Ich lebe seit gute zwei Jahren in Miete und habe immer die Miete bezahlt. Die Wohnung habe ich nur über einen Makler bekommen können.
Jetzt will meine Vermieterin die Wohnung verkaufen.
Habe ich ein Anspruch auf eine Rückforderung der Maklergebühren wenn Sie die Wohnung verkaufen tut? Was kann ich machen um weiterhin in der Wohnung zu bleiben?
Danke für Dein Hinweis!
..möchte bleiben
11. März 2008
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Frage vom 11. März 2008 | 14:09
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
..möchte bleiben
#1
Antwort vom 11. März 2008 | 14:14
Von
Status: Junior-Partner (5335 Beiträge, 2085x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 11. März 2008 | 14:18
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Das heisst ich muss nicht ausziehen..oder etwa doch wenn der neue Eigentümer es möchte?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. März 2008 | 14:24
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1195x hilfreich)
Wenn Dir wegen Eigenbedarf gekündigt wird kannst Du Dir darüber Gedanken machen, aber im Moment nicht.
Die Rückerstattung für die Maklergebühr steht Dir nicht zu. Vor 2 Jahren konnte der Eigentümer selbst vielleicht noch gar nicht wissen, dass er verkaufen würde. Das wäre höchstens ein Thema gewesen, wenn Du z.B. erst 2 Monate dort wohnen würdest.
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