mieterhöhung wegen heizungseinbau

17. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
matahari17
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)
mieterhöhung wegen heizungseinbau

hallo,
ich wohne in einer altbauwohnung und nach jahrelangem hin und her will mein vermieter nun eine heizung einbauen.
ich weiss, dass er 11% der entsehenden modernisierungskosten auf den mieter umlegen kann.aber in meinem fall kostet die bisherige miete nur 250€ und er sagt, dass ich mit einer mieterhöhung von ca 70-80€ rechnen muss...das sind ja mehr als 30%.
meine frage: kann er trotzdem die kompletten 11% der kosten auf den mieter abwälzen, auch wenn die gesamterhöhung dann bei über 30% liegt? die letzte reguläre mieterhöhung von 10% war erste letztes jahr.
vielen dank für eine antwort schon einmal im vorraus
lg
ilka

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45 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

15x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
matahari17
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

danke für die schnelle antwort,aber eine antwort in kompletten zusammenhängen wäre trotzdem schön...also, ist es möglich, dass eder vermieter die kompletten 11% nehmen kann,gibt es keine ausnahme, wenn dadurch die miete so erheblich steigt,wie in meinem fall über 30%?

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10x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.07.2010 13:34:20
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Es bietet sich für VM geradezu an dies in einem Rutsch durchzuziehen

Psychologisch günstiger ist es, aber, das im Abstand von 2 - 3 Monaten zu machen.
erst die 11 % Modernisierung
dann natürlch die normale Mieterhöhung,
und am Ende die geringfügige Anpassung der NK.
Anscheinend war ja vorher keine Zentralheizung vorhanden.
Nicht zu vergessen, es kommen dann noch kleine Beträge für das Ablesen und Warten der Röhrchen dazu.

und nach jahrelangem hin und her
ist es dem VM vermutlich zu lästig geworden.
Aber alles im Leben hat seinen Preis.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
erst die 11 % Modernisierung
dann natürlch die normale Mieterhöhung,

Ich hoffe, Du hast das noch nicht auf diese Weise versucht; das funktioniert nur genau umgekehrt.



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,

quote:<hr size=1 noshade>will mein vermieter nun eine heizung einbauen. <hr size=1 noshade>

ich gehe mal davon aus, daß hier gemeint ist von Kohleofen auf Gasheizung o.ä.umstellen?
Dazu gibt es schon einmal ein Urteil:
quote:<hr size=1 noshade>Der Einbau einer Gas-Etagenheizung als Ersatz für eine Ofenheizung stellt eine Modernisierung dar und muss vom Mieter geduldet werden, wenn neben dem Umfang der Einbaukosten und Höhe der voraussichtlichen Mieterhöhung auch Angaben über die Höhe der zusätzlichen Heizkosten (hier: Ausgaben für zusätzlichen Gasverbrauch) gemacht werden. (AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg, Az. 16 C 183/01 ). <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>....das sind ja mehr als 30% <hr size=1 noshade>
.

Der Vermieter erhöht die Miete, indem er die Modernisierungskosten auf die Miete umlegt. Dabei darf der Vermieter 11% des Modernisierungsaufwandes für diese Wohnung pro Jahr auf die Miete umlegen (§559 Abs. 1 BGB )

Im geschilderten Fall würde dies bedeuten, daß sich der Modernisierungsbetrag auf ca. 8.727,-- EURO beläuft. 11% davon = ca. 960,-- EURO die auf die Jahresmiete umgelegt werden dürfen. Das ergibt für die monatliche Miete einen Erhöhungsbetrag von 960/12 = 80,-- EURO.

Wie schon an anderer Stelle darauf hingewiesen, ist diese Erhöhung nicht mit einer normalen Mieterhöhung gleichzusetzen.

