietbeginn) unterschrieben. mietdauer bis 1.9.2004. verlängert sich um 12 monate falls nicht 3 monate vorher (also zum 1.6.2004) gekündigt wird.
ist für die frage ob neues oder altes mietrecht gilt das datum der vertragsunterschrift oder der mietbeginn ausschlaggebend?? würde nämlich gerne zum 1.4.2004 schon raus.
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"jonas"
mietbeginn 1.9.2001.
18. November 2003
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Frage vom 18. November 2003 | 13:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
mietbeginn 1.9.2001.
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#1
Antwort vom 18. November 2003 | 14:43
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 150x hilfreich)
Beginn des Mietvertrages.
Mit freundlichen Grüßen
D.P.M. Sevriens
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