mietkaution wird seit 2004 nicht freigegeben

16. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
mietkaution wird seit 2004 nicht freigegeben

hallo ihr wissenden

nun hab ich doch tatsächlich bei durchsicht unserer konten festgestellt, dass noch ein kautionskonto existiert.

sind im august 2004 aus der wohnung ausgezogen. übergabe reibungslos.bei anmietung der besagten wohnung haben wir ein konto eröffnet, welches der Vermieter auch unterschreiben mußte.konto läuft auf unseren namen. bei auszug meinte er, die kaution bleibt erstmal liegen, bis zur abrechnung der nk. so weit so gut ( wußte damals nicht, dass man nur einen teil der kaution *liegen* lassen muß).
es gab nie eine abrechnung, weder aus 2003 noch aus 2004.
nun haben wir schriftlich gebeten um freigabe, so hatte uns die bank das gesagt. er müsse quasi schriftlich bestätigen, dass er keine ansprüche mehr hat.
das tut er leider nicht. was nun?

danke

sunbee

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

habt ihr eine Frist in dem Schreiben gesetzt?
wenn ja: zum Anwalt und verklagen

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

hmm... wenn ihr aus 2003 und 2004 noch keine Nebenkostenabrechnung habt, dann könnt ihr unter Umständen eure Nebenkostenvorauszahlungen zurückverlangen.

Die Kaution ist auf jeden Fall freizugeben, da mittlerweile sowieso jegliche Nachzahlungen verjährt wären.

Ich würde dem Vermieter eine klare Frist setzen, seine Zustimmung zur Kautionsauszahlung zu geben. Tut er dies nicht, müßte man wohl klagen..... Den Anspruch habt ihr aber sicher.

Gruß Justice

PS.: Wie kann man denn eigentlich seine Kaution vergessen ? ;)

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@cforce @ justice

danke für eure antworten.
fristen hatten wir gesetzt. wäre nicht n mahnbescheid besser als ne klage?

@justice

ich bin schwer erkrankt und damit waren wir beschäftigt...so waren manche dinge zweitrangig ;)

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

grr, der vermieter meint nun, dass wir noch die renovierung der wohnung übernehmen müßten, vorher gibt er die kaution nicht frei. außerdem sollen wir für september 04 die miete noch zahlen, obwohl ein nachmieter bereits zum 01.09.04 eingezogen ist und auch die miete seither zahlt...

was nun?
vielen dank für eure antworten

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

1) Ansprüche wegen Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache verjähren bereits nach 6 Monaten nach Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB ). Deswegen darf eine Kaution länger als 6 Monate auch nur insoweit einbehalten werden, als es für die Absicherung von NK-Forderungen notwendig ist.

2) Nachforderungen für Nebenkosten sind nur nach Vorlage einer korrekten NK-Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungsjahres möglich. Ausnahmen nur, wenn der Vermieter nachweisen kann, daß er aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen die NK-Abrechnung nicht eher erstellen kann. Eventuelle Erstattungsansprüche des Mieters hinsichtlich der NK-Vorauszahlung sind damit jedoch nicht verjährt, vielmehr hat der Mieter auch weiterhin Anspruch auf Abrechnung und ggf. Erstattung der NK.

3) Wenn der Vermieter die Wohnung eher weitervermietet und dafür Miete kassiert, darf er für denselben Zeitraum selbstverständlich nicht noch vom alten Mieter etwas verlangen.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@wald hase

also bleibt kein anderer weg, als eine klage? oder geht auch was anderes?
besteht da anwaltspflicht?
wir haben noch nie probleme mit nem vermieter gehabt..:(

danke
sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Vielleicht solltet ihr euch einen Anwalt nehmen und den einfach mal einen bösen Brief schreiben lassen...
Wenn du Recht hast, zahlt der Vermieter wenns zum Prozess kommt deinen Anwalt...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

@sunbee

Ich würde, wenn ich in derselben Lage wäre, zunächst mal den Vermieter auf die Rechtslage aufmerksam machen und einen angemessenen Termin zur Rückzahlung der Kaution setzen (natürlich ordnungsgemäß verzinst bis Rückzahlung).

Weiterhin würde ich ihn mit Fristsetzung auffordern, ordnungsgemäße NK-Abrechnungen für die vergangenen Jahre zu erstellen. Erfolgt dies nicht, können laut BGH-Urteil sogar die NK komplett zurückverlangt werden - siehe Ratgeberartikel.

Dasselbe gilt für die Miete für den einen Monat, wo die Wohnung bereits weitervermietet war, dem Vermieter also gar kein Schaden entstanden ist.

Alles zur Beweissicherung schriftlich und per Einschreiben.

Erst wenn der Vermieter sich daraufhin nicht rührt (also in Verzug gerät), würde ich zum Anwalt gehen. Der ist beim Amtsgericht zwar nicht notwendig, aber bei solchen Dingen oft hilfreich.

Viel Erfolg!

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 26.02.2006 14:03:09

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@wald hase @catlady

vielen dank für eure antworten.
wir hatten es im guten versucht, einschreiben mit fristsetzung und dann der oben erwähnte *anspruch*

wir schreiben jetzt noch mal, mit dem hinweis auf die nk abrechnung und eventueller rückforderung...
menno, ist ne riesenfirma mit x wohnungen und wegen so n paar kröten vor gericht rumstreiten...aber er steuert ja darauf zu...

sunbee

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