1.
ich war von märz bis august 2004 untermieterin. es wurden allerdings unbegründet 70 euro von der kaution einbehalten. ich habe dem vermieter meinen detailliert überarbeiteten abrechnungsvorschlag zukommen lassen.
2.
jetzt habe ich die antwort: "da nicht fristgerecht gekündigt wurde und mir noch eine monatsmiete zusteht, verrechne ich die noch auszustehende kautionszahlung mit dem betrag."
3.
es war wenige wochen nach unterzeichnung des mietvertrages eine mündliche kündigungsfrist von 2 monaten vereinbart worden. in meiner kündigung steht: "hiermit kündige ich fristgerecht zum...laut mündlich vereinbarter kündigungsfrist von zwei monaten" dies wurde auch vom vermieter unterzeichnet.
4.
meine frage:
muss ich in den sauren apfel beißen???
-- Editiert von sanchoshawn am 22.03.2005 01:25:19
mündliche Vereinbarung.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
was steht denn im Mietvertrag?
Mündliche Nebenabreden sind meistens im Mietvertrag ausgeschlossen und wenn im Mietvertrag 3 Monate stehen, werden sie so gut wie keine Chancen haben dies zu beweisen.
IMHO bedeutet das, dass sie in den sauren Apfel beissen müssen.
wenn der vermieter die Kündigung angenommen hat (unterschrieben hat), dann sind sie meiner meinung nach auf der sicheren seite, denn auch eine vertraglich abgemachte kündigungsfrist kann in beiderseitigem einverständnis gekürzt werden.
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@Miad
gehe ich nicht ganz mit dir konform.
In sanchoshawn Posting steht nirgends, dass der Vermieter die Kündigung angenommen (unterschrieben) hat.
Im Gegenteil:
Dass der VM nicht mit der Kündigung einverstanden ist geht eigentlich aus dem 2. Punkt des Postings klar hervor.
Merlion,
Sie liegen falsch. Im 3. Absatz hat die Fragestellerin ausgeführt, daß der Vermieter die von ihr verfaßte Kündigung unterzeichnet hat.
Damit dürfte es eine übereinstimmende Willenserklärung sein, die die im Mietvertrag ev. festgehaltene Frist zur Kündigung des Wohnraums aufhebt, der Vermieter somit keinen Anspruch auf eine weitere Miete hat.
es dokterle scho wieder,
recht hat er/sie/es
der mietvertrag ist normal, sprich laut gesetzlicher kündigungsfrist.
die mündliche vereinbarung entstand ca. 3 wochen nach unterzeichnung.
ich habe auf der kopie der kündigung lediglich eine unterschrift, dass sie vom vermieter entgegengenommen wurde. bedeutet diese unterschrift, dass sie ein einverständnis für die kündigung ist??
was sollte ich nun machen?
habe keinen rechtsschutz und bin auch nicht im mieterschutz. bin lediglich arme studentin...
quote:
ich habe auf der kopie der kündigung lediglich eine unterschrift, dass sie vom vermieter entgegengenommen wurde. bedeutet diese unterschrift, dass sie ein einverständnis für die kündigung ist??
Das bedeutet genau das, was dort steht: daß der Vermieter diese Kündigung an einem bestimmten Tag erhalten hat. Dies bestätigt also den rechtzeitigen Zugang der Kündigung, aber keineswegs das Einverständnis des Vermieters mit den dort genannten Fristen oder sonstigen Ausführungen des Mieters. Dazu müßte dies schon explizit ausgeführt sein, wie etwa "mit Kündigung zum genannten Termin einverstanden" o.ä.
Bei mündlichen Vereinbarungen ist es leider das alte Dilemma, daß sie zwar im Prinzip rechtswirksam sind, man sie aber im Streitfall beweisen muß, wenn man sich auf ihre Existenz beruft (Zeugen vorhanden?)
wenn die unterschrift tatsächlich unter "kenntnis genommen" oder ähnlichem steht: pech gehabt.
ich kenn mich da zwar nicht so aus, aber wenn er das blatt ohne irgendeinen zusatz unterschrieben hat, könnte das anders aussehen ... eine Unterschrift unter einem Text kann man doch wohl im normalfall als eine einverständniserklärung betreffs des geschriebenen verstehen? Denn warum sonst unterschreiben?
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