möchte haus verkaufen,aber 5 jahres vereinarung mit mieter

9. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
david II
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
möchte haus verkaufen,aber 5 jahres vereinarung mit mieter

hallo,

angenommen,der vermieter möchte sein haus verkaufen,doch die derzeitigen mieter haben vor zwei jahren beim mietvertrag eine kleine notiz hinzugefügt,die lautet:fünf jahre mietdauer,bei zufriedenheit verlängerung.
hat der mieter beim verkäufer oder beim neuen eigentümer recht auf entschädigung?

gruß

david

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 323x hilfreich)

Was heisst 'die derzeitigen mieter haben vor zwei jahren beim mietvertrag eine kleine notiz hinzugefügt'? Die haben da ein Zettelchen dran geheftet, auf dem das steht? Oder gibt es da ne richtige Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter? Mit welchem Inhalt?

Sollte eine Individualvereinbarung getroffen worden sein, in der beide Parteien vereinbart haben, fuer 5 Jahre auf eine ordentliche Kuendigung verzichten, dann duerfte die auch gueltig sein. Dann haben die aber kein Recht auf Entschaedigung sondern auf Einhaltung dieser Vereinbarung.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
david II
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

angenommen es wurde im mietvertrag in der zeile mietdauer angegeben,sonst nix.

danke

gruß

david

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49112 Beiträge, 17291x hilfreich)

Eine dermaßen ungenaue Formulierung bietet natürlich Anlass für einen weiten Interpretationsspielraum.

Handelt es sich um einen befristeten Vertrag?
Handelt es sich um einen Kündigungsausschluss?

Je nachdem, wie er genannte Satz zu interpretieren ist, kommen unterschiedliche Antorten auf die gestellte Frage heraus.

Wenn es sich um einen Kündigungsausschluss handelt, dann kann der Käufer einfach nicht kündigen. Schadenersatzansprüche in welcher Richtung auch immer, sehe ich nicht.

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