Gruß
Karakorum


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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
matahari17
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Karakorum,
da Du scheinbar ziemlich vertraut bist mit dem Thema Modernisierung:
nach langer Zeit des nichts Passierens,und nur mündlichen Ankündigungen,steht immer noch das Heizungsthema an.
Bei meinem NAchbarn oben drüber(er hatte Kohleofen)ist schon die Heizung eingebaut worden,er hat sich auf rein mündliches Absprechen mit dem Vermieter eingelassen.Wir wohnen im Hinterhaus eines Altbaus,es gibt hier 3 Wohnungen,die oberste,von meinem Nachbarn,ist seit letztem Monat mit einer Heizung versehen,mein Vermieter ist ein knausriger alter Herr, der erst meinte,dass es dieses Jahr nichts mehr mit dem Einbau bei mir gebe,und jetzt will er es doch noch schnell machen.Hatte ihn schon darauf hingewiesen,dass er sich bitte an die übliche formelle Ankündigung halte,doch sowas ist ihm fremd.
Nochmal zu den Fakten:
Ich hatte in meiner ersten Mail nicht erwähnt,dass ich einen Pelletofen in meiner Wohnung habe,den ich vom Vormieter für 2000€ übernommen hab(das war vor 2 Jahren).Dieser Pelletofen ist elektronisch gesteuert und programmierbar.
Weisst Du,ob hier gleiches gilt,wie bei einem Kohleofen? Muss ich die Modernisierung-sprich Gasheizungseinbau-dulden?
Ich bin zufrieden mit meinem Ofen und eine Mieterhöhung von derzeit 250€ auf 350€ ist für mich ein ziemlicher Schlag.
Der blöde Heizungseinbau kostet mich mit Grundgebühren für Gasanschluss und jährliche Wartungskosten ohne,dass es dann warm ist bei mir 100 € extra im Monat.Dann kommt noch das Gas an sich,schätze mal ca 60€ dazu.Momentan belaufen sich die Pelletkosten auf 35€im Monat.
Mein Vermieter ist ein oller Eifelbauer und ausser einer lächerlichen Ankündigung ohne Kostenvoranschlag etc pp hat er mir noch nicht wirklich etwas schriftliches zukommen lassen.
Freue mich über eine Antwort,liebe Grüße
und frohes Fest :)


-- Editiert am 22.12.2010 16:20

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
nach jahrelangem hin und her will mein vermieter nun eine heizung einbauen.

quote:
Ich bin zufrieden mit meinem Ofen

Wo kam dann das "hin und her" her ?

Bei einem Einbau einer Zentralheizung kann ein einzelner Mieter sich nicht "ausklinken".



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Man könnte auch argumentieren:

Erst durch den Heizungseinbau wird die Hütte ihren Mietwert von 250 ,-EURO erreichen, ...


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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
matahari17
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

hin und her,weil er ein alter Bauer ist, der den langfristigen Vorteil einer Mieterhöhung durch Heizungseinbau sieht,aber immer Kosten scheut...

es geht mir um den Punkt: ist es eine Modernisierung ,die ich dulden muss,da es sich um einen modernen Pelletofen handelt und nicht um einen Kohleofen...

und: da es keine korrekte Ankündigung bisher gibt,muss ich bisher noch nichts dulden...aber für den Fall,dass sich mein Vermieter an die Regeln halten würde, möchte ich gerne wissen,ob die Modernisierungsregel auch im meinem Falle gilt(Pelletheizung versus schwachsinniger Erdgasheizung)

lg

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

nach jahrelangem hin und her will mein vermieter nun eine heizung einbauen.
Wenn es dich nichts kostet, muss es also unbedingt sein.

Ich bin zufrieden mit meinem Ofen
Wenn es etwas kostet, muss es also nicht sein.

Selbstverständlich gilt die Modernisierungsmieterhöhung auch für dich, du bekommst doch dafür eine intelligente Heizung.
Das wolltest du doch immer schon.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
matahari17
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

@wener:
hey...was isn das für eine Antwort ???? bitte nur schreiben,wenn man begriffen hat,worum es geht,sprich die Beiträge vorher gelesen hat...sorry,aber der Beitrag is sowas von "geht gar nicht" und alles andere als nützlich.. :(

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-- Editiert am 22.12.2010 16:54

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

BGB § 559
Mieterhöhung bei Modernisierung.
(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.

(2) Sind die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

(4) Dieses Gesetz ist für alle Bürger mit Ausnahme von matahari17 gültig.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
da es keine korrekte Ankündigung bisher gibt,muss ich bisher noch nichts dulden

Was verstehst Du denn unter "korrekter Ankündigung" ?



