mündlicher Mietvertrag ?

30. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
mündlicher Mietvertrag ?

Hallo,

wann gilt ein mündlicher Mietvertrag als abgeschlossen ?

Beispiel:
Der Mietinteressent besichtigt in Beisein des VM ein Haus. Im Gespräch bespricht man, wann der Interessent einziehen möchte, dieses Datum ist auch dem VM recht, die Miethöhe ist für den Interessent ok. Man vereinbart ein Telefonat nach ein paar Tagen.

Der Interessent ruft an und bekundet sein Interesse, VM sagt, er sehe kein Problem, er meldet sich dann telefonisch nochmal und sagt "Sie bekommen das Haus vermietet, zur Sicherheit mlchte ich es aber möglichst bald noch schriftlich festmachen, damit keiner mehr abspringen kann".

2 Tage vor dem Termin für die schriftliche Sache sagt der VM ab, er hätte einen Käufer gefunden.

So, die Sache ist für den Interessent nun auch erledigt, würde aber gerne wissen, ob bereits ein mündlicher Mietvertrag bestand.

Ist die Aussage "Sie bekommen das Haus" und das OK des Interessenten der ABschluss eines mündl. Mietvertrages, wenn vorher bei der Besichtigung Mietbeginn und Mietzins bereits beidseitig akzeptiert wurden ?

Gruß

Michael

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Sehe ich ja grundsätzlich auch so, aber der VM wollte den schriftlichen MV nur zu seiner Sicherheit, um später keinen Ärger zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ein vertrag ist dann zustande gekommen, wenn beide seiten explizit oder implizit gesagt haben, dass sie sich einig sind. in diesem fall scheint das eher der fall zu sein als nicht. letztlich ist es aber eine frage der beweisbarkeit oder auch der frage, welcher schaden daraus entstanden ist, dass jetzt der vm verkauft und nicht vermietet.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Ich sehe das anders als blaubär.

Der Hinweis, dass ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden soll, damit keiner mehr abspringen kann, bedeutet doch gerade, dass mit den mündlichen Verhandlungen noch kein Vertragsabschluss zustande gekommen ist.

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#5
 Von 
guest123-1584
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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