mündliche zusage zum Mietvertrag

1. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
dreifachmama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
mündliche zusage zum Mietvertrag

hallo zusammen,

leider habe ich bei meiner suche nichts hierzu gefunden.

ich bin allein erziehend mit drei kindern und lebe zur zeit von harz IV. ich habe nach zweieinhalb jahren wohnungssuche endlcih eine wohnung gefunden. nach langem hin und her (erst mit dem vermieter, dann mit der arge) durfte ich die wohnung anmieten. am 13.07. habe ich bei der maklerin den meitvertrag unterschrieben und auch die provision bezahlt. der vermeiter war zu diesem termin aus zeitlichen gründen nicht anwesend. er bekam den vertrag aber und hat ihn nach einigen veränderungen auch unterschrieben (nach aussage seiner frau). allerdings habe ich diesen mietvertrag bis heute nicht erhalten. nun hat er einen rückzieher gemacht und gesagt, ich würde die wohnugn nicht bekommen.

davon hängt aber für mich sehr viel ab. arbeitsaufnahme, alte wohnung und kindergarten schon gekündigt. ist diese mündliche zusage im beisein von zeugen (in meinem fall makler und arge) für den vermieter nicht bindend?? wie soll ich innerhlab von 4 wochen eine andere wohnugn finden????

danke schon mal für eure antworten.


liebe grüße dreifachmama

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

setz dich sofort mit der Maklerin in Verbindung. Die soll sich mit dem VM in Verbindung setzen. Weigert sich der VM dir die Wohnung zu überlassen, hat die Maklerin dir das Geld sofort zurückzugeben.

Der VM darf nicht einseitig den Mietvertrag ändern.

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#2
 Von 
dreifachmama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

die maklerin hat mich ja darüber informiert, dass der mietevertrag nicht zustande kommt. und sie kann mir die psovision im moment nicht zurück zahlen, da ihr chef noch bis 13.08. im urlaub ist und sie keinen zugriff aufs konto hat!

sie hat auch schon zweimal mti dem vermieter gesprochen, aber er lässt nicht mit sich reden.........
das war aber auch nicht meine frage. mein problem ist, dass meine jetzige wohnung schon gekündigt ist und die kindergartenplätze auch schon anderweitig vergeben sind. ich kann ohne diese "neue" wohnung nicht arbeiten gehen. es hängt für mich also sehr viel davon ab.

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

eigentlich ist dieser Mietvertrag zustande gekommen, wenn auch mündlich.
Ich würde jetzt mal vorsichtig sagen, dieser VM hat dir eine Entschädigung zu zahlen.

Versuche auf die schnelle einen Fachanwalt für Mietrecht zu bekommen. Den Beratungsschein bekommst du beim Amtsgericht.

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#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...er bekam den vertrag aber und hat ihn nach einigen veränderungen auch unterschrieben (nach aussage seiner frau). allerdings habe ich diesen mietvertrag bis heute nicht erhalten....

da ist nix mit mündlich, es haben sich halt noch Änderungen ergeben die einen Vertrag unmöglich machen.

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#5
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Gehe zu einem Anwalt. Ich sehe das auch so dass hier ein Mietvertrag nach BGB zustande gekommen ist. Alleine schon die Provisionszahlung die in der Regel ja erst nach erfolgreicher Vermittlung fällig wird ist ein Indiz dafür. Wenn du solch erhebliche Nachteile nun durch den Rückzieher hast musst du dich vernünftig anwaltlich beraten lassen. Denn wenn ein Gericht feststellt dass ein Mietvertrag zustande gekommen ist dann ist der VM dir gegenüber schadenersatzpflichtig.

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#6
 Von 
dreifachmama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für eure antworten. ich war beim anwalt. der hat ihn angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass er mir die wohnung zur verfügung stellen muss oder mit schadensersatzansprüchen rechnen muss. da er ja das haus verkaufen will, wird er mir die wohnung wohl nicht zur verfügung stellen. ich habe in der zwischenzeit eine andere (schlechtere, da wesentlich kleinere) wohnung gefunden. allerdings will die arge für die kosten nicht aufkommen, da die wohnung in dem ort angeblich 55 € zu teuer ist, obwohl sie 100 € billiger als die andere wohnung ist. ich werde heute auf jeden fall noch mal beim anwalt anrufen.

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