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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
matahari17
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

oh mann,was sind hier für Antworten am Start...
1)ich HABE eine moderne Heizung:Pelletofen,diese ist von mir privat angeschafft bzw vom Vormieter abgekauft worden.
2)ich weiss um die 11% Regelung bei Modernisierungskosten.Es geht hier einzig und allein um die Frage,ob der Einbau einer Gasheizung tatsächlich einer zu duldenden Modernisierung entspricht wie es bei der Ersetzung eines Kohleofens durch eine Gasheizung der Fall ist!
3)"zum Nachteil des Mieters"...genau das ist doch bei mir der Fall
4) lieber Werner,bei allem respekt,aber bitte lies doch einfach die schon geschriebenen Komentare und erspare mir Deine unqualifizierten Antworten...Danke !
5) eine korrekte Ankündigung ist schriftlich mit 3 Monaten Vorlauffrist zu stellen und der genauen Kostenaufstellung,einschliesslich der zu erwartenden neuen Nebenkosten(Gas)...auch das kannst Du aus den schon geschriebenen Beiträgen entnehmen!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Da steht eigentlich alles, was du wissen musst:

http://www.mieterverein-hamburg.de/wohnungsmodernisierung.html

Bei der Ablehnung von Modernisierungs-Mieterhöhungen haben Mieter schlechte Karten: Der BGH meint nämlich, dass der Vermieter den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nicht beachten müsse (VIII ZR 151/03 , Urteil vom 3.3.2004).

Auch wenn der Vermieter die Modernisierung ohne Einhaltung der gesetzlichen Ankündigungsfrist von 3 Monaten durchgeführt hat, kann er eine Mieterhöhung verlangen. Das gilt selbst dann, wenn der Mieter der Maßnahme widersprochen hat (BGH, VIII ZR 6/07 , Urteil vom 19.9.2007).


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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
matahari17
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

der vermieter hat bisher keine heizung eingebaut...er will es allerdings...also: bisher ist nicht gemacht worden...bei meinem nachbarn ist die hezung eingebaut worden.,..bei mir gibt es einen pelletofen,den ich selber gekauft habe...
aber egal...schau dir die antwort von karakorum und den entsprechenden link von ihm auf seite 1 an...

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
bei meinem nachbarn ist die hezung eingebaut worden.

Ist das jetzt nun eine Zentralheizung oder eine Gasetagenheizung ?



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0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
matahari17
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

whatever...dachte hier findt sich jemand,der Ahnung hat...dann halt nicht...so ists reine Zeitverschwendung...trotzdem danke an alle,die auch wenn sie nix wissen,versuchen zu antworten...schöne Festtage und einen guten Rutsch :)

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
dachte hier findt sich jemand,der Ahnung hat

Antworten gab es ja, sogar mit dem Zitat von Gesetzen.

Wenn sie dir nicht gefallen - Pech gehabt - einem Richter wird das egal sein ...



Der Vermieter darf auch dann eine Heizung einbauen wenn ein Pelletofen vorhanden ist, die 11% der Modernisierungskosten darf er auch dann auf die Miete aufschlagen wenn es 30% der Miete sind.

Für Modernisierungsmaßnahmen ist eine Frist zur Ankündigung von 3 Monaten einzuhalten.


Im übrigen steht einem natürlich immer der reguläre Rechtsweg offen um zu versuchen eine für sich günstigere Entscheidung zu erklagen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@matahari17
wie versprochen noch etwas Information zum Thema.

Aus meiner Sicht sind die gesetzlichen Voraussetzung gem. § 554 BGB für das Dulden von Modernisierungsmaßnahmen im geschilderten Fall aus rechtlicher Sicht grundsätzlich gegeben, da der Vermieter plant seine Mietwohnungen, die, wie beschrieben noch mit Ofenheizung ausgestattet sind (egal ob Kohleofen oder Pelletofen), mit Gas-Etagenheizung (?) zu modernisieren.

Lt. § 554 Abs. 2 BGB würde dies lediglich nicht gelten, wenn die Maßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist. Dabei sind insbesondere die vorzunehmenden Arbeiten, die baulichen Folgen, vorausgegangene Aufwendungen des Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung zu berücksichtige.

