mündliche Absprache mit Vormieter

28. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
kruemelchen2806
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
mündliche Absprache mit Vormieter

Hallo,

ich schildere mal kurz unseren Fall:
wir haben ein RMH angemietet, in dass wir jetzt doch nicht einziehen werden.
Der Mietvertrag ist mit dem Vermieter einvernehmlich als nichtig erklärt worden.

Wären wir dort eingezogen, hätten wir von den Vormietern einiges übernommen wie Einbauschrank, angebauten Wasserhahn etc.
Insgesamt haben wir uns auf 575,-€ geeinigt. Mündlich am Telefon.

Jetzt ist ja der Vertrag nichtig und natürlich brauchen wir auch die Sachen nicht mehr.
Die Vormieterin ist verständlicherweise auf 180 und beharrt darauf das wir einen mündlichen Vertrag hätten, wir würden schriftlich von Ihr hören....

Was sollen wir mache, ist diese Absprache wirklich bindend, wir können doch nichts aus einem Haus kaufen, in das wir gar nicht mehr einziehen?!
Ist demnach nicht die Absprache genauso nichtig wie der Vertrag?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

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22 Antworten
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#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1177x hilfreich)

Normalerweise, und das ist mal meine Meinung, müsstet ihr zahlen. Erst viel versprechen und einen Kaufvertrag (mündlich) eingehen, und am Ende nicht einhalten ist nicht die feine Art.

Der eine Vertrag hat mit dem anderen nichts zu tun. Sind 2 verschiedene Dinge, auch wenn sie indirekt miteinander verbunden sind. Wenn ihr diese Gegenstände über eBay ersteigert hättet für euer neues Heim, dann müsstet ihr jetzt trotzdem zahlen, nicht wahr? Was interessiert es den Verkäufer wo ihr am Ende diese Dinge hinstellt oder anbringt? ;-)

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#2
 Von 
kruemelchen2806
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

klar, ich versteh total das die sauer sind, aber die Umstände haben es so ergeben das wir doch nicht mehr umziehen.

...es sind aber fest installierte Sachen, Einbauschrank im Bad, Wasserhahn im Keller, eine Wand die verputzt wurde, Rohre im Keller die verkleidetet wurden...ich kann doch da nicht den Wasserhahn abbauen und mitnehmen...

Viele Grüsse

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#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2462x hilfreich)

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#4
 Von 
kruemelchen2806
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

..noch nicht...vor zwei Tagen hat es sich erst ergeben das wir in dem alten Haus bleiben und heute haben wir den Mietern des RMH´s Bescheid gesagt.

Unser Vermieter ist übrigens in beiden Häusern derselbe.

Am nächsten WE wird eine Anzeige in der Zeitung stehen.

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1177x hilfreich)

Dann drückt euch mal die Daumen, dass ein neuer Nachmieter gefunden wird, der diese Sache zu den gleichen Konditionen übernehmen wird.

Das mit der Wand und den Rohren verstehe ich nicht ganz... :???:

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#6
 Von 
kruemelchen2806
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

..die hatten beim Einzug eine Wand verputzt und im Keller Rohre isoliert.
Das haben sie uns ein stückweit als "Dienstleistung" oder Verbesserung des Hauses in den Magen gedrückt.
Normalerweise auch nicht richtig.....
Aber der grösste Posten ist wohl ein Einbauschrank im Bad, den sie haben extra anfertigen lassen.

:augenroll:

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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1177x hilfreich)

Ich kenne das. Kostet nicht wenig, den anfertigen zu lassen, und später findet man kaum verwendung, weil neue Wohnung oder Haus anders geschnitten, etc. Deswegen waren die natürlich froh, dass ihr euch bereit erklärt habt, Ablöse zu zahlen. Sonst hätten sie die Sachen entweder da lassen oder entsorgen oder einlagern lassen müssen.

Wie gesagt, ich kann die Leute gut verstehen.

Versucht es mal so: Erkundigt euch zusätzlich bei einem Anwalt wie die Rechtslage aussieht. Moralisch gesehen bin ich gerade gegen euch, aber rechtlich könnte es anders aussehen.

Dann würde ich, solltet ihr drauf fest genagelt werden, denen anbieten, abzuwarten, ob ein anderer Nachmieter vielleicht doch Ablöse zahlt...

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#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1406x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2462x hilfreich)

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#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1177x hilfreich)

*Grins* So ist es!

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#11
 Von 
kruemelchen2806
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

:crazy:
ja, ich denke sie wird uns ne Frist setzten und uns dann mit einem Anwalt drohen.
Wären die im Prinzip verpflichtet uns den Kram zu liefern?
Mann oh man, ich kann deren Unmut total verstehen. Aber wir ziehen nun mal nicht mehr ein...

Ende Juni ziehen die aus der Wohnung aus. Sollten sie das wirklich zu einem Anwalt geben, müssten sie die Sachen im Prinzip ja da lassen. Ich glaub nicht das sie das tun werden.
Im Härtefall stets Aussage gegen Aussage.

Vielen Dank!

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#12
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1177x hilfreich)

Nun... Wenn ihr rechtlich dazu verpflichtet wärt, zu zahlen, dann hättet ihr ja einen Anspruch auf diese Gegenstände... Wird schwierig mit ner Wand ;-))

Eventuell wärt ihr schadensersatzpflichtig, wenn die Gegenstände nicht für den gleichen Preis abgelöst werden, der mit euch vereinbart war.

Also, nicht denken was sie machen könnte , sondern einfach mal abwarten was sie tun wird.

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#13
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2462x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1406x hilfreich)

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#15
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1177x hilfreich)

Würde ich auch meinen, aber hier muss man ja vorsichtig sein *lach*

Wenn das so ist könnte man diesen mündlichen Kaufvertrag für nichtig erklären lassen... *grins*

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#16
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4099 Beiträge, 624x hilfreich)

Ich denke mal, dass der TE sich keine Sorgen machen muß. Dieses Geschäft mit der Übernahme div. Gegenstände, wobei die Wand im Keller ausgeschlossen wird, ist indirekt mit dem Mietvertrag gekoppelt. Der Mietvertrag kam nicht zu- stande, also wird auch nicht die Übernahme der Gegenstände zustande kommen. Der nächste Mieter muß diese Gegenstände auch nicht übernehmen. Der VM könnte also vom Nochmieter fordern, die eingebauten Gegenstände zu entfernen.

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#17
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2462x hilfreich)

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#18
 Von 
kruemelchen2806
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zustande gekommen ist ein mündlicher Vertrag, dass stimmt. Bindend ist so etwas auch. Der Nachweis ist halt nur schwierig.

....es geht denke ich in Erster Linie um diesen Einbauschrank. Der wurde massgerecht ins Bad eingesetzt und hat ca. 700 € gekostet. Wenn sie den mitnehmen würden, könnte sie ihn nicht so einfach wieder einbauen.

Unsere Vermieterin hat jetzt die Sache an einen Immobilienmakler gegeben. Der wird heute im Laufe des Tages das Gespräch mit Ihr suchen. Ich hoffe das wir da so "rauskommen".


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#19
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2462x hilfreich)

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#20
 Von 
kruemelchen2806
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

ach so, ja klar. Aber der ist nichtig und vernichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2462x hilfreich)

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#22
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1210x hilfreich)

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