mietminderung rückwirkend?

10. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
tknb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
mietminderung rückwirkend?

ist es möglich eine mietminderung (wegen schimmel) rückwirkend zu formulieren?
der vermieter verspricht seit drei monaten etwas zu unternehmen, aber...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.02.2010 16:51:31
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
nein kannst Du leider nicht. Dem Vermieter ein Schreiben mit den Mängel zukommen lassen, eine Frist von ca. 14 Tage geben, danach, wenn er die Mängel nicht beseitigt, ein Schreiben mit Mitminderung. Erst dann kannst Du die Miete mindern!

Gruß

-----------------
"lady"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 252x hilfreich)

Hi!

Das stimmt so nicht ganz.

Die Miete mindert sich von Gesetzes wegen, sofern ein Mangel vorliegt (§ 536 BGB ).

Der Mieter ist zur Mietminderung jedoch erst dann berechtigt, wenn er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat (§ 536c Abs. 2 Nr. 1 BGB ).

Mit Zugang der Mängelanzeige beim Vermieter kann der Mieter die Miete also mindern. Eine weitere "Bearbeitungsfrist" ist hierfür nicht erforderlich.

Hier wurde dem Vermieter der Mangel anscheinend schon vor langer Zeit angezeigt. Unabhängig von einem Verschulden des Vermieters können Sie daher zuviel gezahlte Miete zurückfordern bzw. mit den kommenden Mieten aufrechnen.

Sollte der Vermieter sich davon nicht beeindrucken lassen, so kann auch Miete einbehalten werden. Dies geht jedoch nur für die zukunft und nach vorheriger Ankündigung.


Gruß
Harry!

2x Hilfreiche Antwort

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