Ob die vorausgegangenen Aufwendungen durch die Anschaffung eines Pelletofens als Modernisierung durch den Mieter zu verstehen ist, die lt. Rechtsprechung zuerst "abgewohnt" sein müssen, wäre von einem RA zu klären.

Die zu erwartende Mieterhöhung ist lt. § 554 Abs. 2 BGB nicht als Härte anzusehen, wenn die Mietsache lediglich in einen Zustand versetzt wird, wie er allgemein üblich ist.

Demgegenüber steht allerdings das Gebot der Wirtschaftlichkeit welches hier aus meiner Sicht nicht eingehalten wird, da eine Mieterhöhung nur dann erfolgen darf, wenn die Modernisierungsmaßnahme in einem ausgewogenen Verhältnis zu den für den Mieter dadurch bewirkten Energiersparnissen steht. Dies ist hier nicht zu erkennen.

Ich denke, ein "Erstgespräch" mit einem RA, meines Wissens ist dies nicht so teuer, wäre für das weitere Vorgehen ratsam.

Gruß
Karakorum




















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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

-- Editiert am 25.12.2010 13:08

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
matahari17
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

hallo Karakorum,
danke für die informative Antwort!!!
frohe Weihnachten und einen guten Rutsch
lg

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
da eine Mieterhöhung nur dann erfolgen darf, wenn die Modernisierungsmaßnahme in einem ausgewogenen Verhältnis zu den für den Mieter dadurch bewirkten Energiersparnissen steht.

Das solltest Du unbedingt mal näher erläutern.
Vielleicht sogar mit einem Zahlenbeispiel würzen.



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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
matahari17
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 11x hilfreich)

also bisherige kosten sind bei mir:


245€ Grundmiete
45€ Strom
40€ Pellets für Ofenheizung
____
330€ tutti kompletti



nach dem Einbau einer Gaetagenheizung soll 65€Mieterhöhung erfolgen

245€ Grundmiete
45€ Strom
65€ Mieterhöhung
50€ Gas(geschätzte Kosten)40qm,Hinterhaus Altbau,
3 Aussenwände im unisolierten Zustand...vielleicht komm ich mit 50€ gar nicht hin...
10€ Wartungskosten für Gasanlage jährlich vom Mieter
selbst zu tragen
_____

415€ voraussichtliche Warmmiete

Es liegt meines Erachtens keine Energieersparnis vor,da ich mit Pellets heize und auf den Monat umgerechnet für 40€ eine warme Wohnung hab.Zudem habe ich den Pelletsofen vom Vormieter für 2000€ vor 2 Jahren übernommen.Neupreis war 3500€ vor 4 Jahren.

Was meint ihr?
lg
ilka

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-- Editiert am 25.12.2010 15:39

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Zudem habe ich den Pelletsofen vom Vormieter für 2000€ vor 2 Jahren übernommen.

DEN könntest Du dann ja verkaufen.

Deine einzige Chance, den Einbau kurz- bis mittelfristig zu verhindern, liegt in der Tatsache der Etagenheizung.
Bei einer Zentralheizung hättest Du keinerlei Chance.



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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>>mieterhöhung wegen heizungseinbau
hallo Karakorum,
danke für die informative Antwort!!!
frohe Weihnachten und einen guten Rutsch

von matahari17 am 25.12.2010 14:40 <hr size=1 noshade>


Na, wer sagt es denn. Es gab doch noch eine wunschgemäße Aussage...
Dummerweise hängt der Einbau einer Heizung bzw. die Umlage der Modernisierungskosten nicht von irgendwelchen Kostenerwägungen des Mieters ab.
Energieeinsparung ist nur ein mögliches Kriterium für eine Modernisierung. Dabei geht es bei der Einsparung aber keineswegs um Kosten des Mieters, sondern um Verbrauchsmengen.

Umlagefähig sind nach § 559 BGB auch die Kosten für Maßnahmen "die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen" oder die "die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern". Dass dies für den Einbau einer Heizung zutrifft, wird niemand ernsthaft bestreiten wollen.



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