Hallo zusammen, wichtige Frage:
Nachmieter und Alt-Mieter treffen in dem Mietobjekt, um das es geht, bestimmte Absprachen über Zustand der Wohnräume bei Auszug/Übergabe.
Dabei wird mündlich festgehalten, dass Küche inkl. Elektrogeräte übernommen werden, vom malern/weissen abgesehen wird, da später eh ein farbiger Ton vom Neumieter gewünscht wird, und ein passgenauer Einbauschrank (vom Alt-Mieter eingebaut) bitte enfernt werden soll, da kein Bedarf besteht.
Bei Übergabe weiss der Neumieter von alledem scheinbar nichts mehr. Die Küche will er jetzt doch nicht mehr, gemalert werden muss auch, und der Einbauschrank hätte doch drin bleiben sollen.
Hat man da die Chance, auf die mündliche Vereinbarung zurückzugreifen?
Es gibt auch Zeugen, die bei den Aussagen dabei waren.
mündliche Absprache zw Mieter und Neumieter gültig?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
nikita_81
Besser alles schriftlich machen,sonst hat man nur unnötige Probleme,wie Du selbst siehst!!!
mündliche verträge gelten, sie kommen wahrscheinlich im alltag öfter vor als schriftliche. nur ganz wenige rechtsgeschäfte bedürfen der schriftform.
mündliche verträge haben nur ein problem: das der beweisbarkeit ... aber wenn glaubwürdige zeugen da sind, sollte das durchsetzbar sein.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was meint denn der VM zu dem ganzen Problem?
Der neue Mieter will einen Neuanstrich der Wohnung - ist der Altmieter dazu per MV verpflichtet und/oder hat er Extremfarben (Rot, Lila) benutzt?
Wenn die beiden Mieter sich nicht einig werden oder nicht an ihr Wort halten, dann gilt für den jetzigen Mieter das, was im MV steht und für den Neumieter das, was er in seinem MV mit dem VM aushandelt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
33 Antworten
-
37 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
29 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten