mündlicher Mietvertrag durch Vermieter widerrufen!

28. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
[GC]Sunny
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
mündlicher Mietvertrag durch Vermieter widerrufen!

Guten Morgen.

Meine Lebensgefährtin und ich haben uns eine Mietwohnung angesehen, welche von einem Makler betreut wurde.
Mehrere Interessenten für die Wohnung standen zur Auswahl, wir waren die Ersten welche bei der Wohnungsbesichtigung (letzten Samstag) sofort zugestimmt haben das Objekt zu mieten. Wir unterschrieben einen Zettel welcher uns auch dazu "verpflichtet" hätte die Wohnung zu nehmen.
Eine Selbstauskunft über uns mit Gehaltsnachweisen, sowie eine Schufa-Auskunft welche vom Makler eingefordert wurde, gaben wir gleich letzten Montag ab. Alles verlief positiv, Schufa gab "grünes Licht", und die Selbstauskunft und Gehaltsnachweise waren auch bestens. Dies teilte der Makler dem Vermieter am Montag Abend mit, worauf dieser dann dem Makler zustimmte die Wohnung an uns zu vermieten.
Der Makler rief mich, im beisein meiner Lebensgefährtin am Montag Abend an, und verkündete die freudige Botschaft.
Daraufhin kündigten wir sofort unsere Wohnung, um alle Fristen einzuhalten und den Nachmieter, für unsere jetzige Wohnung, zu informieren!
Unsere Unterlagen schickte der Makler dann an den Vermieter, welche er dann scheinbar am gestrigen Mittwoch erhielt.

Jedenfalls kam gestern Abend ein Anruf vom Makler, das der Vermieter sich, obwohl er dem Mietverhältnis schon zustimmte(!) , doch nicht an uns vermieten will, ohne Angabe eines Grundes!

Es ist zwar kein Mietvertrag zustande gekommen, jedoch halte ich das Verhalten des VM als falsch und unzulänglich! Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.

Ich hätte auch eine "Strafe" (z.B. eine Monatskaltmiete) beim Makler zahlen, oder aber 3 Monate Kündigungsfrist einhalten müssen, wenn ICH die Wohnung im nachhinein abgesagt hätte!

Was kann ich nun tun, einen Schadensersatz, Aufwandsentschädigung, Aufwendungsersatz einfordern vom Makler/Vermieter?!
Meine Lebensgefährtin ist Zeugin des Ganzen.

Die Wohnung werden wir, egal auf welchem Weg, nun doch nicht mehr bekommen, aber es geht mir ums Prinzip, denn der Makler hat eine Absicherung falls wir abgesprungen wären, nur was haben wir jetzt in der Hand?!

Schon mal vielen Dank für die Antworten.
Daniel



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-- Editiert am 28.01.2010 09:03

-- Editiert am 28.01.2010 09:06

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26 Antworten
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#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Daraufhin kündigten wir sofort unsere Wohnung


So etwas macht man nicht, bevor man nicht einen unterschriebenen Vertrag vorliegen hat.



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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich denke mal, hier sind 2 Sachverhalte:

1. Die Vereinbarung mit dem MAKLER (!) über die "Strafgebühr" bei nicht nehmen der Wohnung

2. Die Zusage des Vermieters, mit Euch einen Mietvertrag abzuschliessen.

Dabei hat Nr. 1 nichts mit Nr. 2 zu tun.
Wir Morthi schrieb, erst kündigen, wenn der neue Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet ist.



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#3
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Ein Mietvertrag muss nicht nur schriftlich, sondern kann auch mündlich abgeschlossen werden.

Ein Vertrag entsteht durch zwei übereinkommende Willenserklärungen. Ihr hattet erklärt, dass ihr die Wohnung mieten wollt und der VM hatte erklärt, dass er die Wohnung an euch vermieten will. Wenn dem so ist dann ist hier schon ein rechtlich bindender Mietvertrag zustande gekommen. Insofern kann der VM den Vertrag nun nicht so einfach wieder kündigen. Ein Widerrufsrecht gibt es hier nicht.

Das Problem in eurem Fall ist natürlich eine entsprechende Beweisführung.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
es wurde von beiden Seiten zugestimmt, einen Mietvertrag abzuschliessen.
Einen abgeschlossenen Vertrag an sich, auch mündlich, kann ich hier nicht sehen.
Denn der Vertragsinhalt hätte schon noch genauer besprochen werden müssen.
Ich denke, da fehlt schon noch einiges und es gab ja "nur" den Kontakt über den Makler, keinen direkten zum Vermieter.



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#5
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
[GC]Sunny
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und genau das ist es was ich meine, der Makler teilte mir nach Absprache mit dem VM mit, das wir die Wohnung beziehen dürfen, somit habe ich nicht nur einen Zeugen (meine Lebensgefährtin, welche wahrscheinlich als befangen bezeichnet werden wird), sondern den Makler auch als Zeugen.
Sicherlich handelt der Makler im Auftrag des VM, und wird dazu nicht Stellung beziehen wollen. (was wiederum den Vorwurf der Verleumdung zutreffend macht)

@Michael

Das 1. und 2. verschiedene Paar Schuhe sind ist mir bewusst, Fakt ist jedoch das ich mich so leicht nicht "geschlagen" geben will.
Ich hätte zahlen müssen, und der VM sagt trotz Zusage, und Zeugen, einfach alles ab und ich muss mich damit zufrieden geben?!
Zumal eine neue Wohnungssuche nun wieder recht langwierig sein wird, denn die Wohnung welche wir uns aussuchten (gehobenere Ausstattung) hatte all das was wir wollten!

