mündliche Absprachen bei Vorabnahme

9. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
matze_167
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)
mündliche Absprachen bei Vorabnahme

Wir haben unsere Wohnung zum 30.04.2014 gekündigt und vor 2 Wochen eine Vorabnahme durchgeführt, damit Verwaltung (Vertretung für Eigentümer) und Mieter absprechen können, was bis zur eigentlich Abnahme alles gemacht werden muss.

Zur Vorabnahme waren der Hausmeister, eine Person der Hausverwaltung, ein Freund von mir und ich selber anwesend.

Seitens der Verwaltung wurde gesagt: die Wände können so bleiben, der Nachmieter möchte die Wände bunt streichen (O-Ton der Verwaltung).

Desweiteren habe ich einen Schlüssel direkt übergeben, damit nötige Fußbodenarbeiten ausgeführt werden können (zu lasten des Vermieters).

Letzte Woche wurde dann telefonisch vereinbart, dass die Miete für April nur anteilig gezahlt werden muss, da der Nachmieter gerne früher in die Wohnung möchte. Da die Wohnung schon seit einem Monat leer steht, war ich damit einverstanden.

Jetzt hat mich gerade die Verwaltung angerufen (von der Person, welche bei der Vorabnahme anwesend war) und gemeint, dass die Wände doch weiß gestrichen werden müssen, da sie den Nachmieter nun doch nicht nehmen, weil er seine Arbeit verloren hat (Nachmieter kenne ich nicht, ich hatte diese Person nur an die Verwaltung weiter vermittelt und das bereits vor 2 Monaten).

Meine Frage nun diesbezüglich: muss ich die Wände, trotz der Absprachen bei der Vorabnahme, weiß streichen? Muss ich die volle Miete zahlen, trotz der telefonischen Absprache? Wohlbemerkt alles unter Zeugen.

Ich danke euch bereits jetzt, für die Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
muss ich die Wände, trotz der Absprachen bei der Vorabnahme, weiß streichen?


Strenggenommen nicht - zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Verwaltung: "Mußte nicht." Mieter: "OK.") genügen.

Ob man auf der Basis ("nur" einen Zeugen) einen Prozeß riskieren will, muß man sehen. Wenn man von der Verwaltung eine schriftliche Bestätigung bekommt, daß die mündliche Zusage nicht mehr gelten soll, wäre das etwas sicherer. Daß die Verwaltung hier Spielchen spielt und wahrheitswidrig die mündliche Absprache bestreitet, würde ich erst mal nicht annehmen.

quote:
trotz der telefonischen Absprache


Wie soll die denn "unter Zeugen" passiert sein?

-- Editiert BigiBigiBigi am 09.04.2014 12:38

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#2
 Von 
matze_167
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Freisprechfunktion eines Telefons ermöglicht es auch anderen Teilnehmern, welche nicht unmittelbar mit dem Ohr am Telefon sind, das Gespräch zu verfolgen.

Des Weiteren hatte sie sich diesbezüglich bei Ihrer Kollegin erkundigt, welche dann sagte: na wenn wir wollen, dass er früher auszieht, dann können wir von Ihm ja nicht die volle Miete verlangen (O-Ton).

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-- Editiert go280737-35 am 09.04.2014 13:24

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#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Die Freisprechfunktion eines Telefons ermöglicht es auch anderen Teilnehmern, welche nicht unmittelbar mit dem Ohr am Telefon sind, das Gespräch zu verfolgen.


Dies ist rechtlich gesehen etwas heikel, wenn man den anderen nicht darüber informiert hat, dass eine dritte Person mithört.
Die Gegenseite könnte in diesem Fall unter Umständen zu Recht ein Beweisverwertungsverbot geltend machen.


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

So isses.

Da hilft es dann auch nicht, wenn der Mithörende aussagt, die Gegenseite sei davon informiert worden. Gerichte sind da sehr skeptisch, wenn man versucht, die bestehende Rechtslage bzgl. Persönlichkeitsrechten durch einfache Gefälligkeitsaussagen zu umschiffen...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
der Nachmieter möchte die Wände bunt streichen gerne früher in die Wohnung

Das war der Grund bzw. Bedingung, Entgegenkommen des VMs
zu Gunsten des Mieters:
quote:
Da die Wohnung schon seit einem Monat leer steht, war ich damit einverstanden.


Die Bedingungen sind nun aber hinfällig geworden:
quote:
da sie den Nachmieter nun doch nicht nehmen, weil er seine Arbeit verloren hat


Daraus kann kein Anspruch hergeleitet werden.
Noch ist die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen, noch
ist Zeit genug für Renovierung.

Warum sind Leute heuzutage so undankbar und verdrehen die
Tatsachen ?!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
matze_167
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Warum sind Leute heuzutage so undankbar und verdrehen die
Tatsachen ?!


Welche Tatsachen verdrehe ich denn?

quote:
Die Bedingungen sind nun aber hinfällig geworden:


Dafür kann doch der jetzige Mieter aber nichts. Warum die Wände von meiner Seite aus nicht neu geweißt werden müssen, spielt für mich doch gar keine Rolle. Wichtig war mir die Aussage des Vermieters, dass die Wände nicht neu geweißt werden brauchen.



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#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Hat der Mieter etwa dadurch Schaden erlitten ?
Die Kündigungsfrist 30.04. ist noch nicht abgelaufen.
Der Mieter hat seine Verpflichtungen (Räumung, Renovierung, Reinigung, Herausgabe, ... ) noch zu
erledigen. Schlüssel ist noch in seinem Besitz.

Der Vermieter meinte gut mit dem Mieter, wollte ihn ein wenig entlasten, er kann auch nicht dafür, dass das Glück des Mieters geplatzt ist.

Wer traut nun noch irgendetwas zu sagen, wenn jedes Wort
als unumstößliche Vereinbarung gehalten wird, wozu noch
schriftlicher Vertrag ? Hat nicht der Mieter ein Mietvertrag ?


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