..möchte bleiben

11. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
123Boogie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
..möchte bleiben

Ich lebe seit gute zwei Jahren in Miete und habe immer die Miete bezahlt. Die Wohnung habe ich nur über einen Makler bekommen können.
Jetzt will meine Vermieterin die Wohnung verkaufen.
Habe ich ein Anspruch auf eine Rückforderung der Maklergebühren wenn Sie die Wohnung verkaufen tut? Was kann ich machen um weiterhin in der Wohnung zu bleiben?

Danke für Dein Hinweis!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2085x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
123Boogie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heisst ich muss nicht ausziehen..oder etwa doch wenn der neue Eigentümer es möchte?

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Wenn Dir wegen Eigenbedarf gekündigt wird kannst Du Dir darüber Gedanken machen, aber im Moment nicht.

Die Rückerstattung für die Maklergebühr steht Dir nicht zu. Vor 2 Jahren konnte der Eigentümer selbst vielleicht noch gar nicht wissen, dass er verkaufen würde. Das wäre höchstens ein Thema gewesen, wenn Du z.B. erst 2 Monate dort wohnen würdest.

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