hallo,
also es sieht so aus dass wir zu dritt in einer wg leben. unser mitbewohner hat auf den 31.10 (3 monate kündigungsfrist) gekündigt, scheint jetzt aber keine wohnung zu finden und überlegt sich die kündigung zurückzuziehen. unser vermieter ist momentan im urlaub, hat aber vor seiner abreise uns damit beauftragt jemand neues zu finden, da wir ja schließlich mit der person wohnen müssen... ich habe bereits jemanden gefunden und diese rechnet auch fest damit spätestens am 1.11. hier einziehen zu können. wer hat da jetzt pech?
mitbewohner will kündigung zurückziehen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Eine Kündigung kann man nicht einfach zurückziehen. Rein rechtlich dürfte der Mitmieter keine Chance haben. Aber da ja der Vermieter entscheidet, wer in der Wohnung wohnt, kann dieser durchaus seine Meinung ändern und der Mitmieter bleibt da wohnen. Jeder von Ihnen hat einen eigenen Mietvertrag?
-----------------
""
ja jeder hat einen mietvertrag...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
dann liegt die Entscheidung wohl am dritten Partner erstmal. Wenn der dritte Partner sich für denjenigen entscheidet, der erst gekündigt hat, dann steht es sozusagen 1:1 und dann müsst ihr reden, bzw kann es auch dann sein, das der VM einfach eine Entscheidung trifft.
Nur weil DU Jemanden hättest, heisst das ja noch lange nicht, dass der Dritte Wohnpartner das genau so sieht wie du...
-----------------
""
naja es ist so, dass der verbleibende mitbewohner und ich uns über den neuen mitbewohner der spätestens am 1.11 einziehen soll einig sind... also das ist nicht das problem...
Wie schon angesprochen. Gekündigt ist gekündigt. Es gibt kein Recht eines Mieters, seine Kündigung zurückzuziehen. Damit ist er immer auf die Mitwirkung des Vermieters angewiesen und wenn dieser nicht mit der Rücknahme einverstanden ist, dann bleibt es bei der Kündigung. Wenn er dann also zum vereinbarten Termin nicht raus ist, könnten einige Schadensersatzforderungen, die der Nachmieter stellt, auf ihn zukommen.
-----------------
""
also wird in unserem fall, sollte der fast ex-mitbewohner keine neue wohnung finden, der vermieter entscheiden müssen? unser neuer wunschmitbewohner hat nämlich noch keine vertrag da der vermieter wie gesagt im uralub ist...
-----------------
""
Ob die Rücknahme der Kündigung akzeptiert wird liegt wohl am Vermieter, da er von der Rücknahme noch nichts weiß, sollte das evtl. neue WG-Mitglied erst mal abwarten, kann ja auch sein, dass der VM nichts gegen eine Rücknahme einzuwenden hat.
-----------------
""
Der Altmieter hat gekündigt.
Der Neumieter hat noch keinen Vertrag.
Dann entscheidet der Vermieter bzw. dessen ordnungsgemäß Bevollmächtigter wem er einen neuen Vertrag gibt.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
4 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten