Hallo,
wir haben vor 4 Wochen eine Wohnung angeschaut und mündlich zugesagt. Die Vermieter haben selbst entschieden, die Wohnung erst mal vor unserem Einzug zu renovieren. Wir haben vorletzte Woche die mündliche Zusage erhalten, dass die Miete deshalb nicht steigen wird. Allerdings haben wir noch immer keinen Mietvertrag vorliegen, obwohl wir schon mehrfach nachgehakt haben. Die Leute sind zwar sehr nett, und wir haben auch schon mehrere stundenlange (!) Gespräche geführt über das, was zu machen ist in der Wohnung etc., aber um das Thema Vertrag "eiern" sie immer herum.
Gestern rief mich die Dame nun an, um mit mir einen weiteren Termin zur Wohnungsbesichtigung zu vereinbaren (unser Sofa passt nicht durch die Tür und wir müssen nun abklären, ob wir es über den Balkon hochziehen könnten). Dabei fragte ich auch wieder nach dem Mietvertrag. Sie meinte, sie wisse nicht, ob sie ihn bis Montag (immerhin noch 5 Tage bis dahin) fertig bekommt. So langsam werde ich misstrauisch: Es kann doch eigentlich kein Problem sein, einen Standardmietvertrag zu nehmen und ggf. um ein, zwei Punkte zu ergänzen?! Jedenfalls wollte sie dann auch noch eine Verdienstbescheinigung von uns beiden (ist in unserer Gegend leider meist so, kann sie ja auch kriegen), mit unserem jetzigen Vermieter sprechen (die Telefonnummer habe ich ihr schon vor 10 Tagen gegeben, angeblich erreicht sie ihn nicht - es handelt sich aber um seine Büronummer und er ist dort täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr), und einen Nachweis, dass wir eine Haftpflichtversicherung haben (?!). Gerade letzteres finde ich seltsam. So langsam haben wir den Eindruck, dass die Vermieter ihre Zusage bereuen, die Miete nicht hochzusetzen, weil sie nun erst realisieren, welche Ausgaben durch die Renovierung auf sie zukommen (neue Böden, zweites Bad, z.T. neue Fenster (da kaputt)), und jetzt einen Weg suchen, die Miete doch anzuheben.
Inzwischen haben wir ein Haus besichtigt, dass uns super gefällt und für das wir auch den Mietzuschlag bekämen. Jetzt ist natürlich die Frage, ob wir die erste Wohnung absagen können. Ich weiß, dass auch ein mündlich geschlossener Vertrag rechtsgültig ist und wir im Zweifelsfall regulär mit Dreimonatsfrist kündigen müssten. Aber haben wir auch eine andere Möglichkeit? Wer weiß, was in dem schriftlichen Mietvertrag (wenn wir ihn denn überhaupt mal kriegen) noch für Überraschungen auftauchen?
Vielen Dank für eure Meinungen und Tipps!
gruß karamel
mündliche Vereinbarung zur Miete
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Ruft doch einfach nochmal bei den Vermietern an, sagt ihnen, dass ihr den Eindruck habt dass es ihnen zu aufwendig ist mit Renovierung etc., ihr möchtet ihnen nicht so viele Umstände machen und wenn sie sagen dass es ihnen lieber wäre doch nicht an euch zu vermieten könntet ihr das verstehen.
Damit seid ihr auf der "netten" Seite und die Vermieter können evtl. noch rückgängig machen wass sie mittlerweile evtl. bereuen.
Sollten sie einverstanden sein, kurzes Schriftstück aufsetzen, dass der Vertrag in beidseitigem Einvernehmen (evtl. die Renovierungsgründe anführen) nicht erfüllt werden muss und keine gegenseitige Ansprüche wie Schadenersatz bestehen bzw. geltend gemacht werden.
Jeder unterschreibt eine Ausfertigung, dann seid ihr auf der sicheren Seite und der Vermieter auch.
Gute Idee. Was passiert nur, wenn sie dann ganz schnell einen Mietvertrag aus dem Hut ziehen, der aber irgendwelche für uns nicht-akzeptablen Punkte enthält? Sind wir dann auch gebunden? Das ist ja ein ähnliches Problem wie in einem anderen Thread hier zum Thema Vorvertrag.
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Wo ist denn das Problem? Wenn noch kein Vertrag unterschrieben wurde, einfach anrufen, sagen, dass kein Interesse mehr besteht und das Haus mieten.
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"Viele Grüße
Klaus"
Es wurde mündlich zugesagt, dass die Wohnung vermietet wird und dass die Wohnung gemietet wird, wenn der Vermieter dafür Zeugen hat, dann ist sehr wohl ein Mietvertrag zustande gekommen.
Evtl. könnte er dann Schadenersatzansprüche geltend machen - davon würde ich also abraten.
Wenn der Vertrag Punkte enthält die ihr nicht vereinbart habt den Vertrag nicht unterschreiben.
Aber vielleicht ist es den Vermietern wirklich zuviel und sie sind ganz froh wenn ihr abspringt.
Hallo und danke für die Antworten.
Die Vermieter waren zu zweit und wir auch. Im Zweifelsfall also Aussage gegen Aussage. Aber ich möchte mich, falls sich mein Verdacht bestätigt, natürlich gütlich einigen. Die Vermieter sagten am Anfang mal, falls wir dann doch absprängen, müssten wir zumindest den ersten Monat noch die Miete bezahlen, damit kein Ausfall entsteht. Um diese Aussage geht es uns vor allem.
Ist das eigentlich normal, dass die nun auch einen Haftpflichtversicherungsnachweis wollen? Das geht die doch gar nix an! In unserer Gegend (Großraum München) ist Wohnraum so knapp, dass die Vermieter ja alle möglichen Nachweise verlangen können (ob sie dürfen, weiß ich nicht, aber die Mieter haben wenig Wahl).
Nun hat sich das mit dem Haus aber auch leider zerschlagen (man akzeptiert unsere Katze nun doch nicht), so dass wir schon auf die Wohnung angewiesen sind. Nunja, ich warte Montag ab und melde mich wieder!
Schönes Wochenende allerseits!
karamel
Durch die Zusage ist ein mündlicher Mietvertrag entsprechend BGB zustande gekommen. An den ist auch der Vermieter gebunden.
Im nachhinein noch zusätzliche Unterlagen zu verlangen ist nicht zulässig. Auch einen schriftlichen Vertrag braucht ihr nicht zu unterschreiben, wenn er Klauseln enthält, die Euch nicht gefallen. Ein mündlicher Mietvertrag ist im Übrigen in fast allen Fällen für den Mieter günstiger, da in schriftlichen Mietverträgen üblicherweise Klauseln enthalten sind, die die Vorschriften des BGB zugunsten des Vermieters ändern.
Das ändert aber nichts daran, dass ihr die Wohnung gemietet habt und den Mietvertrag jetzt nur noch schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen könnt. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist muss auch Miete gezahlt werden.
Der Vermieter kann den Vertrag nur aus den im BGB festgelegten Gründen kündigen.
Wenn Aussage gegen Aussage steht, dann kommt es z.T. auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen an. Wenn so ein Zeuge etwas aussagen soll, was sich tatsächlich anders abgespielt hat, dann ist das eine Falschaussage, die eine Straftat darstellt.
Wenn solchen Zeugen die Konsequenzen durch den Richter erläutert werden, dann beliben sie meistens doch bei der Wahrheit.
Danke hh für die (wie immer) kompetente und klare Antwort.
Wir wollen natürlich auch nicht besch***, aber was ist, wenn der Vermieter z.B. im Nachhinein behauptet, wir hätten eine höhere Mietzahlung vereinbart?
Naja, ich hoffe, dass sich alles in Wohlgefallen auflöst und unsere Bedenken unberechtigt sind. Sollte die Dame MOntag keinen Mietvertrag mitbringen, werde ich aber die Karten auf den Tisch legen und eine klare Aussage fordern.
Gruß karamel
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