Die Kündigung unseres jetzigen Mietvertrages ist nicht das Problem, das könnte ich widerrufen mit Aussicht auf Erfolg.

Wie ich gerade gesehen habe, wurde die Wohnung auch im Immobilien-Internet (keine Werbung) wieder als "Frei" eingestellt, nachdem sie Montag herausgenommen wurde!
Und das ärgert mich nun doch um so mehr!!!

Warum gibt der VM nicht mal einen Grund an wieso er nun von der Vermietung zurückgetreten ist!?


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#7
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
Denn der Vertragsinhalt hätte schon noch genauer besprochen werden müssen.



Da gebe ich dir Recht, das würde noch für einen Vertragsabschluss dazugehören. Danke für deinen konstruktiven Eindwand!

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Du hast da etwas geschrieben

quote:
Wir unterschrieben einen Zettel welcher uns auch dazu "verpflichtet" hätte die Wohnung zu nehmen.


Habt Ihr davon eine Kopie?

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
[GC]Sunny
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir hatten es nicht nur erklärt, sondern auch dafür an Ort und Stelle beim Besichtigungstermin mit dem Makler unterschreiben müssen!
Zum Mietvertrag und dem Inhalt (Kosten/Regelungen etc.) wurde ebenfalls alles gesagt!



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#12
 Von 
[GC]Sunny
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben leider keine Kopie von dem Vertrag (Übernahmeschriebs bei Zusage) mit dem Makler. Diese Absicherung ist ja nur für den Makler

@guest
Was sollen deine komischen Andeutungen?! Dialogstörung!?
Wir sind in Führungspositionen und haben eine sehr gute Bonität, bzw. Verdienst.
Doch darum geht es nicht, das sind alles Fakten welche der Vermieter schon im Vorfeld hatte und zugesagt hat!

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#13
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Wir sind in Führungspositionen und haben eine sehr gute Bonität, bzw. Verdienst.


Das mag ja sein, trotzdem zeigt das Ergebnis, daß der VM Euch nicht wollte.
Umso deutlicher wird das dadurch, daß ja anscheinend kein Alternativ-Kandidat gewonnen hat.



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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
[GC]Sunny
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, am Vorvermieter liegt es nicht, ich habe dem Makler sogar angeboten die Telefonnummern der Vorvermieter zu geben, sodass der Vermieter sich gerne davon überzeugen darf das ich immer pünktlich und regelmäßig meine Miete verbucht habe!!

@guest
Deine Netiquette lässt sehr zu wünschen übrig, zumal ich eigentlich dachte das man in diesem Forum hier eine etwas anspruchsvollere Konversation Kommunikation führen kann.



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-- Editiert am 28.01.2010 14:14

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Abhaken.

Investiere Deine Energie lieber in die weitere Suche.



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Zum Mietvertrag und dem Inhalt (Kosten/Regelungen etc.) wurde ebenfalls alles gesagt!


Naja,
das bedeutet doch, dass ein schriftlicher Mietvertrag gemacht werden sollte und dies nicht erfolgt ist. Wenn dies dann Makler las Euer (!) Zeuge bei einer evtl. Gerichtsverhandlung aussagt, ist der Käse für Euch gegessen. Daraus wird doch definitiv deutlich, dass beide Seiten gewillt waren, diesen schriftlichen Vertrag abzuschliessen, dies aber dann doch nicht so geschehen ist.....



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#20
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
[GC]Sunny
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube auch das ich es abhaken kann, zumal ich die Wohnung nun eh nicht mehr bekomme bzw. haben möchte nach dieser Aktion.

Es ging mir halt einfach ums Prinzip, das die eine Seite (Vermieter/Makler) Mittel und Wege hat, und ich nun gar keinen Anspruch mehr auf Mietvertrag/Aufwandsentschädigung etc.habe.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Warum ?
Ihr hättet doch den Wisch des Maklers nicht unterschreiben müssen, dann hätte der halt weitergesucht..... Oder Ihr hättet fordern können, dass der Makler, wenn es schief geht, Euch genauso eine Entschädigung zahlt oder oder oder.....

Ich denke, das der Makler es wohl eher anderstrum kennt, dass Mieter die feste Zusagen (jaaa, auf jeden Fall, aber bitte für uns freihalten.....) sich plötzlich nicht mehr melden. Euer Fehler war hier ganz einfach, dass Ihr auf den unterschriebenen Vertrag hättet warten müssen, erst was schritlich fixiert ist, ist auch verlässlich...

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#23
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Es ist halt auch so, dass man sich evtl. auf die Wohnung schon so richtig gefreut hat - man macht seine Pläne, trifft seine Vorkehrungen usw.

Man verlässt sich (und ist leider damit auch schon verlassen) auf alte Werte, wo ein Handschlag noch etwas bedeutet hat.

Es tut mir leid für Euch, dass es so gelaufen ist. Ich hatte auch schon eine wunderschöne Wohnung in Aussicht gehabt, wo alles gepasst hat. Und nach der mündlichen Zusage hat sich der Makler nie mehr gemeldet, bzw. war nie mehr ansprechbar.

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
das die eine Seite (Vermieter/Makler) Mittel und Wege hat


Das hat sie ja nur bis zum Vertragsabschluß; danach wendet sich das Blatt.



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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:
Warum gibt der VM nicht mal einen Grund an wieso er nun von der Vermietung zurückgetreten ist!?

Er muss schlicht keinen Grund dafür benennen...


Wichtig ist der unterschriebene Mietvertrag, nicht irgendwelche Zettel die für den Makler unterzeichnet wurden ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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