mündliche Absprache zw Mieter und Neumieter gültig?

31. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Elmorich
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)
mündliche Absprache zw Mieter und Neumieter gültig?

Hallo zusammen, wichtige Frage:

Nachmieter und Alt-Mieter treffen in dem Mietobjekt, um das es geht, bestimmte Absprachen über Zustand der Wohnräume bei Auszug/Übergabe.
Dabei wird mündlich festgehalten, dass Küche inkl. Elektrogeräte übernommen werden, vom malern/weissen abgesehen wird, da später eh ein farbiger Ton vom Neumieter gewünscht wird, und ein passgenauer Einbauschrank (vom Alt-Mieter eingebaut) bitte enfernt werden soll, da kein Bedarf besteht.
Bei Übergabe weiss der Neumieter von alledem scheinbar nichts mehr. Die Küche will er jetzt doch nicht mehr, gemalert werden muss auch, und der Einbauschrank hätte doch drin bleiben sollen.

Hat man da die Chance, auf die mündliche Vereinbarung zurückzugreifen?
Es gibt auch Zeugen, die bei den Aussagen dabei waren.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

nikita_81

Besser alles schriftlich machen,sonst hat man nur unnötige Probleme,wie Du selbst siehst!!!

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

mündliche verträge gelten, sie kommen wahrscheinlich im alltag öfter vor als schriftliche. nur ganz wenige rechtsgeschäfte bedürfen der schriftform.
mündliche verträge haben nur ein problem: das der beweisbarkeit ... aber wenn glaubwürdige zeugen da sind, sollte das durchsetzbar sein.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3772x hilfreich)

Was meint denn der VM zu dem ganzen Problem?

Der neue Mieter will einen Neuanstrich der Wohnung - ist der Altmieter dazu per MV verpflichtet und/oder hat er Extremfarben (Rot, Lila) benutzt?

Wenn die beiden Mieter sich nicht einig werden oder nicht an ihr Wort halten, dann gilt für den jetzigen Mieter das, was im MV steht und für den Neumieter das, was er in seinem MV mit dem VM aushandelt.

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