mieter nutzt garage

28. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
sashizzla
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
mieter nutzt garage

Hallo, ich habe folgendes problem. Ich befinde mich seit ca 2,5 jahren in einem mietverhältnis. In meinem mietvertrag ist eine garage aufgeführt die aber der vermieter seit mietbeginn selber nutzt. Jetzt fordert er eine hohe nachzahlung an betriebskosten und meine frage ist: Darf ich ihm die rechnung kürzen für die garage die ich nie nutzen konnte? Und wenn ja mit wieviel abzug müsste ich monatlich rechnen? Die garage hat eine fläche von ca 20 m².

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Wie kommt es überhaupt dazu, daß jemand eine Garage vermietet, dann aber selbst nutzt? So etwas ist ja nicht der Regelfall, vorsichtig ausgedrückt.

Wurde der Vermieter niemals aufgefordert, die Nutzung der vermieteten Garage zu unterlassen und alle Schlüssel herauszugeben, oder was sonst wurde vereinbart?

Abgesehen davon: was ist der Zusammenhang zwischen den Betriebskosten und der Garage? Beziehen sich die Betriebskosten ausdrücklich auf die Garage? Wenn Betriebskosten nach Wohnfläche umgelegt werden, gehört die Garage sowieso nicht dazu, so daß dies bei korrekter Berechnung keinen Unterschied machen dürfte.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
sashizzla
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Als erstes vielen dank für die schnelle antwort...Also zwischen betriebskosten und garage gibt es keinen zusammenhang. Ich kam jetzt nur drauf weil ich ihm die garage anrechnen möchte und es damit verrechnet werden könnte. Als ich eingezogen bin wurde vereinbart das der vermieter die garage noch einen monat für seine firma nutzen kann ansonsten wurde nix vereinbart. Auf die frage, wann ich die garage endlich nutzen kann, hat er nur gesagt das er erst etwas passendes finden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Da dürfte leider ein kleines Problem auftauchen.

Wenn der Vermieter eine vermietete Garage nicht zur Verfügung stellt, darf er keine Miete dafür verlangen. Allerdings hätte man ihn dann aus Beweisgründen auch dazu auffordern müssen, die Garage unverzüglich zu räumen und sämtliche Schlüssel herauszugeben.

Ansonsten kann man es nämlich so auslegen, daß dem Vermieter weiterhin gefälligkeitshalber die Nutzung gestattet worden ist. Dann hat man keine Ansprüche.

Die Räumungsaufforderung kann man aber (mit Wirkung für die Zukunft) jederzeit nachholen. Ob der Vermieter etwas passendes findet oder nicht, ist seine Sache.

Die Betriebskostenabrechnung kann man ansonsten lediglich auf Richtigkeit prüfen (oder prüfen lassen) und die Belege einsehen.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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