hallo,
unser vermieter ist leider vor wenigen wochen verstorben. seine frau möchte nun die wohnungen verkaufen, da sie 100 km entfernt wohnt und die wohnungen mehr oder weniger als unnötigen balast sieht. jetzt will sie eben die beiden wohnungen (unsere und die darunter) so schnell wie möglich loswerden. da wir, was einen kauf der wohnungen betrifft, weder zu- noch abgesagt haben und sie die wohnung darunter erst noch schätzen lassen muss, haben wir ja noch bedenkzeit. was nun meine frage ist: sie muss doch zuerst uns fragen, ob wir die wohnung in der wir wohnen kaufen möchten? und falls die unter uns ihre wohnung nicht kaufen möchten, auch danach erst uns fragen, BEVOR sie einen dritten die wohnung anbeiten kann bzw an dritte verkaufen kann.????
denn wenn von heute auf mogen auf einmal ein brief bei uns eintrudeln würde von wegen "neuer vermieter und mieterhöhung um xxxx €", das wäre wohl eine fiese überraschung.
danke für die infos *g*
LG
das waren mal viele wohnung-wohnung-wohnung
mietwohnung kaufen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
und falls die unter uns ihre wohnung nicht kaufen möchten, auch danach erst uns fragen, BEVOR sie einen dritten die wohnung anbeiten kann bzw an dritte verkaufen kann.
Nein. Warum sollte sie das müssen ?
Sie muss Euch nicht fragen ob ihr die Wohnung kaufen wollt, bevor sie an einen anderen Interessenten verkauft.
Ob eine Mieterhöhung droht, ist ja nicht in erster Linie davon abhängig, ob die Wohnun verkauft wurde. Die Miete kann auch die jetzige Eigentümerin im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erhöhen.
Viel eher hätte ich Angst davor, dass ein neuer Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigt.
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hmmmm,
ich dachte dass man als mieter das vorrecht hätte die wohnungen bei verkauf zu erwerben.
naja schau mer mal....
Aber doch nicht die Wohnung Deiner Nachbarn.
Ein Vorkaufsrecht für Mieter gibt es nicht, es sei denn, es wäre etwas derartiges schriftlich vereinbart und das ist es wohl nicht.
--- editiert vom Admin
@hanibal: Danke, du hast recht.
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