Guten Abend,
wir haben ein Problem mit unseren Mietern und bräuchten Rat.
Fall:
Wir haben mit unseren Mietern einen Mietvertag geschlossen, in demm steht:
Die ersten 6 Monate sind Mietfrei (Ersparniss 2400€ für Mieter), dafür führen Sie Renovierungsarbeiten auf eigene Kosten durch.
Es stellte sich jedoch herraus, dass Renovierungsarbeiten nur mit einer Ausgabe von ca 200-300€ durchgeführt wurden statt den vereinbarten 2400€.
Können wir die Differenz rückwirkend einforden?
miete rückwirkend
4. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 4. März 2017 | 22:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
miete rückwirkend
#1
Antwort vom 4. März 2017 | 22:55
Von
Status: Gelehrter (10795 Beiträge, 4737x hilfreich)
Wurden die Renovierungsarbeiten im Mietvertrag oder in anderen Dokumenten konkret festgelegt? Wenn dem so war, haben die Mieter gegen diese Vereinbarung irgendwie verstossen? Und als letztes die Frage, wie ihr die Ausgaben von 200-300 Euro berechnet hat. Zu den Aufwendungen zählen gerade bei Renovierunsarbeiten ja nicht nur die Materialkosten sondern auch die Arbeitskosten. Häufig liegen sogar erheblich über den Materialkosten. Habt ihr die Arbeitskosten mit einberechnet?
#2
Antwort vom 4. März 2017 | 23:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
es wurde nichts konkretes festgehalten, nur das es im Budget von 2400€ zu tätigen ist (Zeugen vorhanden).
Arbeitskosten haben wir mit einberechnet. Auf die 200-300€ kommen wir, da wir eine Auflistung von den Mietern bekommen haben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 4. März 2017 | 23:16
Von
Status: Unbeschreiblich (129097 Beiträge, 41190x hilfreich)
Zitat :Die ersten 6 Monate sind Mietfrei (Ersparniss 2400€ für Mieter), dafür führen Sie Renovierungsarbeiten auf eigene Kosten durch.
Genauer Wortlaut?
Zitat :nur das es im Budget von 2400€ zu tätigen ist
Zitat :Renovierungsarbeiten nur mit einer Ausgabe von ca 200-300€ durchgeführt wurden
200-300 EUR liegen imBudget von 2400 EUR, also Vereinbarung eingehalten...
#4
Antwort vom 4. März 2017 | 23:25
Von
Status: Gelehrter (10795 Beiträge, 4737x hilfreich)
Wie darf ich mir das vorstellen? Waren die Zeugen beim Abschluss des Mietvertrages dabei und warum stand das dann nicht im Mietvertrag?Zitat :es wurde nichts konkretes festgehalten, nur das es im Budget von 2400€ zu tätigen ist (Zeugen vorhanden)
Versteh mich nicht falsch. Ich befürchte nur, dass du dir selber etwas vormachst. Wenn du irgendwelche Forderungen an die Mieter duchsetzen willst, so wirst du diese beweisen müssen. Du wirst also beweisen müssen, dass Renovierungsarbeiten im Wert von 2400 Euro vereinbart waren und dass die geleisteten Arbeiten diesen Gegenwert nicht haben. Bei 200-300 Euro (geschätzt) kann ja so gut wie gar nichts gemacht worden sein.
Im Übrigen wirst du auch beweisen müssen, in welcher Zeitspanne die Arbeiten zu erbringen waren. Im Zweifelsfall hätte die Mieter ja bis zum Ende des Mietvertrages Zeit, ihre Leistung zu erbringen.
#5
Antwort vom 5. März 2017 | 08:52
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1450x hilfreich)
Zitat :Können wir die Differenz rückwirkend einforden?
Aus meiner Sicht nein, da es an nachweisbaren genauen Vereinbarungen mangelt.
- Keine Angabe welche Renovierungsarbeiten genau gemacht werden sollen.
- Kein Zeitfenster in dem das passieren soll.
- Zu schwammige, zudem nicht nachweisbare, "Vereinbarung" zum finanziellen Gegenwert der Leistung.
Zitat :Wir haben mit unseren Mietern einen Mietvertag geschlossen, in demm steht:
Die ersten 6 Monate sind Mietfrei
Ich dachte immer das ich zu großzügig Mietern gegenüber bin.
1 - maximal 3 Monate mietfrei hätten auch gereicht.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.809
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten