miete zurück nach auszug

6. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Tine123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
miete zurück nach auszug

kann ich miete nach meinem Auszug Miete zurück verlangen?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ellie
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 25x hilfreich)

aus welchem Grund?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tine123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

wegen feuchter Wohnung (70-80% luftfeuchtigkeit).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 862x hilfreich)

Die Chancen stehen da äußerst schlecht.

Ihr hättet den Vermieter schriftlich auffordern müssen, sich um die Feuchtigkeit zu kümmern, und zwar als Ihr noch in der Wohnung wohntet.
Auch hättet Ihr den Beweis erbringen müssen, dass die Feuchtigkeit
nicht durch unzureichendes Lüften entstanden
ist.
Das bedeutet es müsste jetzt ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren eingeleitet werden. Und dabei müsste nachzuweisen sein,dass Eure Wohnung zu der Zeit , als Ihr noch dort wohntet, feucht war.
Ich würde sagen:Vergesst die Sache!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tine123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hm. das ist ja misst. habe aber ein messgerät gehabt, und die Whg ist mit sicherheit immer noch feucht. gar keine Chancen????

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ellie
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 25x hilfreich)

leider kaum - du hättest diese Mängel dem VM schriftlich anzeigen und ihn um Behebung bitten müssen; erst dann hättest du die Miete mindern können.
Aber nach deinem Auszug besteht keinen Grund mehr für eine Minderung deinerseits - höchstens für deinen Nachmieter, wenn er (a) von den Mängeln weißt und (b) deren Behebung vom Vermieter schriftlich verlangt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.458 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.705 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.