Hallo allerseits,
Mitte Mai hatte Person A sich nach einer WG umgesehen. Innerhalb von einer Woche kam auch eine telefonische Zusage von einer Person B einer WG. Zwischen beiden Parteien ist kein schriftlicher Vertrag zustande gekommen. Person A ist zum 15.6. in die WG eingezogen und aufgrund von sozialen Unstimmigkeiten zwischen den WG-Mitbewohnern, ist Person A bereits am 22.6. wieder ausgezogen. Die Hälfte der Monatsmiete für Juni hat Person A an den Vormieter überwiesen(Vormieter entspricht aber NICHT Person B).(dieses Abkommen wurde über whatsapp kommuniziert) Am 22.6. hat Person A auch den Schlüssel zu dieser Wohnung wieder abgegeben und die Mitbewohner mit dem Auszug in Kenntnis gesetzt. Nun fordert Person B eine Monatsmiete von Juli ein, da sie noch keinen Nachmieter gefunden hat. Wie ist diesbezüglich die Rechtslage? Ist ein Vertrag zustande gekommen oder nicht?
Viele Grüße und Danke bereits jetzt für eine Antwort.
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mündlicher Mietvertrag Kündigung WG
28. Juni 2014
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Frage vom 28. Juni 2014 | 15:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
mündlicher Mietvertrag Kündigung WG
#1
Antwort vom 28. Juni 2014 | 16:51
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 608x hilfreich)
Person A könnte sich von seinem Vormieter eine Bestätigung besorgen, das der Mietvertrag des Vormieters bis Ende Juni ging.
Dann könnte A behaupten, das er in dem vom Vormieter gemieteten Zimmer nur Probegewohnt hat...
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#2
Antwort vom 29. Juni 2014 | 01:57
Von
Status: Unbeschreiblich (128760 Beiträge, 41126x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ist ein Vertrag zustande gekommen oder nicht? <hr size=1 noshade>
Natürlich.
Und da Person A Mietvertrag offenbar nicht gekündigt hat sondern nur ausgezogen ist ... wird da wohl noch etwas Miete fällig sein.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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