Hallo ihr,
hab mal eine frage.
Ich hatte in meinem Friseurgeschäft eine nagelstylistin einen Platz untervermietet. Ich gab ihr im Sommer einen schriftlichen Vertrag, den sie aber nicht gegenzeichnete. Im Februar ging sie von einem zum anderen Tag aus den Laden heraus, ohne es mir mitzuteilen.
Ich bat sie mehrmals, dass sie mir eine schriftliche Kündigung geben soll, da ich es für meine Buchhaltung brauch.
Sie reagiert einfach auf nichts.
Betriebliche Haftpflichtversicherung, die wir zusammen geschlossen hatten mußte ich kündigen, da ich sonst ihre Beiträge bezahlt hätte.
Gemeinsamen Telefonbucheintrag muß ich leider für sie mitfinanzieren, da sie ihre Raten nicht mitbezahlt. Sozusagen bezahl ich ihren Telefonbucheintrag.
Am schlimmsten find ich es aber mit der Miete.
Sind Mahnungen sinnfoll und wie verfasse ich soetwas?
Danke für Eure Antworten.
mündlicher Mietvertrag - Sind Mahnungen sinnfoll und wie verfasse ich soetwas?
14. Mai 2007
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Frage vom 14. Mai 2007 | 18:03
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
mündlicher Mietvertrag - Sind Mahnungen sinnfoll und wie verfasse ich soetwas?
#1
Antwort vom 14. Mai 2007 | 20:22
Von
Status: Master (4934 Beiträge, 470x hilfreich)
Liebe Yvonne,
hattet Ihr eine GbR oder war es die klassische 'Stuhlmiete' ?
Um wieviel Euro geht es denn ?
#2
Antwort vom 14. Mai 2007 | 22:21
Von
Status: Praktikant (985 Beiträge, 589x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 15. Mai 2007 | 08:46
Von
Status: Unbeschreiblich (49948 Beiträge, 17506x hilfreich)
Mahnungen mit Nennung einer Zahlungsfrist und des geforderten Betrages sind der erste Schritt.
Wenn das nicht weiter führt, dann sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid erstellt werden, danach dann ein Vollstreckungsbescheid.
Wenn die Dame allerdings kein Geld hat, dann wirst Du trotz dieser Bemühungen nichts holen können. Man muss sich dann sehr genau überlegen, ob man die gebühren für Gericht und/oder einen Anwalt ausgeben will. Das Geld könnte dann auch noch verloren sein.
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