mietminderung wg. sanierung der nachbarwohnung?

6. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
bellebeau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 14x hilfreich)
mietminderung wg. sanierung der nachbarwohnung?

hi,
kann mir vielleicht jemand tips geben wegen sanierungsarbeiten in der nachbarwohnung und um wieviel ich evtl. die miete mindern kann?
ich wohne in einer baugenossenschaftswohnung und arbeite im 3 schichtbetrieb, sprich: frueh-, spaet- und nachtschicht. das bedeutet fuer mich konkret, das ich IMMER zu irgendeinem zeitpunkt mit baulaerm zu tun haben werde, von der nachtschicht die mir demnaechst bevorsteht ganz zu schweigen. leider faellt bei mir auch das WE als ruhephase aus, da ich an mindestens 3 WEs des monats arbeite und dafuer 2 tage unter der woche frei habe.
aergerlich ist ausserdem, dass die baugenossenschaft die baumassnahmen weder angekuendigt noch sonst in irgendeiner weise schriftlich terminiert hat. nach meinem anruf heute sagte man mir, das sich die sanierungsarbeiten auf ca. 3 monate belaufen werden.
was kann ich tun, denn in meiner immerhin 5 naechte dauernden nachtschicht kann ich auf keinen fall hier bleiben, da tagsueber schlafen ausgeschlossen ist. von einer normalen nutzung der wohnung, kann somit eigentlich keine rede mehr sein. schon klar, ich werde versuchen in der zeit bei freunden unterzukommen...

ich bin in keinem mieterrechtsschutz und moechte natuerlich ein gerichtsverfahren in jedem fall aufgrund der evtl. anfallenden kosten vermeiden.
also miete mindern? und wenn ja, wieviel?
frustrierte gruesse und danke fuer euren rat
bellebeau

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Da bleib ich doch gerne im selben Forum;
123recht article:

Zur Beruhigung vorweg: Legen Sie die Höhe der Minderung falsch fest, erleiden Sie dadurch keinen Nachteil. Insbesondere müssen Sie keine Kündigung wegen Zahlungsverzugs befürchten:

Selbst eine überhöhte oder sogar nicht gerechtfertigte Mietminderung begründet keinen Zahlungsverzug, wenn der Mieter nicht böswillig oder leichtfertig die Mietminderungsquote fehlerhaft eingeschätzt hat.

Die Höhe der Mietminderung kann leider nicht verallgemeinert werden, auch gibt es keine allgemein gültige Gleichung, die am Ende die Mietminderung in Prozent hervorzaubert. Die folgende Liste dient daher nur als Orientierungshilfe und soll Sie vor überzogenen Minderungen bewahren. Bei den angegebenen Prozentzahlen handelt es sich um von einzelnen Gerichten im Einzelfall zugesprochene Minderungshöhen.

....
Langwierige Bauarbeiten in Wohnungsnähe - 15%...

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bellebeau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 14x hilfreich)

danke erstmal,

vermutlich wird die genossenschaft mich mit, ja, mit was eigentlich? ueberziehen.
zahlungsaufforderungen? kuendigungsdrohungen? gerichtsverfahren?
wie verhalte ich mich dann?
und wie berechne ich die 15% eigentlich? 15% von der kaltmiet oder incl. umlagen (ohne strom und gas, scheint mir) herrje.

danke und gruss

14x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.922 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen