hallo,
ich bin vor knapp 14monaten neu eingezogen, und habe nun eine mieterhöung nach §§558 ff. BGB
um 14,85% (von 336,- auf 385,90) bekommen. ich lese überall, dass einer erhöhung um 10% rechtesns sein. wie sieht das denn nun bei mir aus?
gruß
noobee
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-- Editiert noobee am 27.09.2012 16:32
mieterhöhung schon 14monate nach einzug um 15%
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
bis zu 20% wären rechtens.
Wie wurde denn die Erhöhung begründet ??
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begründung:
mitspiegel 6,-/m²
meine wohnung 5,46/m²
jetzt habe ich im mietspiegel geschaut. da steht 6,- drin, ABER es gibt ja im mietspiegel auch noch zu-/abschläge zum mietspiegel von 6,- z.b.:
Kastendoppelfenster/Verbundfenster: -1%
Bad ohne Fenster - 3%
Standorte mit Lärmbelastung (z. B. Eisenbahn, BAB, stark
frequentierte Durchgangsstraßen, sowie Gewerbe) je - 2%
Zentrumsferne >/= 4 km vom Markt entfernt - 3%
...
...
kann ich dies jetzt einfach abziehen vom mietspiegel, oder wie müsste ich mich da verhalten ?
und noch eine frage aus interesse. meine wohung ist teilsaniert. dies bedeutet:
Dach oder Fassade erfüllen die Vorschriften nach DIN, Euronorm (EN), Energieeinsparverordnung
(EnEV) und ein weiteres Bauwerksteil ist saniert.
1.: wie kann ich feststellen, ob dach oder fassade die vorschriften erfüllen? ( fassade ist nicht gedämmt und schon gefühlte 500jahre alt )
2.: woher weiß ich, was das dach für eine vorschrift erfüllt?
3.: ein weiteres Bauwerksteil sollte saniert sein. was bedeutet "Bauwerksteil"?
muss mir der vermieter mir das erfüllen der DIN, EN, EnEV sagen bzw. nachweisen auf mein verlangen? sonst könnte er mir ja viel erzählen.
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Du musst die Mieterhöhung erst einmal nur zahlen, wenn Du ihr zustimmst. Der VM muss Dich daher ausdrücklich zur Zustimmung aufgefordert haben, sonst ist das Mieterhöhungsbegehren schon formell unwirksam.
Wenn Du nicht zustimmst, kann er auf Zustimmung klagen. Dann wird sich zeigen, ob die Mierhöhung rechtens ist.
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naja, der zettel zur zustimmung liegt natürlich frisch gedruckt dabei :D :D
sicher kann er auf zustimmung klagen. ABER wer zahlt das dann. mit sicherheit ich -.-
und das nur, damit ich dann weiß, ob die DIN, EN erfüllt sind ?!?
also muss man es als kleiner bürger akzeptieren und alles glauben, nur damit man die gerichtskosten nicht zahlen muss
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Was SAche ist, findest du hinter diesem Link:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mietprobleme/mieterhoehung.jsp
Nach einem Jahr darf der Vermieter die Miete auf das Niveau des Mietspiegels anheben. Da du 3 Monate Überlegungsfrist hast, wird die höhere Miete frühestens in 15 Monaten fällig.
http://www.mieterbund.de/mieterhoehung.9.html
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Sind denn jetzt die ganzen DIN-Normen schon Bestandteil der Mietspiegel? Wenn nicht, wozu brauchst du sie dann?
Zur Interpretation des Mietspiegels:
Oft liegen den Mietspiegeln "Bedienungsanleitungen" bei, die ganz genau erklären, wie eine Wohnung einzustufen ist. Liegt die bei dir nicht dabei, dann kannst du den MS normalerweise in Komplettform beim Rathaus einsehen, bzw. für kleines Geld kaufen.
Hier wird dir da niemand weiterhelfen können, da Mietspiegel von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind.
Du kannst höchstens deine Stadt benennen und hoffen, dass hier jemand aktiv mitliest, der aus derselben Stadt kommt und den MS kennt.
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ja, MS und die ganzen daten hab ich ja schon besorgt
mir hat sich ja die frage gestellt, ob unser haus,dach, fassade nach DIN, EN ist, da sonst meine wohnung nicht mehr als teilsaniert gilt sondern als unsaniert... und das würde den mietspiegel ja um einiges senken
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